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Sozial-Karriere Magazin AVR Caritas

AVR Caritas: Tarifvertrag, Gehalt und Entgelttabellen

AVR Caritas: Tarifvertrag, Gehalt und Entgelttabellen

Inhaltsverzeichnis

  1. Was sind die AVR der Caritas?
  2. Entgelttabellen
  3. Was ändert sich 2027?
  4. Eingruppierungen
  5. Weitere Regelungen

Die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Deutschen Caritas bilden die Grundlage für die Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen der Caritas in Deutschland. Sie regeln Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und Sonderzahlungen und schaffen so verbindliche Standards für die Beschäftigten, auf deren Arbeitsverhältnis die AVR Anwendung finden. Anders als klassische Tarifverträge beruhen die AVR auf dem kirchlichen Arbeitsrecht und werden durch schriftliche Bezugnahme Teil des Arbeitsvertrags. Im Folgenden werden die wichtigsten Regelungen, Eingruppierungen und Besonderheiten der AVR genauer vorgestellt.

Zum 1. Januar 2027 tritt eine grundlegend neu strukturierte Fassung der AVR Caritas in Kraft. Deshalb erläutert dieser Beitrag sowohl die 2026 geltenden Regelungen als auch die wichtigsten Änderungen ab 2027.

Das Wichtigste zu den AVR Caritas in Kürze

  • Geltungsbereich: Die AVR regeln die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in Einrichtungen und Diensten der Caritas, sofern sie für das jeweilige Arbeitsverhältnis gelten.
  • Eingruppierung: Deine Eingruppierung richtet sich nach Deiner Tätigkeit und der einschlägigen AVR-Anlage. Anzahl und Laufzeiten der Entgeltstufen unterscheiden sich je nach Beschäftigtengruppe.
  • Entgelt: Für Beschäftigte der Anlage 2 gelten seit dem 1. Februar 2026 neue Vergütungswerte. Ärzte werden nach einer eigenen Entgelttabelle vergütet.
  • Arbeitszeit und Urlaub: Je nach Anlage, Region und Einrichtung gelten regelmäßige Wochenarbeitszeiten von 38,5 bis 40 Stunden. Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen Dir grundsätzlich 30 Urlaubstage zu, Ärzten nach Anlage 30 insgesamt 31.
  • Sonderzahlungen: Beschäftigte der Anlagen 2, 2d und 2e erhalten 2026 grundsätzlich noch Urlaubsgeld und Weihnachtszuwendung. Für andere Beschäftigtengruppen gelten eigene Regelungen.
  • Neufassung 2027: Zum 1. Januar 2027 werden die AVR neu strukturiert. Für Beschäftigte der bisherigen Anlagen 2, 2d und 2e gelten besondere Überleitungsregelungen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was sind die AVR der Caritas?
  2. Entgelttabellen
  3. Was ändert sich 2027?
  4. Eingruppierungen
  5. Weitere Regelungen

Was sind die AVR der Caritas?

Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) sind das eigene Tarifwerk des Deutschen Caritasverbandes. Sie beruhen auf dem kirchlichen Arbeitsrecht und regeln die Rechte und Pflichten von rund 750.000 Mitarbeitern sowie der Dienstgeber in etwa 25.000 Einrichtungen und Diensten bundesweit. Die AVR legen verbindlich fest, welche Leistungen Beschäftigte erhalten, wenn sie auf das jeweilige Arbeitsverhältnis Anwendung finden.

Zwar sind die AVR kein Tarifvertrag im klassischen Sinn, dennoch erfüllen sie eine vergleichbare Funktion. Denn sie kommen nach den besonderen Regeln des kirchlichen Arbeitsrechts zustande und werden durch eine schriftliche Bezugnahme Teil des jeweiligen Arbeitsvertrags. Sind die AVR wirksam in den Arbeitsvertrag einbezogen, gelten ihre Bestimmungen für das betreffende Arbeitsverhältnis verbindlich. Beschlossen werden sie durch die paritätisch mit Vertretern der Mitarbeiter- und Dienstgeberseite besetzte Arbeitsrechtliche Kommission. Außerdem enthalten die AVR umfassende Vorschriften zu den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, beispielsweise zur Arbeitszeit, zum Urlaub und zur Höhe des Entgelts.

