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Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) regeln die Arbeitsbedingungen für viele Mitarbeiter in diakonischen Einrichtungen. Häufig werden sie vereinfachend als „Tarifvertrag der Diakonie“ bezeichnet. Rechtlich handelt es sich jedoch um kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien. Sie legen fest, wie Beschäftigte eingruppiert werden, welches Entgelt sie erhalten und welche weiteren Ansprüche gelten. Dazu gehören zum Beispiel Urlaub, Arbeitszeit, Jahressonderzahlungen und besondere Regelungen für Ärzte. Wer in einer Einrichtung der Diakonie arbeitet oder sich auf eine Stelle bewirbt, sollte die wichtigsten Inhalte der AVR kennen. Dieser Artikel erklärt, welche Entgelttabellen, Entgeltgruppen und regionalen Diakonie-Tarife es gibt.
Das Wichtigste zu den AVR DD in Kürze
- Geltungsbereich: Die AVR DD gelten für Einrichtungen und Dienste, die der Diakonie Deutschland angeschlossen sind und ihre Anwendung im Dienstvertrag vereinbaren. Je nach Landesverband kann stattdessen ein regionales diakonisches Tarifwerk gelten.
- Rechtsgrundlage: Die AVR DD gehören zum kirchlichen Arbeitsrecht. Grundlage ist das Selbstbestimmungsrecht von Kirche und Diakonie. Die Regelungen werden im Kommissionsweg beschlossen.
- Eingruppierung: Mitarbeiter werden nach den übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Entscheidend ist die konkrete Aufgabe.
- Entgeltgruppen: Für Mitarbeiter gelten die Entgeltgruppen 1 bis 13. Für Ärzte gibt es eigene Entgeltgruppen.
- Entgeltstufen: Das Grundentgelt richtet sich nach Einarbeitungs-, Basis- und Erfahrungsstufen. Die Verweildauer hängt von der Entgeltgruppe und der jeweiligen Stufe ab.
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Was sind die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie?
Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) regeln die Arbeitsbedingungen in vielen diakonischen Einrichtungen. Sie gelten für diejenigen Einrichtungen, die der Diakonie Deutschland angeschlossen sind und die Anwendung der Richtlinien im Dienstvertrag mit ihren Mitarbeitern vereinbaren.
Anders als ein klassischer Tarifvertrag werden die AVR DD nicht unmittelbar zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband ausgehandelt. Die paritätisch besetzte Arbeitsrechtliche Kommission beschließt die Regelungen im sogenannten Dritten Weg.
Dazu gehören viele Dienste und Einrichtungen in sozialen Bereichen, zum Beispiel Altenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Krankenhilfe, Eingliederungshilfe und Hilfe für Menschen in besonderen sozialen Situationen.
Für die Diakonie Deutschland arbeiten rund 687.000 Menschen. Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland beschließt und entwickelt diese Regeln weiter. Neben der bundesweiten AVR DD gibt es außerdem regionale Diakonie-Tarife. Deshalb kann je nach Einrichtung und Region eine leicht andere Regelung gelten.
Weitere Diakonie-Tarife
Regionale Tarife entstehen über den Kommissionsweg. Das heißt: Vertreter der Dienstgeber und der Mitarbeiter beraten gemeinsam und beschließen die Regelungen. Welche Arbeitsrechtsregelung tatsächlich gilt, hängt vom zuständigen Landesverband, vom Arbeitgeber und vom jeweiligen Dienstvertrag ab. Folgende regionale Tarife gelten:
- Baden: AVR Baden
- Bayern: AVR Bayern
- Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz: AVR DWBO
- Hessen: AVR HN und AVR KW
- Mecklenburg-Vorpommern: AVR Mecklenburg-Vorpommern
- Mitteldeutschland: AVR Mitteldeutschland
- Rheinland-Westfalen-Lippe: BAT-KF; für Ärzte gilt der TV-Ärzte-KF
- Sachsen: AVR Sachsen
- Württemberg: AVR Württemberg
Zusätzlich gibt es zwei kirchengemäße Tarifverträge in der Diakonie:
- Schleswig-Holstein und Hamburg: Als regionales Tarifwerk besteht der Kirchliche Tarifvertrag Diakonie, kurz KTD.
- Niedersachsen: Als regionales Tarifwerk besteht der Tarifvertrag der Diakonie Niedersachsen, kurz TV DN.
AVR DD – Entgelttabellen
Die Entgelttabellen zeigen, welches monatliche Grundentgelt Mitarbeiter erhalten. Dabei kommt es auf die jeweilige Entgeltgruppe und die passende Entgeltstufe an. Die Entgeltgruppe richtet sich nach der übertragenen Tätigkeit. Die Entgeltstufe berücksichtigt zusätzlich die Beschäftigungszeit und die berufliche Erfahrung.
