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Du berätst Familien mit Migrationsgeschichte und die Frage nach der deutschen Staatsangehörigkeit kommt immer wieder auf? Dann lohnt sich ein genauer Blick auf Paragraph 10 im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Denn neben der Grundregel gibt es zahlreiche Ausnahmen, die den Weg zur Einbürgerung für einzelne Familienmitglieder deutlich verkürzen können. Wir erläutern Dir, wie die Einbürgerung abläuft, welche Ausnahmen bestehen und was Du in Deinem Arbeitsalltag konkret wissen musst.
Das Wichtigste in Kürze
Viele Familien, die Du in der Sozialarbeit oder Kita-Praxis begleitest, erfüllen die Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland ohne es zu wissen. Denn das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) sieht zahlreiche Ausnahmen vor: Ehepartner können schon nach vier Jahren mit eingebürgert werden, Kinder oft noch früher. Auch beim Sprachnachweis, beim Einbürgerungstest und bei kleineren Vorstrafen gibt es Erleichterungen. Gleichzeitig erfolgt die Einbürgerung nach einem strukturierten Fünf-Punkte-Plan.
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Praxisleitfaden: So läuft die Einbürgerung in Deutschland ab
Die Einbürgerung erfolgt in Deutschland anhand eines strukturierten Plans in fünf Schritten. Zuständig für den Antrag ist je nach Wohnort die kommunale Einbürgerungsbehörde – meist im Bürgeramt, Ausländeramt oder Landratsamt. Bei komplexeren Fällen wie mehrfacher Staatsangehörigkeit oder unklarer Aktenlage kann eine zusätzliche Rechtsberatung über die allgemeine Migrationsberatung hinaus sinnvoll sein.
Schritt 1: Selbstprüfung vor dem Antrag
Prüfe, ob die Person die Grundvoraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt. Diese sind:
- Ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit mindestens fünf Jahren
- Nachweisbare Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1
- Ein gesicherter Lebensunterhalt
- Keine relevanten Vorstrafen
Tipp: Identifiziere hier frühzeitig, welche Unterlagen Dir für den Antrag noch fehlen und fordere diese aktiv von Deinem Klienten ein. Das verringert Verzögerungen beim Antrag.
Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen
Lasse Deinen Klienten alle Unterlagen zusammenstellen, die er oder sie für den Einbürgerungsantrag benötigt. Hierzu zählen ein aktueller Aufenthaltstitel oder gültiger Pass, ein biometrisches Passfoto, ein Einkommensnachweis der letzten drei Monate, ein gültiger Arbeitsvertrag, eine Geburts- und ggf. Heiratsurkunde, ein Sprachnachweis auf mindestens B1-Niveau, die Bestätigung des bestandenen Einbürgerungstests, sowie eine Auskunft auf dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis).
Wichtig: Alle Unterlagen müssen im Original vorliegen. Wenn diese nicht auf Deutsch ausgestellt werden können müssen sie als beglaubigte deutsche Übersetzung vorliegen.
Schritt 3: Antragstellung
Ist Dein Klient älter als 16 Jahre muss er oder sie den Antrag selbst stellen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren stellen die Erziehungsberechtigten den Antrag. Die Gebühr beläuft sich auf 255 Euro pro Erwachsenen und 51 Euro pro Kind.
Schritt 4: Prüfung durch die Behörde
Jetzt beginnt Deine Arbeit. Du holst Dir Auskünfte beim Meldeamt, der Polizei, dem Bundeszentralregister und dem Verfassungsschutz ein. Ist Dein Klient älter als 16 musst du mit ihm oder ihr ein Gespräch zur Loyalitätserklärung führen, indem der Klient ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung abgibt.
Schritt 5: Entscheidung und Urkunde
Bei positivem Bescheid wird Deinem Klienten die Einbürgerungsurkunde zugesandt oder bei einer Einbürgerungsfeier übergeben. Danach muss er oder sie den Personalausweis und Reisepass beim Bürgeramt beantragen.
Wichtig für Deine Beratung
Seit der Reform 2024 muss die bisherige Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht aufgegeben werden, eine Mehrstaatlichkeit ist möglich. Einige Herkunftsländer (etwa China, Japan oder Indien) erkennen Doppelstaatigkeit aber nicht an. In diesen Fällen solltest Du Dich vorab beim jeweiligen Konsulat informieren.
Einbürgerung: Diese Ausnahmen gelten nach § 10 StAG
Neben dem “Standard-Weg” existieren zahlreiche Ausnahmen, mit denen eine schnelle Einbürgerung möglich ist. Diese stellen wir im Folgenden vor. Du solltest Dir hier stets bewusst sein, dass die große Mehrheit Deiner Klienten diese Ausnahmen nicht kennt. Es liegt also in Deiner Verantwortung, das Thema proaktiv anzusprechen.
