Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 50 % einer Vollzeitkraft, dies entspricht zurzeit 19,5 Stunden, welche zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen ist.
Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft:
Gem. § 55 SGB VIII bestellter Amtsvormund/Amtspfleger*in - gesetzliche Vertretung mit Elternersatzfunktion
Die Vormundschaften bzw. Pflegschaften (§§ 55, 56 SGB VIII) umfassen die sorgerechtliche - Personen- und Vermögenssorge - Vertretung von Kindern im Rahmen der gerichtlichen Bestellung. Dazu gehören u.a. persönliche Kontakte zu Mündeln, die Pflege und Erziehung des Mündels zu fördern und zu gewährleisten, die Teilnahme an Hilfeplangesprächen und somit der Kontakt und enge Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst des Jugendamtes sowie weiteren Bezugspersonen des Mündels. Weiterhin gehört die Verwaltung von Mündelvermögen sowie die Vertretung in sämtlichen gerichtlichen Verfahren zur Aufgabe des Vormunds/Pflegers.
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz sind wir zur Erhöhung der Frauenquote verpflichtet. Deswegen sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Für unsere moderne, offene, bürgerorientierte Verwaltung sind Bewerbungen von Fachkräften mit Migrationshintergrund gewünscht.
Die Universitätsstadt Gießen zeichnet sich durch Gleichstellung, Antidiskriminierung und Chancengleichheit aus. Daher wünschen wir uns von allen Bewerber*innen Gleichstellungs- und Vielfaltskompetenz.
Ehrenamtliches Engagement ist uns wichtig. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, bitten wir Sie, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Wenn Sie unser Angebot angesprochen hat, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bitte reichen Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 12. Oktober 2025 ein.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Blaufelder vom Haupt- und Personalamt unter der Rufnummer 0641 306-2045 zur Verfügung.