Entgelttabelle für Arbeitnehmer:
| Entgeltgruppe | Einarbeitungsstufe | Basisstufe | Erfahrungsstufe 1 | Erfahrungsstufe 2 | Erfahrungsstufe 3 |
| EG 1 | 2.501,19 € | 2.577,49 € | |||
| EG 2 | 2.746,22 € | 2.863,68 € | |||
| EG 3 | 2.909,97 € | 3.045,02 € | 3.180,06 € | ||
| EG 4 | 3.107,22 € | 3.252,65 € | 3.398,06 € | ||
| EG 5 | 3.354,94 € | 3.513,39 € | 3.671,87 € | 3.830,32 € | |
| EG 6 | 3.470,59 € | 3.635,14 € | 3.799,69 € | 3.964,25 € | |
| EG 7 | 3.874,15 € | 4.059,51 € | 4.250,93 € | 4.446,49 € | 4.545,76 € |
| EG 8 | 4.242,44 € | 4.457,72 € | 4.676,24 € | 4.894,75 € | 5.004,00 € |
| EG 9 | 4.632,39 € | 4.871,17 € | 5.109,95 € | 5.348,73 € | 5.468,13 € |
| EG 10 | 5.265,14 € | 5.536,54 € | 5.807,94 € | 6.079,34 € | 6.215,04 € |
| EG 11 | 5.978,83 € | 6.287,02 € | 6.595,18 € | 6.903,38 € | 7.057,48 € |
| EG 12 | 6.299,32 € | 6.624,02 € | 6.948,74 € | 7.273,45 € | 7.435,80 € |
| EG 13 | 7.118,77 € | 7.485,72 € | 7.852,66 € | 8.219,60 € | 8.403,09 € |
Gültig von 01.09.2026 bis 31.10.2027
Entgelttabelle für Ärzte:
| Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| I Assistenzarzt | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | 6. Jahr |
| 5.612,16 € | 5.930,30 € | 6.157,50 € | 6.551,33 € | 7.020,90 € | 7.214,05 € | |
| II Facharzt | 1. Jahr | 4. Jahr | 7. Jahr | 9. Jahr | 11. Jahr | 13. Jahr |
| 7.407,17 € | 8.028,23 € | 8.573,56 € | 8.891,64 € | 9.202,14 € | 9.512,67 € | |
| III Oberarzt | 1. Jahr | 4. Jahr | 7. Jahr | |||
| 9.277,92 € | 9.823,19 € | 10.603,36 € | ||||
| IV Ltd. Oberarzt | 1. Jahr | 4. Jahr | ||||
| 10.913,80 € | 11.694,00 € |
Gültig von 01.01.2025
Weitere Gehälter im Sozialwesen findest Du hier:
AVR DD – Eingruppierungen
Die AVR DD ordnen Mitarbeiter einer Entgeltgruppe zu. Dabei zählt vor allem, welche Aufgaben die Einrichtung dem Mitarbeiter überträgt. Das kann zum Beispiel über eine Stellenbeschreibung oder eine Aufgabenbeschreibung passieren. Entscheidend ist also nicht allein die Ausbildung, sondern die Tätigkeit. Diese Tätigkeit muss ein wichtiger und unverzichtbarer Teil der Arbeit sein.
Entgeltgruppen
Die Entgeltgruppen zeigen, wie die übertragenen Tätigkeiten bewertet werden. Für Mitarbeiter gelten die Entgeltgruppen aus dem Eingruppierungskatalog der AVR DD. Für Ärzte gelten eigene Regelungen.
