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Sozial-Karriere Magazin Grundsicherung

Grundsicherung ersetzt Bürgergeld: Das musst Du jetzt wissen

Grundsicherung ersetzt Bürgergeld: Das musst Du jetzt wissen

Inhaltsverzeichnis

  1. Vom Bürgergeld zur Grundsicherung
  2. Rechtlicher Hintergrund
  3. Konkrete Änderungen
  4. Bürgergeld vs. Grundsicherung
  5. Bedeutung für Fachkräfte im Sozialwesen
  6. Checkliste
  7. Passende Jobs

Seit dem 01. Juli 2026 ersetzt die Grundsicherung das bislang geltende Bürgergeld. Der Bundestag hatte diese entscheidende Sozialleitungsreform bereits am 05. März 2026 beschlossen. Nun gilt: Förder- und Mitwirkungspflichten sind klarer geregelt, Sanktionen werden konsequenter umgesetzt. Für Fachkräfte im Sozialwesen steigen die Beratungs-, Dokumentations- und Prüfpflichten deutlich. Im Folgenden wird dargestellt, welche inhaltlichen Änderungen die neue Grundsicherung mit sich bringt, auf welchen rechtlichen Grundlagen sie basiert und welche praktischen Folgen sich daraus für Fachkräfte im Sozialwesen sowie für die betroffenen Leistungsberechtigten ergeben.

Bundestag beschließt Grundsicherung

Am 05. März 2026 hat der Bundestag die Reform insbesondere durch Stimmen der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD beschlossen. Das Bürgergeld wurde abgeschafft und die Grundsicherung ist seit dem 01. Juli 2026 in Kraft. Die Reform sieht verschärfte Mitwirkungspflichten und härtere Sanktionen für Verweigerer vor. In Deutschland erhalten aktuell etwa 5,3 Millionen Menschen Bürgergeld.

Inhaltsverzeichnis

  1. Vom Bürgergeld zur Grundsicherung
  2. Rechtlicher Hintergrund
  3. Konkrete Änderungen
  4. Bürgergeld vs. Grundsicherung
  5. Bedeutung für Fachkräfte im Sozialwesen
  6. Checkliste
  7. Passende Jobs

Vom Bürgergeld zur Grundsicherung

Bevor das Bürgergeld 2023 eingeführt wurde, erhielten erwerbsfähige Leistungsberechtigte Hartz IV. Nicht erwerbsfähige Angehörige, wie Kinder oder Senioren, erhielten Sozialgeld. Dieses alte System wurde oft kritisiert, weil die Leistungen zu niedrig waren und Erhöhungen meist verspätet erfolgten.

Mit der Einführung des Bürgergelds wurde das Sozialsystem reformiert: Die Leistungen wurden an die erwartete Inflation angepasst, Bezieher erhielten mehr Freiheit und das System setzte stärker auf gegenseitiges Vertrauen. Dennoch war das Bürgergeld umstritten. Viele Jobcenter-Mitarbeiter berichteten, dass sich die Situation kaum verbessert habe. Kritisiert wurden vor allem zu hohe Leistungen, mangelnde Motivation einiger Leistungsempfänger, sowie zu wenige Sanktionen bei fehlender Kooperation oder fehlender Arbeitsbereitschaft.

Am 05.03.2026 wurde im Bundestag die Reform beschlossen. 321 von 591 Stimmen entfielen für die neue Grundsicherung und damit gegen das Beibehalten des aktuellen Bürgergeldes. Mit der neuen Grundsicherung sollen Sozialleistungen gerechter und treffsicherer werden. Es gilt der Grundsatz des Forderns und Förderns: Menschen, die Hilfe brauchen, sollen sich weiterhin auf Unterstützung verlassen können. Wer aber arbeiten kann, muss aktiv daran mitwirken, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Fakten zur neuen Grundsicherung auf einen Blick

  • Name: Grundsicherung
  • Gültig seit: 01.07.2026
  • Grundlage: Anpassung des SGB II
  • Ziel: Treffsichere soziale Sicherung mit schärferen Mitwirkungspflichten und stärkeren Sanktionen für Verweigerer
  • Leistungshöhe: Zu Beginn unveränderte Regelsätze wie beim Bürgergeld