Einrichtungen der AVR Caritas

Die AVR gelten für die Einrichtungen und Dienste im kirchenrechtlich festgelegten Geltungsbereich, sofern sie in der jeweils maßgeblichen Fassung in das Arbeitsverhältnis einbezogen wurden. Dazu gehören zum Beispiel Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Sozialstationen, Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe. Auch ambulante Dienste und Einrichtungen der Jugendhilfe wenden die AVR an. Damit schaffen die Richtlinien vergleichbare Arbeitsbedingungen in sehr unterschiedlichen sozialen Arbeitsfeldern. Gleichzeitig bleiben jedoch besondere diözesane und regionale Regelungen unberührt. Das bedeutet, dass ergänzende oder abweichende Vorschriften auf Ebene der einzelnen Bistümer und Regionalkommissionen weiterhin gelten können.

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AVR Caritas: Entgelttabellen

Die folgende Tabelle zeigt die ab dem 1. Februar 2026 geltenden monatlichen Bruttovergütungen für Beschäftigte nach Anlage 2. Die zugehörige Vergütungstabelle ist in Anlage 3 der AVR geregelt. Die Werte gelten bei Vollzeit für die Regionen Nord, Nordrhein-Westfalen, Mitte, Baden-Württemberg und Bayern:

VG Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12
1 5.916,55 € 6.415,10 € 6.913,74 € 7.175,34 € 7.436,86 € 7.698,32 € 7.959,90 € 8.221,41 € 8.482,90 € 8.744,48 € 9.006,00 € 9.245,45 €
1a 5.493,73 € 5.923,93 € 6.354,09 € 6.593,60 € 6.833,12 € 7.072,63 € 7.312,23 € 7.551,68 € 7.791,28 € 8.030,73 € 8.270,27 € 8.377,80 €
1b 5.110,04 € 5.479,08 € 5.848,16 € 6.082,76 € 6.317,44 € 6.552,05 € 6.786,68 € 7.021,31 € 7.255,91 € 7.490,61 € 7.588,37 € -
2 4.874,15 € 5.189,39 € 5.504,69 € 5.700,20 € 5.895,73 € 6.091,32 € 6.286,88 € 6.482,41 € 6.677,87 € 6.873,40 € 6.998,13 € -
3 4.456,57 € 4.727,84 € 4.999,11 € 5.177,60 € 5.356,00 € 5.534,46 € 5.712,81 € 5.891,23 € 6.069,70 € 6.248,14 € 6.275,00 € -
4a 4.175,73 € 4.400,28 € 4.632,52 € 4.789,00 € 4.945,42 € 5.101,80 € 5.258,20 € 5.414,70 € 5.571,10 € 5.720,21 € - -
4b 3.925,28 € 4.112,53 € 4.299,74 € 4.434,56 € 4.571,40 € 4.708,28 € 4.845,19 € 4.982,07 € 5.118,97 € 5.226,44 € - -
5b 3.708,16 € 3.855,96 € 4.014,29 € 4.131,26 € 4.243,60 € 4.356,39 € 4.473,67 € 4.590,97 € 4.708,28 € 4.786,49 € - -
5c 3.481,11 € 3.595,84 € 3.714,53 € 3.813,75 € 3.919,33 € 4.026,95 € 4.134,64 € 4.242,25 € 4.338,17 € - - -
6b 3.323,15 € 3.418,70 € 3.514,25 € 3.581,51 € 3.651,06 € 3.720,71 € 3.793,30 € 3.870,50 € 3.949,77 € 4.008,25 € - -
7 3.180,81 € 3.260,80 € 3.340,72 € 3.397,23 € 3.453,75 € 3.510,28 € 3.567,17 € 3.626,51 € 3.685,90 € 3.722,79 € - -
8 3.050,24 € 3.116,53 € 3.182,83 € 3.225,71 € 3.264,70 € 3.303,65 € 3.342,64 € 3.381,65 € 3.420,62 € 3.459,63 € 3.496,65 € -
9a 2.965,48 € 3.015,50 € 3.065,51 € 3.104,35 € 3.143,17 € 3.182,07 € 3.220,95 € 3.259,84 € 3.298,66 € - - -
9 2.907,06 € 2.961,60 € 3.016,21 € 3.057,16 € 3.094,19 € 3.131,27 € 3.168,27 € 3.205,33 € - - - -
10 2.733,77 € 2.776,28 € 2.818,82 € 2.857,60 € 2.893,73 € 2.930,75 € 2.967,81 € 3.004,85 € 3.030,22 € - - -
11 2.593,99 € 2.646,90 € 2.680,18 € 2.706,08 € 2.731,91 € 2.757,83 € 2.783,65 € 2.809,57 € 2.835,42 € - - -
12 2.506,51 € 2.539,75 € 2.573,04 € 2.598,87 € 2.624,78 € 2.650,63 € 2.676,52 € 2.702,37 € 2.728,23 € - - -