Familie lässt sich früher einbürgern
Eine der praxisrelevantesten Ausnahmen betrifft Familienangehörige, die die reguläre Aufenthaltsfrist von fünf Jahren selbst noch nicht erfüllen. Ehepartner können etwa bereits nach vier Jahren Aufenthalt in Deutschland mit eingebürgert werden, wenn die Ehe seit mindestens zwei Jahren besteht. Für minderjährige Kinder reichen drei Jahre in Deutschland, sofern sie familiär integriert sind. Bei Kindern unter sechs Jahren genügt es sogar, wenn sie die Hälfte ihres bisherigen Lebens in Deutschland verbracht haben.
Erleichterungen bei Sprache und Einbürgerungstest
Für den Sprachnachweis in Deutsch reicht das B1-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. Beim Einbürgerungstest genügen 17 von 33 Punkten. Wer einen deutschen Schulabschluss hat oder an einer deutschen Hochschule studiert hat, ist sogar automatisch von diesen Nachweisen befreit.
Eine Vorstrafe bedeutet nicht automatisch das Aus
Ein häufiges Missverständnis in der Beratung ist, dass Klienten denken, wenn sie vorbestraft sind, haben sie bereits verloren. Ein Irrtum: Denn eine Vorstrafe bedeutet nicht automatisch das Aus für die Einbürgerung. Geringfügige Verurteilungen (Geldstrafen bis 90 Tagessätze oder Freiheitsstrafen bis 90 Tage) bleiben unter bestimmten Voraussetzungen außer Betracht. Die genauen Voraussetzungen klärt § 12a StAG.
Anders sieht es bei Verurteilungen mit antisemitischen, rassistischen oder menschenverachtenden Motiven aus. Solche Straftaten stehen der Einbürgerung unabhängig vom Strafmaß entgegen, ebenso laufende freiheitsentziehende Maßregeln wie eine psychiatrische Unterbringung.
Fazit: Was bedeutet Einbürgerung für Deine Beratungspraxis?
Für Deine Beratungsarbeit lohnt sich ein Blick in die Ausnahmen im Staatsangehörigkeitsgesetz. Sie können den Weg zur Einbürgerung für einzelne Familienmitglieder erheblich verkürzen. Prüfe bei Deinen Klienten mit Migrationsgeschichte gezielt, ob Ehepartner oder Kinder von den kürzeren Fristen profitieren, ob im familiären Kreis Personen Erleichterungen aufgrund von deutschem Schul- oder Hochschulabschluss erhalten und verweise bei rechtlich komplexen Fällen frühzeitig an spezialisierte Beratungsstellen.
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Häufige Fragen
- Wie lange muss man in Deutschland leben, um sich einbürgern zu lassen?
- Werden Ehepartner und Kinder automatisch mit eingebürgert?
- Welche Deutschkenntnisse sind für die Einbürgerung nötig?
- Führt jede Vorstrafe zur Ablehnung der Einbürgerung?
- An welche Behörde müssen sich Klienten in Deutschland wenden?
Eine reguläre Einbürgerung ist nach fünf Jahren rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland möglich. Für Ehepartner und minderjährige Kinder von Antragstellenden gelten kürzere Fristen.
Ehepartner und Kinder werden nicht automatisch eingebürgert, aber unter erleichterten Bedingungen. Ehepartner können nach vier Jahren Aufenthalt bei mindestens zweijähriger Ehe eingebürgert werden, minderjährige Kinder bereits nach drei Jahren familiärer Integration in Deutschland.
In der Regel reichen für die Einbürgerung Deutschkenntnisse auf Niveau B1. Ein deutscher Schulabschluss oder ein Studium an einer deutschen Hochschule kann den Nachweis ersetzen.
Nein. Geringfügige Verurteilungen bis 90 Tagessätze bzw. 90 Tage Freiheitsstrafe bleiben unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt. Straftaten mit rassistischen oder antisemitischen Motiven schließen die Einbürgerung dagegen unabhängig vom Strafmaß aus.
Zuständig ist die kommunale Einbürgerungsbehörde am Wohnort. Das kann je nach Bundesland und Kommune etwa das Bürgeramt, Ausländeramt oder Landratsamt sein.
- Anwalt.de, “Einbürgerung in Deutschland: Voraussetzungen, Ausnahmen und was Sie wissen sollten”, https://www.anwalt.de/... (Abrufdatum: 13.07.2026)
- Einbürgerung.de, “So läuft eine Einbürgerung ab”, https://www.xn--einbrgerung-whb.de/... (Abrufdatum: 13.07.2026)
- Civitas, “Einbürgerung in Deutschland: Antrag in 14 Schritten”, https://einbuergerungsservice.de/... (Abrufdatum: 13.07.2026)