Arbeitnehmer:
| Entgeltgruppe | Beschreibung |
| EG 1 | Einfachste Tätigkeiten können nach Einübung ausgeführt werden: Reinigungskraft, Küchenhilfe, Boten im Hol- und Bringdienst: |
| EG 2 | Sehr einfache Tätigkeiten können nach fachlicher Einarbeitung ausgeführt werden: Stationshilfe, Mitarbeiter in der Poststelle |
| EG 3 | Tätigkeiten, die Fertigkeiten oder einfache Kenntnisse voraussetzen: Hauswirtschaftskraft, Mitarbeiter am Empfang |
| EG 4 | Tätigkeiten, die Fertigkeiten und Kenntnisse voraussetzen: Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelfer, Heilerziehungspflegehelfer |
| EG 5 | Tätigkeiten, die spezielle Fertigkeiten und erweiterte Kenntnisse voraussetzen: Stationsassistent, Hausmeister, Rettungssanitäter |
| EG 6 | Tätigkeiten, die erweiterte oder vertiefte Kenntnisse und entsprechende Fertigkeiten voraussetzen: Hauswirtschafter, Diätassistent, Verwaltungsfachkraft |
| EG 7 | Tätigkeiten, die Fachwissen und entsprechende Fähigkeiten voraussetzen: Pflegefachkraft, Hebamme, Physiotherapeut |
| EG 8 | Tätigkeiten, die vertieftes Fachwissen und entsprechende Fähigkeiten voraussetzen: Intensivpflege, OP-Pflege, OTA |
| EG 9 | Tätigkeiten, die anwendungsbezogene wissenschaftliche Kenntnisse voraussetzen: Sozialarbeiter, Controller, IT-Systemberater |
| EG 10 | Tätigkeiten, die vertiefte anwendungsbezogene wissenschaftliche Kenntnisse voraussetzen: Sozialpädagoge mit Weiterbildung, Lehrkräfte an Fachschulen |
| EG 11 | Tätigkeiten, die vertiefte und erweiterte anwendungsbezogene wissenschaftliche Kenntnisse voraussetzen: Qualitätsmanagement, Mitarbeiter mit Leitungsposition |
| EG 12 | Tätigkeiten, die wissenschaftliche Kenntnisse und Methodenkompetenz voraussetzen: Psychologin, Leiter Finanz- und Rechnungswesen, Leiter von sehr großen Abteilungen |
| EG 13 | Tätigkeiten, die vertiefte oder erweiterte wissenschaftliche Kenntnisse und Methodenkompetenz voraussetzen: Pflegedirektion, Fachabteilungsleiter, Geschäftsführer |
Ärzte:
| Entgeltgruppe | Tätigkeitsmerkmal |
| Entgeltgruppe I | Arzt mit entsprechender Tätigkeit |
| Entgeltgruppe II | Facharzt mit entsprechender Tätigkeit |
| Entgeltgruppe III | Oberarzt |
| Entgeltgruppe IV | Leitender Oberarzt; ständige Vertretung des leitenden Arztes (Chefarzt) |
Entgeltstufen
Neben der Entgeltgruppe spielt auch die Entgeltstufe eine wichtige Rolle. Sie beeinflusst die Höhe des Grundentgelts. Mitarbeiter steigen nach bestimmten Zeiten automatisch in die nächste Stufe auf. Damit berücksichtigt die Arbeitsvertragsrichtlinie die wachsende Erfahrung im Beruf und in der Einrichtung.
Stufenaufstieg für Mitarbeiter:
- Entgeltgruppen 1 und 2: Die Einarbeitungsstufe entfällt. In EG 1 erfolgt der Wechsel von der Basisstufe in die Erfahrungsstufe 1 nach 24 Monaten, in EG 2 nach 48 Monaten.
- Entgeltgruppe 3: Die Einarbeitungsstufe dauert sechs Monate, danach folgt die Basisstufe.
- Entgeltgruppe 4: Die Einarbeitungsstufe dauert zwölf Monate, danach folgt die Basisstufe.
- Entgeltgruppen 5 bis 13: Einarbeitungsstufe dauert 24 Monate, danach folgt die Basisstufe.
- Die Verweildauer in der Basisstufe sowie in den anschließenden Erfahrungsstufen beträgt grundsätzlich jeweils 48 Monate. Dabei verfügen EG 3 und EG 4 nur über die Erfahrungsstufe 1, EG 5 und EG 6 über die Erfahrungsstufen 1 und 2 sowie EG 7 bis EG 13 über die Erfahrungsstufen 1 bis 3.
Stufenaufstieg für Ärzte:
- Entgeltgruppe I: Stufe 2 nach einem Jahr ärztlicher Tätigkeit, Stufe 3 nach zwei Jahren, Stufe 4 nach drei Jahren, Stufe 5 nach vier Jahren und Stufe 6 nach fünf Jahren.
- Entgeltgruppe II: Stufe 2 nach drei Jahren fachärztlicher Tätigkeit, Stufe 3 nach sechs Jahren, Stufe 4 nach acht Jahren, Stufe 5 nach zehn Jahren und Stufe 6 nach zwölf Jahren.
- Entgeltgruppe III: Stufe 2 nach drei Jahren oberärztlicher Tätigkeit und Stufe 3 nach sechs Jahren.
- Entgeltgruppe IV: Stufe 2 nach drei Jahren leitender oberärztlicher Tätigkeit.
AVR DD – Weitere Regelungen
Die AVR DD regeln nicht nur das Entgelt. Sie enthalten auch wichtige Vorgaben zu Urlaub, Arbeitszeit und Sonderzahlungen. Dadurch wissen Mitarbeiter und Einrichtungen, welche Ansprüche gelten und wie die Arbeit organisiert wird.
Urlaub
Mitarbeiter erhalten bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage pro Woche einen Urlaubsanspruch von 31 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Zusätzlich können weitere freie Tage entstehen:
- Sonderurlaub: Zum Beispiel gibt es zwei Tage beim Tod des Ehepartners oder einen Tag bei einem Umzug aus betrieblichen Gründen.