Grundsicherung – Rechtlicher Hintergrund

Die rechtliche Grundlage für das Bürgergeld und die neue Grundsicherung bildet das Sozialgesetzbuch II (SGB II). Wichtige Änderungen wurden durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des SGB II sowie das Leistungsrechtsanpassungsgesetz eingeführt. Ziel dieser Regelungen ist es, das Prinzip des „Förderns und Forderns“ stärker umzusetzen, Sanktionen konsequenter anzuwenden und die Arbeitsvermittlung zu verbessern. Nach § 2 SGB II sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte verpflichtet, ihre Arbeitskraft im „maximal zumutbaren Umfang“ einzusetzen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern.

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Grundsicherung – Überblick über konkrete Änderungen

Mit der Reform wurde das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt. Der Antrag auf Grundsicherung ist wie auch beim Bürgergeld beim Jobcenter zu stellen. Zentrales Prinzip ist der Vermittlungsvorrang: Zunächst wird geprüft, ob eine unmittelbare Arbeitsaufnahme möglich ist. Ist dies nicht der Fall, werden Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten, insbesondere für Leistungsberechtigte unter 30 Jahren.

Mitwirkungspflicht und Zumutbarkeit

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind verpflichtet, ihre Arbeitskraft im individuell zumutbaren Umfang einzusetzen. Dies umfasst insbesondere die aktive Arbeitssuche, die Erfüllung vereinbarter Bewerbungsbemühungen, sowie die Teilnahme an Eingliederungs-, Qualifizierungs- oder Fördermaßnahmen. Wer zumutbare Arbeit oder Maßnahmen ablehnt, dem können 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate gekürzt werden.

Regelungen für Eltern mit kleinen Kindern

Eltern können künftig bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes zur Arbeitsaufnahme oder zur Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen herangezogen werden. Das Heranziehen bedeutet in der Praxis jedoch nicht automatisch die sofortige Verpflichtung zu einer Vollzeittätigkeit. Vielmehr erhalten die Jobcenter die Möglichkeit, Eltern schrittweise in arbeitsmarktbezogene Aktivitäten einzubinden. Dies kann beispielsweise die Aufforderung zur aktiven Arbeitssuche, die Teilnahme an Beratungsgesprächen, eine stufenweise Rückkehr in den Beruf oder die Teilnahme an geeigneten Eingliederungsmaßnahmen umfassen.

Voraussetzung ist jedoch, dass keine Hinderungsgründe bestehen. Dazu zählen unter anderem eine fehlende oder unzumutbare Kinderbetreuung, gesundheitliche Einschränkungen oder eine bestehende Beschäftigung, in die nach der Elternzeit zurückgekehrt wird. Die Jobcenter müssen jeweils prüfen, ob und in welchem Umfang eine Erwerbstätigkeit oder Maßnahme realistisch und zumutbar ist. Die individuelle Erziehungssituation und der Kitaplatz-Status wird rechtlich immer schwerer wiegen als die reine Arbeitsaufnahme als Ziel.

Besondere Unterstützungsbedarfe

Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sollen gezielter und bedarfsgerechter unterstützt werden, etwa durch angepasste Förderangebote oder eine intensivere Beratung. Jugendliche und junge Erwachsene in komplexen Lebenslagen erhalten eine umfassendere Begleitung, die sich nicht nur auf die berufliche Integration beschränkt, sondern auch soziale und persönliche Problemlagen berücksichtigt.

Der Kooperationsplan

Ein zentrales Instrument der neuen Grundsicherung ist der Kooperationsplan. In diesem werden verbindlich festgelegt, welche Beratungs-, Unterstützungs- oder Vermittlungsangebote vorgesehen sind und welche Mitwirkungspflichten für die leistungsberechtigte Person bestehen. Ziel ist eine transparente und nachvollziehbare Zusammenarbeit zwischen Jobcenter-Mitarbeitern und Leistungsberechtigten.

Bildungsgutscheine ermöglichen geförderte Umschulungen oder Weiterbildungen bei bis zu 100  Prozent Kostenübernahme. Zusätzlich können bis zu 2.500 Euro Weiterbildungsprämie und bsi zu 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat gezahlt werden.

