Auszubildende zum Heilerziehungspfleger (w/m/d) 2026

16816 Neuruppin
Teilzeit, Ausbildung
05.01.2026
Teilzeit, Ausbildung
Universitätsklinikum Ruppin Brandenburg

Auszubildende zum Heilerziehungspfleger (w/m/d) 2026

Stellenbeschreibung

Zum 1. September suchen wir Dich als

Auszubildende zum Heilerziehungspfleger (w/m/d) 2026

Wir sind das Universitätsklinikum Ruppin Brandenburg (ukrb), größtes Schwerpunktkrankenhaus der Region und medizinisches Zentrum unseres Verbunds. Mit rund 2.500 Mitarbeiter*innen versorgen wir jedes Jahr etwa 26.000 Patient*innen stationär und setzen Maßstäbe in moderner Gesundheitsversorgung. Als Träger der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane treiben wir Forschung, Lehre und die Ausbildung von Ärzt*innen voran, um die Medizin der Zukunft aktiv mitzugestalten.

Unser Angebot:

  • attraktive Ausbildungsvergütung sowie eine Jahressonderzahlung
    • im 1. Ausbildungsjahr: 1.340,69 €
    • im 2. Ausbildungsjahr: 1.402,07 €
    • im 3. Ausbildungsjahr: 1.503,38 €
  • eine erstklassige Ausbildung mit vielseitigen Inhalten
  • sicherer Arbeitsplatz
  • 30 Urlaubstage pro Jahr
  • hohe Übernahmechancen nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung
  • Corporate Benefits – Attraktive Rabatte in zahlreichen Online - Shops

Ausbildungsbeginn:

  • 01.09.2026

Ausbildungsdauer:

  • 3 Jahre

Ausbildung:

  • Praxis im Hause
  • Theorie in einer Berufsfachschule
  • berufsbezogenes Fachwissen unter Berücksichtigung neuer berufsspezifischer Entwicklungen gemäß Rahmenlehrplan des Landes Brandenburg für die Ausbildung von Heilerziehungspfegrn/innen

Wir wünschen uns:

  • gesundheitliche und persönliche Eignung
  • Freude an dem Umgang mit Menschen
  • Fachoberschulreife oder gleichwertige Schulbildung und abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife

Wir freuen wir uns auf Deine Bewerbung!

PRO Klinik Holding GmbH | Personalwesen | Fehrbelliner Str. 38 | 16816 Neuruppin | personalabteilung@pro-klinik-holding.de

Bewerbungskosten (Bescheinigungen, Atteste, Fahrtkosten, Übernachtungskosten etc.) werden nicht erstattet.