- Jubiläum: Beim 25-jährigen und 40-jährigen Dienstjubiläum gibt es jeweils einen freien Tag.
- Zusatzurlaub: Für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit, Nachtarbeit und Bereitschaftsdienste kann zusätzlicher Urlaub entstehen.
- Vitaltag: Mitarbeiter, die nach Anlage 1 eingruppiert sind und 2026 oder 2027 eine Beschäftigungszeit von mindestens zehn Jahren erreichen, erhalten in dem betreffenden Kalenderjahr einen zusätzlichen arbeitsfreien Tag.
Wochenarbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ohne Pausen durchschnittlich 39 Stunden pro Woche. Der Vollzeitkorridor liegt zwischen 39 und 42 Stunden pro Woche. Eine von 39 Stunden abweichende Wochenarbeitszeit kann auf Antrag des Mitarbeiters durch eine einzelvertragliche Nebenabrede vereinbart werden. Wichtige Regeln zur Arbeitszeit sind:
- Durchschnitt pro Tag: Vollbeschäftigte Mitarbeiter arbeiten durchschnittlich 7,8 Stunden täglich.
- Verlängerung: Die tägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten, kann aber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden.
- Ausnahme: Durch Dienstvereinbarung kann die Arbeitszeit auch über zehn Stunden täglich liegen, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt.
- Ärzte: Für sie beträgt die regelmäßige Arbeitszeit ohne Pausen durchschnittlich 40 Stunden pro Woche. Im gegenseitigen Einvernehmen können bis zu 42 Stunden mit entsprechend höherem Entgelt vereinbart werden.
Jahressonderzahlungen
Mitarbeiter erhalten grundsätzlich eine Jahressonderzahlung. Voraussetzung ist, dass sie am 1. November in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und dieses Arbeitsverhältnis mindestens bis zum 31. Dezember desselben Jahres besteht.
Die Höhe der Jahressonderzahlung wird aus den Bezügen der Monate Januar bis Oktober berechnet. Dafür werden diese Bezüge zusammengerechnet und anschließend durch zehn geteilt. So entsteht ein durchschnittlicher Monatswert, der als Grundlage für die Jahressonderzahlung dient.
Die erste Hälfte wird im November des laufenden Jahres gezahlt, die zweite grundsätzlich im Juni des Folgejahres. Abhängig vom wirtschaftlichen Ergebnis der Einrichtung kann der im Juni fällige Anteil unter den Voraussetzungen der AVR DD teilweise oder vollständig entfallen. Für bestimmte Einrichtungen kann sich bei einem negativen Ergebnis außerdem das Verhältnis der beiden Teilzahlungen verschieben.
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Häufige Fragen zu den AVR DD
- Was sind die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland?
- Für wen gelten die AVR DD?
- Wie erfolgt die Eingruppierung?
- Wie hoch ist die Arbeitszeit nach AVR DD?
Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) regeln wichtige Arbeitsbedingungen in diakonischen Einrichtungen, etwa Entgelt, Eingruppierung, Arbeitszeit, Urlaub und Sonderzahlungen. Sie sind kein klassischer Tarifvertrag, sondern werden im kirchlichen Kommissionsverfahren beschlossen und über den Dienstvertrag einbezogen.
Die AVR DD gelten für Einrichtungen und Dienste, die der Diakonie Deutschland angeschlossen sind und die Anwendung der Richtlinien im Dienstvertrag mit ihren Mitarbeitern vereinbaren. Je nach Landesverband und Arbeitgeber kann stattdessen ein regionales diakonisches Tarifwerk gelten.
Die Eingruppierung richtet sich nach den ausdrücklich übertragenen Tätigkeiten. Entscheidend ist also nicht allein die Ausbildung, sondern vor allem die konkrete Aufgabe, die dem Mitarbeiter übertragen wurde.
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt für Mitarbeiter durchschnittlich 39 Stunden pro Woche. Auf Antrag des Mitarbeiters kann durch einzelvertragliche Nebenabrede eine Arbeitszeit innerhalb des Vollzeitkorridors von bis zu 42 Stunden vereinbart werden. Für Ärzte beträgt die regelmäßige Arbeitszeit durchschnittlich 40 Stunden; im gegenseitigen Einvernehmen sind bis zu 42 Stunden möglich.
- Diakonie Deutschland, “AVR.DD Arbeitsvertragsrichtlinien”, https://www.arkdd.de/... (Abrufdatum: 10.09.2026)
- Diakonie Deutschland, “Das Arbeitsrecht der Diakonie”, https://karriere.diakonie.de/... (Abrufdatum: 10.09.2026)
- Attraktiver, “Diakonie Tarife”, https://www.attraktiver.de/... (Abrufdatum: 10.09.2026)