Gültig von 01.02.2026 bis 01.01.2027

Quelle: AVR Caritas

Für die Region Ost gilt aktuell folgende Entgelttabelle der Anlage 3 mit gesonderten regionalen Werten:

VG Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12
1 5.899,29 € 6.396,41 € 6.893,57 € 7.154,40 € 7.415,16 € 7.675,86 € 7.936,67 € 8.197,42 € 8.458,15 € 8.718,96 € 8.979,72 € 9.218,47 €
1a 5.477,70 € 5.906,64 € 6.335,55 € 6.574,36 € 6.813,18 € 7.051,99 € 7.290,89 € 7.529,64 € 7.768,55 € 8.007,29 € 8.246,14 € 8.353,35 €
1b 5.095,13 € 5.463,09 € 5.831,09 € 6.065,01 € 6.299,00 € 6.532,93 € 6.766,88 € 7.000,82 € 7.234,74 € 7.468,75 € 7.566,22 € -
2 4.859,92 € 5.174,24 € 5.488,63 € 5.683,56 € 5.878,53 € 6.073,55 € 6.268,53 € 6.463,50 € 6.658,38 € 6.853,34 € 6.977,71 € -
3 4.443,56 € 4.714,05 € 4.984,52 € 5.162,49 € 5.340,37 € 5.518,31 € 5.696,14 € 5.874,04 € 6.051,99 € 6.229,91 € 6.256,69 € -
4a 4.163,54 € 4.387,44 € 4.619,00 € 4.775,02 € 4.930,99 € 5.086,91 € 5.242,85 € 5.398,90 € 5.554,84 € 5.703,52 € - -
4b 3.913,83 € 4.100,53 € 4.287,20 € 4.421,61 € 4.558,06 € 4.694,54 € 4.831,05 € 4.967,53 € 5.104,03 € 5.211,19 € - -
5b 3.697,34 € 3.844,70 € 4.002,57 € 4.119,21 € 4.231,22 € 4.343,67 € 4.460,62 € 4.577,57 € 4.694,54 € 4.772,52 € - -
5c 3.470,95 € 3.585,35 € 3.703,69 € 3.802,62 € 3.907,89 € 4.015,20 € 4.122,57 € 4.229,87 € 4.325,51 € - - -
6b 3.313,46 € 3.408,72 € 3.503,99 € 3.571,06 € 3.640,40 € 3.709,85 € 3.782,23 € 3.859,21 € 3.938,24 € 3.996,56 € - -
7 3.171,52 € 3.251,28 € 3.330,97 € 3.387,32 € 3.443,67 € 3.500,04 € 3.556,76 € 3.615,92 € 3.675,15 € 3.711,92 € - -
8 3.041,34 € 3.107,43 € 3.173,54 € 3.216,30 € 3.255,17 € 3.294,01 € 3.332,89 € 3.371,78 € 3.410,64 € 3.449,54 € 3.486,45 € -
9a 2.956,83 € 3.006,70 € 3.056,56 € 3.095,30 € 3.134,00 € 3.172,79 € 3.211,55 € 3.250,33 € 3.289,03 € - - -
9 2.898,58 € 2.952,95 € 3.007,41 € 3.048,24 € 3.085,16 € 3.122,13 € 3.159,02 € 3.195,98 € - - - -
10 2.725,79 € 2.768,18 € 2.810,59 € 2.849,26 € 2.885,28 € 2.922,19 € 2.959,14 € 2.996,09 € 3.021,37 € - - -
11 2.586,42 € 2.639,18 € 2.672,36 € 2.698,18 € 2.723,94 € 2.749,78 € 2.775,53 € 2.801,37 € 2.827,14 € - - -
12 2.499,20 € 2.532,33 € 2.565,53 € 2.591,28 € 2.617,12 € 2.642,89 € 2.668,71 € 2.694,48 € 2.720,27 € - - -

Gültig von 01.02.2026 bis 01.01.2027

Quelle: AVR Caritas

Für Ärzte im Rahmen der AVR Caritas gelten besondere Vergütungen. Die Tabelle weist monatliche Bruttoentgelte bei Vollzeit aus.