Pflichtverletzungen und Kürzung von Geldleistungen

Bei Pflichtverletzungen können die Geldleistungen künftig stärker gekürzt werden als bislang. Als Pflichtverletzungen gelten etwa der Abbruch vereinbarter Förder- oder Qualifizierungsmaßnahmen sowie das Nichteinhalten von Bewerbungsbemühungen. Entscheidend ist dabei nicht etwa die unterstellte fehlende Initiative, sondern das Nichterfüllen zuvor eindeutig vereinbarter Pflichten. Zu den Geldleistungen zählen neben dem Grundsicherungsgeld auch Leistungen für Unterkunft und Heizung, sowie weitere existenzsichernde Leistungen wie Mehrbedarfe oder ergänzende Zuschüsse.

Meldeversäumnisse und gestaffelte Sanktionen

Meldeversäumnisse beim Jobcenter werden künftig gestaffelt sanktioniert. Beim ersten versäumten Termin erfolgt keine Leistungskürzung. Beim zweiten Meldeversäumnis werden die Geldleistungen für einen Monat um 30 Prozent reduziert. Wird die Meldung ein drittes mal versäumt, kann der Anspruch auf sämtliche Geldleistungen vollständig entfallen, einschließlich der Leistungen für Unterkunft und Heizung.

Änderungen bei Vermögen und Unterkunftskosten

Mit der Reform wird zudem die bislang geltende Karenzzeit beim Vermögen abgeschafft. Diese bezeichnet den Zeitraum zu Beginn des Leistungsbezugs, in dem vorhandenes Vermögen nur eingeschränkt berücksichtigt wird. Künftig wird vorhandenes Vermögen von Beginn des Leistungsbezugs an vollständig geprüft und nach den geltenden Freibeträgen berücksichtigt. Überschreitet das Vermögen diese Grenzen, kann dies zu einer Minderung oder zum Wegfall der Geldleistungen führen.

Das Schonvermögen ist altersabhängig gestaffelt: Bis 30 Jahren liegt es bei 5.000 Euro, zwischen 31 und 40 Jahren bei 10.000 Euro, zwischen 41 und 50 Jahren bei 12.500 Euro und ab 51 Jahren bei 12.500 Euro.

Gleichzeitig werden die Kosten der Unterkunft künftig bereits während der Karenzzeit auf angemessene Höchstbeträge begrenzt. Diese Deckelung bedeutet, dass Jobcenter nur noch bis zu einem festgelegten Höchstbetrag für Miete und Nebenkosten zahlen. Der Betrag variiert je nach Region, Haushaltsgröße und Mietniveau. Übersteigen die tatsächlichen Wohnkosten die Höchstbeträge, müssen Leistungsberechtigte die Differenz selbst tragen oder ihre Wohnsituation mittelfristig anpassen, etwa durch einen Umzug oder eine Kostenreduzierung.

Kritik an der Grundsicherung

In der Debatte über die neue Grundsicherung übt vor allem die politische Opposition deutliche Kritik an den Reformplänen. Besonders umstritten sind die verschärften Sanktionen: Viele Oppositionspolitiker bewerten sie als zu hart und nicht gerecht, weil sie Menschen unter Druck setzen könnten, Jobs anzunehmen, die unpassend oder schlecht bezahlt sind, statt echte Perspektiven zu bekommen. Weiter wird argumentiert, dass strengere Sanktionen und Pflichtenkataloge Betroffene in existenzielle Notlagen treiben könnten und nicht zwingend zu einer besseren Integration in den Arbeitsmarkt beitragen würden. Gegner der Reform argumentieren, dass der Fokus stärker auf Qualifizierung und sozialer Unterstützung liegen sollte statt auf Strafmaßnahmen.

