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Sozial-Karriere Magazin AVR DD

Tarifvertrag der Diakonie (AVR DD): Überblick und Entgelttabellen

Tarifvertrag der Diakonie (AVR DD): Überblick und Entgelttabellen

Inhaltsverzeichnis

  1. Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie
  2. Entgelttabellen
  3. Eingruppierungen
  4. Weitere Regelungen
  5. Passende Jobs

Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) regeln die Arbeitsbedingungen für viele Mitarbeiter in diakonischen Einrichtungen. Sie legen fest, wie Beschäftigte eingruppiert werden, welches Entgelt sie erhalten und welche weiteren Ansprüche gelten. Dazu gehören zum Beispiel Urlaub, Arbeitszeit, Jahressonderzahlungen und besondere Regelungen für Ärzte. Wer in einer Einrichtung der Diakonie arbeitet oder sich auf eine Stelle bewirbt, sollte die wichtigsten Inhalte der AVR kennen. Dieser Artikel erklärt, welche Entgelttabellen, Entgeltgruppen und regionalen Diakonie-Tarife es gibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geltungsbereich: Die AVR DD gelten für Einrichtungen und Dienste, die der Diakonie Deutschland angeschlossen sind.
  • Rechtsgrundlage: Die AVR DD gehören zum kirchlichen Arbeitsrecht. Grundlage ist das Selbstbestimmungsrecht von Kirche und Diakonie. Die Regelungen werden im Kommissionsweg beschlossen.
  • Eingruppierung: Mitarbeiter werden nach den übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Entscheidend ist die konkrete Aufgabe.
  • Entgeltgruppen: Für Mitarbeiter gelten die Entgeltgruppen 1 bis 13. Für Ärzte gibt es eigene Entgeltgruppen.
  • Entgeltstufen: Der Stufenaufstieg richtet sich nach der Beschäftigungszeit und Erfahrung. In der Regel erfolgt der Aufstieg nach vier Jahren.

Inhaltsverzeichnis

  1. Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie
  2. Entgelttabellen
  3. Eingruppierungen
  4. Weitere Regelungen
  5. Passende Jobs

Was sind die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie?

Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) regeln die Arbeitsbedingungen in vielen diakonischen Einrichtungen. Sie gelten für diejenigen Einrichtungen, die der Diakonie Deutschland angeschlossen sind und die Anwendung der Richtlinien im Dienstvertrag mit ihren Mitarbeitern vereinbaren. Dazu gehören viele Dienste und Einrichtungen in sozialen Bereichen, zum Beispiel Altenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Krankenhilfe, Eingliederungshilfe und Hilfe für Menschen in besonderen sozialen Situationen.

Für die Diakonie Deutschland arbeiten rund 687.000 Menschen. Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland beschließt und entwickelt diese Regeln weiter. Neben der bundesweiten AVR DD gibt es außerdem regionale Diakonie-Tarife. Deshalb kann je nach Einrichtung und Region eine leicht andere Regelung gelten.

Weitere Diakonie-Tarife

Regionale Tarife entstehen über den Kommissionsweg. Das heißt: Vertreter der Dienstgeber und der Mitarbeiter beraten gemeinsam und beschließen die Regelungen. Folgende regionale Tarife gelten:

  • Baden: AVR Baden
  • Bayern: AVR Bayern
  • Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz: AVR DWBO
  • Hessen: AVR HN und AVR KW
  • Mecklenburg-Vorpommern: AVR Mecklenburg-Vorpommern
  • Mitteldeutschland: AVR Mitteldeutschland
  • Rheinland-Westfalen-Lippe: BAT-KF rwl beziehungsweise AVR Rheinland-Westfalen-Lippe
  • Sachsen: AVR Sachsen
  • Württemberg: AVR Württemberg

Zusätzlich gibt es zwei kirchengemäße Tarifverträge in der Diakonie:

  • Schleswig-Holstein und Hamburg: Neben den AVR DD gilt auch der Kirchliche Tarifvertrag Diakonie, kurz KTD.
  • Niedersachsen: Neben den AVR DD gilt auch der Tarifvertrag der Diakonie Niedersachsen, kurz TV DN.