Entgelt-
gruppe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
I 5.722,05 6.046,42 6.278,07 6.679,58 7.158,37 7.355,29
II 7.552,19 8.185,40 8.741,40 9.065,74 9.382,33 9.698,91
III 9.459,56 10.015,53 10.810,95 - - -
IV 11.127,50 11.922,95 - - - -

Gültig von 01.03.2026 bis 01.01.2027

Quelle: AVR Caritas

Was ändert sich bei den AVR Caritas 2027?

Zum 1. Januar 2027 tritt eine neu strukturierte Fassung der AVR Caritas in Kraft. Sie orientiert sich stärker am TVöD und bündelt viele bisher auf verschiedene Anlagen verteilte Bestimmungen in einem einheitlicher aufgebauten Regelwerk. Für Ärzte, Lehrkräfte und Auszubildende bleiben besondere Regelungen bestehen.

Beschäftigte der bisherigen Anlagen 2, 2d und 2e können unter den festgelegten Voraussetzungen einen Antrag auf Überleitung in die neue Entgeltordnung stellen. Wer durch den Wechsel schlechter gestellt würde, muss nach Angaben der Mitarbeiterseite nicht in das neue Entgeltsystem wechseln.

Ab 2027 erhalten Beschäftigte der bisherigen Anlagen 2, 2d und 2e anstelle von Urlaubsgeld und Weihnachtszuwendung eine Jahressonderzahlung und ein Leistungsentgelt. Das gilt unabhängig davon, ob sie in die neue Entgeltordnung übergeleitet werden.

Einen Kurzüberblick über Relevanz, Entgeltgruppen, Entgelttabellen und weitere Regelungen der Arbeitsvertragsrichtlinien der Deutschen Caritas gibt Dir folgendes Video:

https://www.sozial-karriere.de/wp-content/uploads/2026/03/AVR_Caritas__Dein_Gehaltsguide.mp4

 

Eingruppierungen der AVR Caritas

Die Eingruppierung nach den AVR des Deutschen Caritasverbandes richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit. Entscheidend ist also, welche Aufgaben Du tatsächlich übernimmst und welche Qualifikation dafür erforderlich ist. Jede Stelle wird einer bestimmten Vergütungs- beziehungsweise Entgeltgruppe zugeordnet. Mit zunehmender Verantwortung, höherer Qualifikation oder komplexeren Aufgaben erfolgt die Eingruppierung in eine höhere Gruppe, wenn die entsprechenden Tätigkeitsmerkmale der jeweils einschlägigen AVR-Anlage erfüllt sind. Ein Aufstieg ist möglich, wenn sich die Tätigkeit dauerhaft ändert, mehr Verantwortung übernommen wird oder andere Merkmale einer höheren Vergütungs- oder Entgeltgruppe erfüllt werden.

Entgeltgruppen

Die AVR unterscheiden verschiedene Vergütungsgruppen je nach Arbeitsbereich. Für Beschäftigte der bisherigen Anlage 2 gelten Vergütungsgruppen von 1 bis 12 mit mehreren Unterteilungen, beispielsweise 1a, 1b, 4a, 4b, 5b, 5c und 6b. Dabei steht Gruppe 12 für einfache Tätigkeiten ohne besondere Ausbildung, während Gruppe 1 anspruchsvolle Fach- oder Leitungsaufgaben umfasst.

Für bestimmte Berufsgruppen gelten eigene Entgeltordnungen. Im Sozial- und Erziehungsdienst nach Anlage 33 reichen die Entgeltgruppen beispielsweise von S 2 bis S 18. In der Pflege gelten je nach Einrichtung die Anlagen 31 oder 32 mit allgemeinen Entgeltgruppen beziehungsweise Pflegeentgeltgruppen. Auch für den Rettungsdienst, Fahrdienste, Lehrkräfte und Auszubildende bestehen besondere Regelungen. Die Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der jeweils geltenden AVR-Anlage. Das konkrete Entgelt ergibt sich anschließend aus der zugehörigen Entgelttabelle und Deiner Stufe.

