Am Staatlichen Gymnasium „Albert Schweitzer“ Sömmerda ist zum 1. August 2025 der ausgeschriebene Dienstposten eines Oberstufenleiters/ einer Oberstufenleiterin zu vergeben.
Aufgabenbeschreibung:
Die Aufgaben des Oberstufenleiters ergeben sich aus dem Thüringer Schulgesetz, aus der Thüringer Schulordnung und der Dienstordnung für Lehrer, Erzieher und sonderpädagogische Fachkräfte an den staatlichen Schulen in Thüringen.
Der Oberstufenleiter ist dabei insbesondere für folgende Aufgaben verantwortlich:
- selbstständige Wahrnehmung von Aufgaben zur Organisation des Unterrichts- und des Schuljahresablaufes der gymnasialen Oberstufe sowie Beratung der Fachlehrer und Stammkursleiter
- Unterstützung der Berufs- und Studienorientierung
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren werden vorausgesetzt:
Darüber hinaus werden erwartet:
- besondere Planungs- und Organisationsfähigkeit für das komplexe Oberstufensystem
- Fähigkeiten der Personalführung, insbesondere kommunikative Kompetenzen, Team- und Konfliktfähigkeit
Diese Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Landesbedienstete im Bereich des Staatlichen Schulamtes Mittelthüringen, die mit dem Freistaat Thüringen in einem unbefristeten Dienst- oder Beamtenverhältnis stehen.
Die Besoldung bzw. das Entgelt richtet sich nach den einschlägigen besoldungsrechtlichen Regelungen bzw. tarifrechtlichen Bestimmungen. Der hier ausgeschriebene Dienstposten ist nach A14 ThürBesO bzw. E 14 TV-L bewertet.
Die Bewerbung wird im Rahmen des Auswahlverfahrens nur berücksichtigt, wenn noch kein Statusamt A 14 ThürBesO erreicht ist. Bediensteten, die bereits ein Statusamt nach A 14 ThürBesO oder eine vergleichbare Eingruppierung erreicht haben, steht es frei, ihr Interesse an einer statusgleichen Verwendung zu bekunden. Soweit das Staatliche Schulamt Mittelthüringen im Ergebnis auf eine solche Interessenbekundung zurückgreifen und eine statusgleiche Versetzung vornehmen will, behält es sich vor, kein Auswahlverfahren nach den Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung durchzuführen bzw. ein solches Auswahlverfahren abzubrechen.
Die Übertragung der Funktion erfolgt grundsätzlich im Wege der Beauftragung mit der Wahrnehmung der Geschäfte. Nach einer erfolgreichen Erprobungszeit nach § 36 ThürLaufbG erfolgt die Bestellung in der Funktion. Mit dieser dauerhaften Übertragung des Dienstpostens ist im Anschluss eine Beförderung verbunden.
In das Auswahlverfahren werden nur vollständige Bewerbungen einbezogen.
Schriftliche Bewerbungen oder Bewerbungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) erklären sich mit der Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen einverstanden und stimmen der vorübergehenden Speicherung ihrer Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens zu. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Die Stellenausschreibung richtet sich in gleicher Weise an weibliche, männliche und diverse Bewerberinnen und Bewerber. Bewerbungen von behinderten Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) besonders berücksichtigt; ein Hinweis auf eventuelle Schwerbehinderung unter Beigefügung eines entsprechenden Nachweises ist folglich erwünscht.
Informationen zum Datenschutz:
Ihre Bewerbungsdaten werden durch das Staatliche Schulamt Mittelthüringen im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Thüringer Datenschutzgesetz verarbeitet. Eine entsprechende Information gemäß Art. 13 DSGVO zur Erhebung personenbezogener Daten für Stellenbesetzungsverfahren finden Sie unter www. schulamt.thueringen.de/mitte/stellen.
Das Staatliche Schulamt Mittelthüringen behält sich Änderungen vor.