AVR DD – Entgelttabellen

Die Entgelttabellen zeigen, welches monatliche Grundentgelt Mitarbeiter erhalten. Dabei kommt es auf die jeweilige Entgeltgruppe und die passende Entgeltstufe an. Die Entgeltgruppe richtet sich nach der übertragenen Tätigkeit. Die Entgeltstufe berücksichtigt zusätzlich die Beschäftigungszeit und die berufliche Erfahrung.

Entgelttabelle für Arbeitnehmer:

Entgeltgruppe 1 2 3 4 5
EG 1 2.374,05 € 2.473,43 €
EG 2 2.666,23 € 2.780,27 €
EG 3 2.825,21 € 2.956,33 € 3.087,44 €
EG 4 3.016,72 € 3.157,91 € 3.299,09 €
EG 5 3.257,22 € 3.411,06 € 3.564,92 € 3.718,76 €
EG 6 3.369,50 € 3.529,26 € 3.689,02 € 3.848,79 €
EG 7 3.761,31 € 3.941,27 € 4.127,12 € 4.316,98 € 4.413,36 €
EG 8 4.118,87 € 4.327,88 € 4.540,04 € 4.752,18 € 4.858,25 €
EG 9 4.497,47 € 4.729,29 € 4.961,12 € 5.192,94 € 5.308,86 €
EG 10 5.111,79 € 5.375,28 € 5.638,78 € 5.902,27 € 6.034,02 €
EG 11 5.804,69 € 6.103,90 € 6.403,09 € 6.702,31 € 6.851,92 €
EG 12 6.115,84 € 6.431,09 € 6.746,35 € 7.061,60 € 7.219,22 €
EG 13 6.911,43 € 7.267,69 € 7.623,94 € 7.980,19 € 8.158,34 €

Gültig von 01.03.2025 bis 31.08.2026

Entgelttabelle für Ärzte:

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
I Assistenzarzt 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr
5.612,16 € 5.930,30 € 6.157,50 € 6.551,33 €   7.020,90 €   7.214,05 €  
II Facharzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr 13. Jahr
7.407,17 € 8.028,23 € 8.573,56 € 8.891,64 € 9.202,14 € 9.512,67 €
III Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr
9.277,92 € 9.823,19 € 10.603,36 €  
IV Ltd. Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr
10.913,80 € 11.694,00 €

Gültig von 01.01.2025

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AVR DD – Eingruppierungen

Die AVR DD ordnen Mitarbeiter einer Entgeltgruppe zu. Dabei zählt vor allem, welche Aufgaben die Einrichtung dem Mitarbeiter überträgt. Das kann zum Beispiel über eine Stellenbeschreibung oder eine Aufgabenbeschreibung passieren. Entscheidend ist also nicht allein die Ausbildung, sondern die Tätigkeit. Diese Tätigkeit muss ein wichtiger und unverzichtbarer Teil der Arbeit sein.

Entgeltgruppen

Die Entgeltgruppen zeigen, wie die übertragenen Tätigkeiten bewertet werden. Für Mitarbeiter gelten die Entgeltgruppen aus dem Eingruppierungskatalog der AVR DD. Für Ärzte gelten eigene Regelungen.

Arbeitnehmer:

Entgeltgruppe Beschreibung
EG 1 Einfachste Tätigkeiten können nach Einübung ausgeführt werden: Reinigungskraft, Küchenhilfe, Boten im Hol- und Bringdienst:
EG 2 Sehr einfache Tätigkeiten können nach fachlicher Einarbeitung ausgeführt werden: Stationshilfe, Mitarbeiter in der Poststelle
EG 3 Tätigkeiten, die Fertigkeiten oder einfache Kenntnisse voraussetzen: Hauswirtschaftskraft, Mitarbeiter am Empfang
EG 4 Tätigkeiten, die Fertigkeiten und Kenntnisse voraussetzen: Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelfer, Heilerziehungspflegehelfer
EG 5 Tätigkeiten, die spezielle Fertigkeiten und erweiterte Kenntnisse voraussetzen: Stationsassistent, Hausmeister, Rettungssanitäter
EG 6 Tätigkeiten, die erweiterte oder vertiefte Kenntnisse und entsprechende Fertigkeiten voraussetzen: Hauswirtschafter, Diätassistent, Verwaltungsfachkraft
EG 7 Tätigkeiten, die Fachwissen und entsprechende Fähigkeiten voraussetzen: Pflegefachkraft, Hebamme, Physiotherapeut
EG 8 Tätigkeiten, die vertieftes Fachwissen und entsprechende Fähigkeiten voraussetzen: Intensivpflege, OP-Pflege, OTA
EG 9 Tätigkeiten, die anwendungsbezogene wissenschaftliche Kenntnisse voraussetzen: Sozialarbeiter, Controller, IT-Systemberater
EG 10 Tätigkeiten, die vertiefte anwendungsbezogene wissenschaftliche Kenntnisse voraussetzen: Sozialpädagoge mit Weiterbildung, Lehrkräfte an Fachschulen
EG 11 Tätigkeiten, die vertiefte und erweiterte anwendungsbezogene wissenschaftliche Kenntnisse voraussetzen: Qualitätsmanagement, Mitarbeiter mit Leitungsposition
EG 12 Tätigkeiten, die wissenschaftliche Kenntnisse und Methodenkompetenz voraussetzen: Psychologin, Leiter Finanz- und Rechnungswesen, Leiter von sehr großen Abteilungen
EG 13 Tätigkeiten, die vertiefte oder erweiterte wissenschaftliche Kenntnisse und Methodenkompetenz voraussetzen: Pflegedirektion, Fachabteilungsleiter, Geschäftsführer

Ärzte:

Entgeltgruppe Tätigkeitsmerkmal
Entgeltgruppe I Arzt mit entsprechender Tätigkeit
Entgeltgruppe II Facharzt mit entsprechender Tätigkeit
Entgeltgruppe III Oberarzt
Entgeltgruppe IV Leitender Oberarzt; ständige Vertretung des leitenden Arztes (Chefarzt)

Entgeltstufen

Neben der Entgeltgruppe spielt auch die Entgeltstufe eine wichtige Rolle. Sie beeinflusst die Höhe des Grundentgelts. Mitarbeiter steigen nach bestimmten Zeiten automatisch in die nächste Stufe auf. Damit berücksichtigt die Arbeitsvertragsrichtlinie die wachsende Erfahrung im Beruf und in der Einrichtung.

Stufenaufstieg für Mitarbeiter:

  • Entgeltgruppe 1: Stufe 1 dauert zwei Jahre, danach folgt der Aufstieg.
  • Entgeltgruppe 3: Stufe 1 dauert sechs Monate, danach folgt der Aufstieg.
  • Entgeltgruppe 4: Stufe 1 dauert ein Jahr, danach folgt der Aufstieg.
  • Entgeltgruppen 5 bis 13: Stufe 1 dauert zwei Jahre, danach folgt der Aufstieg.
  • Alle weiteren Stufenaufstiege erfolgen nach vier Jahren Beschäftigung.

Stufenaufstieg für Ärzte:

  • Entgeltgruppe I: Stufe 2 nach einem Jahr ärztlicher Tätigkeit, Stufe 3 nach zwei Jahren, Stufe 4 nach drei Jahren, Stufe 5 nach vier Jahren und Stufe 6 nach fünf Jahren.
  • Entgeltgruppe II: Stufe 2 nach drei Jahren fachärztlicher Tätigkeit, Stufe 3 nach sechs Jahren, Stufe 4 nach acht Jahren, Stufe 5 nach zehn Jahren und Stufe 6 nach zwölf Jahren.
  • Entgeltgruppe III: Stufe 2 nach drei Jahren oberärztlicher Tätigkeit und Stufe 3 nach sechs Jahren.
  • Entgeltgruppe IV: Stufe 2 nach drei Jahren leitender oberärztlicher Tätigkeit.