Für Ärzte gelten hingegen völlig eigene Vergütungsgruppen und eine separate Entgelttabelle. Die Eingruppierung reicht von Entgeltgruppe I für Ärzte mit entsprechender Tätigkeit, über Entgeltgruppe II für Fachärzte, Entgeltgruppe III für Oberärzte, bis hin zu Entgeltgruppe IV für leitende Oberärzte, die ausdrücklich die ständige Vertretung des leitenden Arztes (Chefarzt) vom Dienstgeber übertragen bekommen haben.

Entgeltstufen

Wie viele Stufen eine Vergütungs- oder Entgeltgruppe umfasst und nach welchen Zeiten Du aufsteigst, hängt von der für Dich geltenden AVR-Anlage ab. Die Vergütungsgruppen der Anlage 2 enthalten bis zu zwölf Stufen. In den neueren Entgeltsystemen der Anlagen 30 bis 33 sind regelmäßig bis zu sechs Stufen vorgesehen. Auch die erforderlichen Stufenlaufzeiten unterscheiden sich. Mit jeder höheren Stufe erhöht sich das Entgelt. Dadurch honorieren die AVR insbesondere die Berufserfahrung und die innerhalb einer Entgeltgruppe zurückgelegten Stufenlaufzeiten.

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AVR Caritas: Weitere Regelungen

Die AVR Caritas regeln neben der Eingruppierung auch zentrale Arbeitsbedingungen wie Urlaub, Arbeitszeit und Sonderzahlungen. Welche konkrete Regelung für Dich gilt, hängt unter anderem von Deiner Tätigkeit, der einschlägigen AVR-Anlage und der zuständigen Regionalkommission ab.

Urlaub

Bei einer Fünf-Tage-Woche hast Du Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr. Für Ärzte im Geltungsbereich der Anlage 30 erhöht sich der Anspruch auf 31 Tage. Der 31. Urlaubstag kann aufgrund einer Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Arzt durch eine entsprechende Vergütung abgegolten werden. Wenn die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Tage pro Woche verteilt ist, wird der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst.

Zusätzlich gewähren die AVR unter bestimmten Voraussetzungen Zusatzurlaub, wenn Du regelmäßig in Kontrollbereichen von Bestrahlungsabteilungen arbeitest, in Laboratorien mit Radionukliden umgehst, Infektionskranke pflegst und behandelst oder mit infektiösem Material arbeitest. Außerdem soll Dir auf Antrag Sonderurlaub ohne Bezüge gewährt werden, wenn Du ein Kind unter 18 Jahren oder einen nach ärztlichem Attest pflegebedürftigen Angehörigen tatsächlich betreust oder pflegst, sofern keine dringenden dienstlichen oder betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Wochenarbeitszeit

Die regelmäßige Wochenarbeitszeit richtet sich nicht nur nach der Regionalkommission, sondern auch nach der einschlägigen AVR-Anlage und der Art der Einrichtung. Je nach Regelungsbereich gelten derzeit beispielsweise 38,5, 39 oder 40 Wochenstunden. Für Ärzte nach Anlage 30 gilt grundsätzlich eine durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. Welche Arbeitszeit für Dich maßgeblich ist, kannst Du Deinem Arbeitsvertrag und der dort genannten AVR-Anlage entnehmen.

Sonderzahlungen 2026 und 2027

Die Sonderzahlungen unterscheiden sich 2026 noch nach der jeweiligen AVR-Anlage. Beschäftigte der Anlagen 2, 2d und 2e erhalten grundsätzlich Urlaubsgeld und eine Weihnachtszuwendung. Der Bemessungssatz der Weihnachtszuwendung beträgt 2026 aufgrund der tariflichen Festschreibung 77,51 Prozent der maßgeblichen Urlaubsbezüge. Für Beschäftigte der Anlagen 31 bis 33 gelten dagegen Regelungen zur Jahressonderzahlung, deren Höhe insbesondere von der Entgeltgruppe abhängt. Für Ärzte nach Anlage 30 besteht keine allgemeine Jahressonderzahlung nach diesem System.