Vergleich: Bürgergeld vs. Grundsicherung

Im Folgenden werden die zentralen Änderungen zwischen dem Bürgergeld und der Grundsicherung kurz dargestellt:

Bereich Bürgergeld (bis 2026) Grundsicherung (ab 2026)
Name Bürgergeld Grundsicherungsgeld
Regelsätze 563 € für Alleinerziehende Gleichbleibend zum Start (563 €)
Mitwirkungspflichten Bestehend Deutlich verschärft im Vergleich zu Bürgergeld; Wer zumutbare Arbeit oder Maßnahmen ablehnt, kann 30 % des Regelbedarfs für drei Monate gekürzt bekommen.
Sanktionen bei Verstößen Kürzung der Leistung um 10% bis 30% bei Terminversäumnis Ab dem zweiten Terminversäumnis 30% Leistungskürzung für einen Monat; Bei weiteren Versäumnissen totaler Wegfall der Leistungen inkl. Kosten der Unterkunft
Vermittlungsvorrang Eher flexibel Arbeitsvermittlung hat Vorrang vor Sozialmaßnahmen
Schonvermögen Karenzzeit ("Schonfristen") Wegfall vieler Schonfristen, geringere Freibeträge, gestaffelt nach Alter
Wohnkosten Angemessenheit geprüft, aber größerer Spielraum Deckelung bereits während Karenzzeit: Zahlung der Wohnkosten nur noch bis zu einem festgelegten Höchstwert
Vermieterpflichten Weniger stark geregelt Auskunftspflichten gegenüber Jobcenter

Was bedeuten die Änderungen für Fachkräfte im Sozialwesen?

Fachkräfte in Jobcentern und Sozialämtern müssen die neuen Regelungen genau kennen, da sie stärker in die Betreuung und Vermittlung eingebunden werden. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Dokumentation, Prüfung und Kommunikation im Berufsalltag. Fachkräfte müssen künftig verstärkt erklären, welche Pflichten auf ihre Leistungsbezieher zukommen und wie Sanktionen angewendet werden können. Außerdem steigt der Dokumentationsaufwand, um die Vermittlungsbemühungen der Jobcenter-Mitarbeiter nachvollziehbar festzuhalten.

Wer ist für was zuständig?

Der Antrag für die Grundsicherung muss beim Jobcenter gestellt werden. Dort sind Arbeitsvermittler die persönlichen Ansprechpartner für Leistungsbezieher. Sie beraten zu den Themen Jobsuche, Weiterbildung und Wiedereingliederung. Für die Berechnung und Auszahlung der Grundsicherung sind Leistungssachbearbeiter zuständig. Im Alter oder bei Erwerbsminderung übernimmt das Sozialamt die Grundsicherung.

Was müssen Fachkräfte unbedingt wissen?

Die Mitwirkungspflichten der Leistungsbezieher werden verbindlicher, wodurch Termine und kooperative Maßnahmen enorm an Bedeutung gewinnen. Fachkräfte müssen die Sanktionen schnell und korrekt umsetzen können, eine transparente und verständliche Kommunikation gegenüber den Leistungsbeziehern ist dabei unerlässlich. Zudem wird die Bedarfs- und Vermögensprüfung strenger, sodass präzises Prüfen und kompetente Beratung zu den Kernaufgaben der Arbeitsvermittler gehören.

Umgang mit Leistungsbeziehern – Praxis-Tipps

Jobcenter-Mitarbeiter sollten Leistungsempfänger dazu motivieren, mehr Kontrolle über ihr eigenes Leben zu gewinnen, eigene Entscheidungen zu treffen und aktiv ihre Lebenssituation zu verbessern. Gleichzeitig müssen sie frühzeitig über die Folgen von Nichterscheinen oder fehlender Kooperation aufklären, damit die Leistungsbezieher die Konsequenzen verstehen. Schließlich ist eine sorgfältige Erstellung von Kooperationsplänen zentral, um die Zusammenarbeit effektiv zu gestalten.

Best Practice Beispiele im Berufsalltag

  • Kooperationsplan aktiv mitgestalten: Ein Klient entscheidet gemeinsam mit der Fachkraft, welche Maßnahmen zur Qualifizierung oder Arbeitsvermittlung passend sind, anstatt dass die Maßnahmen einseitig durch den Arbeitsvermittler festgelegt werden.
  • Bewerbungsstrategie entwickeln: Leistungsberechtigte lernen, wie sie gezielt Stellen auswählen, Bewerbungen schreiben und Vorstellungsgespräche vorbereiten.
  • Umgang mit Finanzen: Schulungen zu Haushaltsplanung, Umgang mit Mietkosten und staatlichen Leistungen fördern die Selbstständigkeit der Leistungsbezieher.