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AVR DD – Weitere Regelungen

Die AVR DD regeln nicht nur das Entgelt. Sie enthalten auch wichtige Vorgaben zu Urlaub, Arbeitszeit und Sonderzahlungen. Dadurch wissen Mitarbeiter und Einrichtungen, welche Ansprüche gelten und wie die Arbeit organisiert wird.

Urlaub

Mitarbeiter erhalten bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage pro Woche einen Urlaubsanspruch von 31 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Zusätzlich können weitere freie Tage entstehen:

  • Sonderurlaub: Zum Beispiel gibt es zwei Tage beim Tod des Ehepartners oder einen Tag bei einem Umzug aus betrieblichen Gründen.
  • Jubiläum: Beim 25-jährigen und 40-jährigen Dienstjubiläum gibt es jeweils einen freien Tag.
  • Zusatzurlaub: Für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit, Nachtarbeit und Bereitschaftsdienste kann zusätzlicher Urlaub entstehen.

Wochenarbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ohne Pausen durchschnittlich 39 Stunden pro Woche. Der Vollzeitkorridor liegt zwischen 39 und 42 Stunden pro Woche. Wichtige Regeln zur Arbeitszeit sind:

  • Durchschnitt pro Tag: Vollbeschäftigte Mitarbeiter arbeiten durchschnittlich 7,8 Stunden täglich.
  • Verlängerung: Die tägliche Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden.
  • Ausnahme: Durch Dienstvereinbarung kann die Arbeitszeit auch über zehn Stunden täglich liegen, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt.
  • Ärzte: Für sie beträgt die regelmäßige Arbeitszeit ohne Pausen durchschnittlich 40 Stunden pro Woche.

Jahressonderzahlungen

Mitarbeiter können eine Jahressonderzahlung erhalten. Voraussetzung ist, dass sie am 1. November in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und dieses Arbeitsverhältnis mindestens bis zum 31. Dezember desselben Jahres besteht.

Die Höhe der Jahressonderzahlung wird aus den Bezügen der Monate Januar bis Oktober berechnet. Dafür werden diese Bezüge zusammengerechnet und anschließend durch zehn geteilt. So entsteht ein durchschnittlicher Monatswert, der als Grundlage für die Jahressonderzahlung dient.

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Häufige Fragen

  1. Was sind die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland?
  2. Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) regeln wichtige Arbeitsbedingungen in diakonischen Einrichtungen, etwa Entgelt, Eingruppierung, Arbeitszeit, Urlaub und Sonderzahlungen.

  3. Für wen gelten die AVR DD?
  4. Die AVR DD gelten für Einrichtungen und Dienste, die der Diakonie Deutschland angeschlossen sind und die Anwendung der Richtlinien im Dienstvertrag mit ihren Mitarbeitern vereinbaren.

  5. Wie erfolgt die Eingruppierung?
  6. Die Eingruppierung richtet sich nach den ausdrücklich übertragenen Tätigkeiten. Entscheidend ist also nicht allein die Ausbildung, sondern vor allem die konkrete Aufgabe, die dem Mitarbeiter übertragen wurde.

  7. Wie hoch ist die Arbeitszeit nach AVR DD?
  8. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt für Mitarbeiter zwischen 39 Stunden und 42 Stunden pro Woche. Für Ärzte beträgt die regelmäßige Arbeitszeit durchschnittlich 40 Stunden pro Woche.

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Quellen
  1. Diakonie Deutschland, “AVR.DD Arbeitsvertragsrichtlinien”, https://www.arkdd.de/... (Abrufdatum: 28.07.2026)
  2. Diakonie Deutschland, “Das Arbeitsrecht der Diakonie”, https://karriere.diakonie.de/... (Abrufdatum: 28.07.2026)
  3. Attraktiver, “Diakonie Tarife”, https://www.attraktiver.de/... (Abrufdatum: 28.07.2026)
Redaktion
Florentina Blakaj
Florentina Blakaj
Autorin
Veröffentlicht am: 28.07.2026

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