Ab 2027 werden Urlaubsgeld und Weihnachtszuwendung für Beschäftigte der bisherigen Anlagen 2, 2d und 2e durch eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Jahressonderzahlung und ein Leistungsentgelt ersetzt.

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Häufige Fragen zu den AVR Caritas

  1. Wer ist in welcher Entgeltgruppe der AVR Caritas?
  2. Die Eingruppierung richtet sich nach der übertragenen und tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach den Tätigkeitsmerkmalen der einschlägigen AVR-Anlage. Für Beschäftigte der bisherigen Anlage 2, den Sozial- und Erziehungsdienst, die Pflege, den Rettungsdienst und Ärzte gelten unterschiedliche Vergütungs- oder Entgeltordnungen. Ärzte werden beispielsweise den Entgeltgruppen I bis IV zugeordnet.

  3. Wie wirst Du nach den AVR Caritas eingestuft?
  4. Zunächst wird Deine Stelle anhand der Tätigkeitsmerkmale einer Vergütungs- oder Entgeltgruppe zugeordnet. Innerhalb dieser Gruppe richtet sich die Stufe vor allem nach Deiner einschlägigen Berufserfahrung und den Regelungen der jeweiligen AVR-Anlage. Die Zahl der Stufen und die Stufenlaufzeiten unterscheiden sich zwischen den einzelnen Beschäftigtengruppen.

  5. Wer zahlt besser, TVöD oder AVR Caritas?
  6. Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind Deine Tätigkeit, die konkrete Entgeltgruppe, die Stufe, die Wochenarbeitszeit sowie Zulagen und Sonderzahlungen. Für einen aussagekräftigen Vergleich solltest Du daher nicht nur das monatliche Tabellenentgelt, sondern die gesamte Jahresvergütung und die jeweilige Arbeitszeit gegenüberstellen.

  7. Welche Gehaltsstufen gibt es nach den AVR Caritas?
  8. Die Zahl der Gehaltsstufen hängt von der für Dich geltenden AVR-Anlage ab. In der bisherigen Anlage 2 gibt es je nach Vergütungsgruppe bis zu zwölf Stufen. Die Anlagen 30 bis 33 sehen dagegen regelmäßig bis zu sechs Stufen vor. Zum 1. Januar 2027 tritt zusätzlich die neu strukturierte Entgeltordnung der AVR Caritas in Kraft.

  9. Was ändert sich bei den AVR Caritas ab 2027?
  10. Ab dem 1. Januar 2027 gelten neu strukturierte AVR Caritas. Für Beschäftigte der bisherigen Anlagen 2, 2d und 2e gibt es besondere Überleitungsregelungen. Außerdem werden Urlaubsgeld und Weihnachtszuwendung durch eine gestaffelte Jahressonderzahlung und ein Leistungsentgelt ersetzt.

Weitere Tarifverträge im Überblick

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TV-L: Entgelttabellen, Stufen und Gehalt
22.10.2026
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TVöD VKA
TVöD-VKA: Entgelttabellen für kommunale Angestellte 2026
26.05.2026
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KAVO
Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO): Überblick und Entgelttabellen
02.06.2026
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Quellen
  1. Lambertus, “AVR Caritas”, https://www.lambertus.de/... (Abrufdatum: 17.09.2026)
  2. Caritas, “AVR – Tarifrecht der Caritas”, https://www.caritas.de/... (Abrufdatum: 17.09.2026)
  3. Arbeitsrechtliche Kommission Deutscher Caritasverband, “Neue AVR Caritas kommen 2027”, https://www.akmas.de/... (Abrufdatum: 17.09.2026)
  4. Caritas Dienstgeber, “AVR Caritas”, https://caritas-dienstgeber.de/... (Abrufdatum: 17.09.2026)
Medizinische und Rechtliche Hinweise
Wichtiger rechtlicher Hinweis für diesen Artikel
Redaktion
Florentina Blakaj
Florentina Blakaj
Autorin
Zuletzt aktualisiert: 17.09.2026

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Sozialpädagoge / Sozialarbeiter im sozialen Dienst (m/w/d)
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