Sozialarbeiter*in

Stellenbeschreibung

Ort

Schömberg | Reha-Zentrum

Vergütung

Entgeltgruppe 9b TV EntgO-DRV
(45.556,42-64.231,81 Euro)

Eintrittsdatum

01. Februar 2026

Beschäftigung

Teilzeit (unbefristet), Befristet

Bewerbungsfrist

23. Januar 2026

Ausschreibungsnummer

17-24-32-2025

Aufgaben

Sie beraten Patient*innen im Zusammenwirken mit den zuständigen Stellen

und Verhandeln mit Sozialämtern, Rentenversicherungsträgern, sozialen und kirchlichen Einrichtungen.

Die Tätigkeit erfordert den regelmäßigen Umgang mit dem PC (z. B. Word, Excel, PowerPoint).

Tätigkeitsbereich

Im Nordschwarzwald nahe Pforzheim gelegen, behandeln wir 244 stationäre Rehabilitand*innen mit Krankheiten der Bewegungsorgane sowie des Atmungs- und Kreislaufsystems einschließlich AHB in beiden Indikationen (Orthopädie und Pneumologie). Wir sind ein innovatives Reha-Zentrum mit regelmäßiger Beteiligung an Forschungsprojekten. Es wartet auf Sie ein sicherer Arbeitsplatz mit anspruchsvollen und interessanten Aufgaben. Interessante berufliche Entwicklungen und eine gute Work-Life-Balance machen uns zu einem lebendigen und attraktiven Reha-Zentrum mit vielen Spielräumen für eigenes Engagement.

Der traditionsreiche, heilklimatische Kurort Schömberg liegt im nördlichen Schwarzwald auf einem Hochtal zwischen den Flüssen Enz und Nagold in 650 bis 730 Meter Höhe. Es bestehen gute Verkehrsanbindungen nach Pforzheim, Karlsruhe und Stuttgart.

Profil

Sie verfügen über einen an einer Hochschule (oder Fachhochschule) abgeschlossenen Bachelor oder vergleichbaren Abschluss (Diplom FH) im Studiengang Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung.

Weitere Informationen

Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.

  • Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.
  • Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
  • Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.

Ihre Benefits

30 Urlaubstage bei 5-Tage-Woche

Fort- und Weiterbildungs-möglichkeiten

Betriebliche Altersversorgung (VBL)

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Sicherer Arbeitsplatz