Grundsicherung – Checkliste für Fachkräfte im Sozialwesen

Die Reform der Grundsicherung ab 2026 bringt zahlreiche Neuerungen. Für Fachkräfte in Jobcentern und Sozialämtern, insbesondere für Arbeitsvermittler, ist es essentiell, die zentralen Änderungen zu kennen und ihre Beratung entsprechend anzupassen, um ihre Klienten kompetent zu betreuen und die neuen Vorgaben umzusetzen.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Mitwirkungspflichten klären: Leistungsbezieher frühzeitig über Termine, Pflichten und Sanktionen informieren.
  • Sanktionen transparent kommunizieren: Folgen von Nichterscheinen oder fehlender Kooperation verständlich erläutern.
  • Kooperationsplan sorgfältig erstellen: Individuelle Maßnahmen, Beratung und Unterstützung dokumentieren.
  • Dokumentationspflichten beachten: Alle Mitwirkungs- und Vermittlungsbemühungen lückenlos festhalten.
  • Bedarfs- und Vermögensprüfung präzise durchführen: Schonvermögen, Wohnkosten und weitere Anspruchsvoraussetzungen genau prüfen.
  • Förder- und Qualifizierungsangebote kennen: Insbesondere für unter 30-Jährige geeignete Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen vermitteln.
  • Klienten motivieren: Fokus auf Eigeninitiative legen.
  • Gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigen: Unterstützungsangebote gezielt auf individuelle Bedürfnisse abstimmen.
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Häufige Fragen

  1. Wird Grundsicherung als Einkommen angerechnet?
  2. Nein, die Grundsicherung selbst gilt nicht als Einkommen, sie dient dazu, den Lebensunterhalt zu sichern. Einkommen aus Arbeit oder anderen Leistungen kann jedoch auf die Grundsicherung angerechnet werden.

  3. Kann die Grundsicherung gestrichen werden?
  4. Ja, wenn Leistungsberechtigte wiederholt Pflichten verletzen, zum Beispiel Termine versäumen oder Fördermaßnahmen abbrechen, kann die Leistung gekürzt oder im Extremfall komplett gestrichen werden.

  5. Ist es erlaubt, trotz Grundsicherung zu arbeiten?
  6. Ja, Erwerbstätigkeit ist grundsätzlich erlaubt und wird sogar gefördert. Wer arbeitet, muss jedoch sein Einkommen angeben.

  7. Wie viel darf man dazuverdienen, wenn man Grundsicherung bezieht?
  8. Es gibt Freibeträge: Ein Teil des Einkommens aus Erwerbstätigkeit bleibt anrechnungsfrei, darüber hinausgehendes Einkommen wird auf die Grundsicherung angerechnet. Die genauen Beträge hängen vom Alter und der Lebenssituation ab.

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Quellen
  1. ntv, “Bundestag winkt neue Grundsicherung durch”, 05.03.2026, https://www.n-tv.de/... (Abrufdatum: 03.07.2026)
  2. zdf heute, “Grundsicherung löst Bürgergeld ab: Was die neue Reform bedeutet”, 05.03.2026, https://www.zdfheute.de/... (Abrufdatum: 03.07.2026)
  3. Die Bundesregierung, “Bürgergeld soll zur neuen Grundsicherung werden”, 17.12.2025, https://www.bundesregierung.de/... (Abrufdatum: 03.07.2026)
  4. Anwalt.de, “Neue Grundsicherung: SGB II”, https://www.anwalt.de/... (Abrufdatum: 03.07.2026)
  5. RedaktionsNetzwerk Deutschland, “Bürgergeld wird Grundsicherung: Wann ist die Auszahlung und was ändert sich 2026?”, 03.01.2026, https://www.rnd.de/... (Abrufdatum: 03.07.2026)
Medizinische und Rechtliche Hinweise
Wichtiger rechtlicher Hinweis für diesen Artikel
Redaktion
Florentina Blakaj
Florentina Blakaj
Autorin
Zuletzt aktualisiert: 03.07.2026

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