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Sozial-Karriere Magazin Pflegefachassistenz Ausbildung

Gesetzesentwurf für bundeseinheitliche Pflegefachassistenz Ausbildung

Gesetzesentwurf für bundeseinheitliche Pflegefachassistenz Ausbildung

Inhaltsverzeichnis

  1. Der neue Gesetzesentwurf zur Pflegeassistenz
  2. Kommende Änderungen
  3. Auswirkungen auf bereits tätige Fachkräfte
  4. Ziele und Gründe des Gesetzesentwurfes
  5. Passende Jobs

Die Pflege in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Der Bedarf an Fachkräften steigt kontinuierlich, während die bisherigen Ausbildungsstrukturen oft uneinheitlich und wenig attraktiv sind. Um diesen Problemen zu begegnen, plant das Bundesministerium für Gesundheit die Einführung eines neuen Berufsbildes „Pflegefachassistenz“, das ab dem 1. Januar 2027 starten soll. Der neue Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Ausbildung klar zu strukturieren, den Einstieg zu erleichtern, Quereinsteiger zu integrieren und die Arbeitsbedingungen für angehende Pflegekräfte deutlich zu verbessern. Der folgende Artikel fasst die Änderungen und Ziele der neuen Pflegefachassistenz Ausbildung zusammen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Der neue Gesetzesentwurf zur Pflegeassistenz
  2. Kommende Änderungen
  3. Auswirkungen auf bereits tätige Fachkräfte
  4. Ziele und Gründe des Gesetzesentwurfes
  5. Passende Jobs

Der neue Gesetzesentwurf zur Pflegeassistenz

Am 6. August 2025 hat das Bundesministerium für Gesundheit einen neuen Gesetzesentwurf vorgestellt. Dieser wurde von der Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ins Kabinett eingebracht. Das Kabinett hat diesen Entwurf bereits beschlossen. Kernstück ist die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Damit entsteht erstmals ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz, das die bisher 27 unterschiedlichen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ersetzt. Außerdem erleichtert das Gesetz die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

Ziel ist es, die Pflege zu modernisieren und den steigenden Personalbedarf in Deutschland langfristig abzusichern. Inhaltlich orientiert sich die neue Ausbildung an der generalistischen Pflegeausbildung, die seit 2020 gilt. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

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Pflegeassistenz Ausbildung – Kommende Änderungen

Die neue Pflegefachassistenzausbildung ist generalistisch aufgebaut und deckt alle wichtigen Versorgungsbereiche ab: Die stationäre Langzeitpflege, die ambulante Langzeitpflege, sowie die stationäre Akutpflege. Sie dauert in Vollzeit in der Regel 18 Monate, kann aber in Teilzeit verlängert oder bei vorhandener Berufserfahrung verkürzt werden. Grundsätzlich reicht ein Hauptschulabschluss für den Zugang. Doch auch ohne formalen Abschluss ist die Ausbildung möglich, wenn die Pflegeschule eine positive Prognose stellt. Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Vergütung.

Zudem bleibt die Ausbildung anschlussfähig: Wer möchte, kann im Anschluss eine Ausbildung zur Pflegefachperson absolvieren – in verkürzter Form – und danach sogar ein Pflegestudium beginnen. Auch ausländische Berufsabschlüsse werden künftig leichter anerkannt, da einheitliche Verfahren mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang die bisher aufwendige Gleichwertigkeitsprüfung ersetzen.

Zum Vergleich: Pflegefachassistenz Ausbildung aktuell

Aktuell gibt es einige Unterschiede in der Pflegefachassistenz Ausbildung je nach Bundesland und Einrichtung. Oft läuft die Ausbildung wie folgt ab:

  • Zugang in der Regel mit Hauptschulabschluss
  • Dauer: zwei bis drei Jahre
  • Alternative Bezeichnungen: Pflegehelfer, Pflegefachhelfer, Pflegeassistent, Pflegefachassistent
  • Schulische Ausbildung mit einzelnen Praktika
  • Meist keine Vergütung, nur in Einrichtungen mit Tarifvertrag

Auswirkungen auf bereits tätige Fachkräfte

Der neue Gesetzentwurf zur Pflegefachassistenz verändert die Arbeit bereits tätiger Pflegefachkräfte deutlich – und das weit über die Ausbildung hinaus. Pflegefachassistenten übernehmen künftig Aufgaben der medizinischen Behandlungspflege, die bisher von Pflegefachpersonen erledigt werden, wenn diese Aufgaben weniger komplex sind. Dadurch können Pflegefachkräfte ihre Kompetenzen auf anspruchsvollere Pflegeaufgaben konzentrieren. Dies macht den Personaleinsatz effizienter und verbessert zugleich die Arbeitsqualität.

Der Gesetzentwurf eröffnet klare Entwicklungspfade. Pflegefachassistenten können ihre Ausbildung verkürzt abschließen, wenn sie bereits über einschlägige Berufserfahrung verfügen. So erhalten etablierte Pflegekräfte neue Möglichkeiten, sich formal weiterzuqualifizieren und ihre berufliche Laufbahn aktiv zu gestalten. Die Anschlussfähigkeit an eine verkürzte Ausbildung zur Pflegefachperson stärkt langfristig ihre beruflichen Chancen und den internen Aufstieg.

Außerdem verbessert der Gesetzentwurf die Teamstruktur. Er setzt auf einen modernen Personalmix, in dem unterschiedliche Qualifikationsniveaus gezielt eingesetzt werden. Pflegefachkräfte übernehmen ihre anspruchsvollen Aufgaben, während Pflegefachassistenten routinemäßige Tätigkeiten übernehmen. So verhindert das Gesetz das „Gießkannenprinzip“ und sorgt dafür, dass Fachkräfte genau dort arbeiten, wo ihre Kompetenzen am meisten gebraucht werden.

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Pflegeassistenz Ausbildung – Ziele und Gründe des Gesetzesentwurfes

Bereits 2020 wurde die generalistische Pflegeausbildung eingeführt, um die Pflegefachausbildung bundesweit zu vereinheitlichen. Nun soll dies auch auf Pflegehilfskräfte angewandt werden. Dafür wurden zunächst die aktuellen Probleme zusammengefasst und die folgenden Lösungsansätze im neuen Gesetzentwurf ausgearbeitet.

Probleme in der bisherigen Ausbildung

Die bisherige Ausbildung in der Pflegefachassistenz stößt auf große Herausforderungen. Die Anforderungen an die gesundheitliche und pflegerische Versorgung ändern sich stetig, während gleichzeitig ein dringender Fachkräftemangel besteht. Bisher gibt es 27 unterschiedliche landesrechtliche Ausbildungen, die sich in Dauer, Inhalten, Vergütung und Finanzierung stark unterscheiden. Viele Ausbildungsplätze sind unattraktiv, da nur etwa die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung erhält und der Aufstieg zu höheren Qualifikationen nur eingeschränkt möglich ist. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Pflegekräften durch den demografischen Wandel stark an, und die bisherigen Ausbildungssysteme können diesen Bedarf nicht decken.

Lösungsansätze im neuen Gesetzesentwurf

Der neue Gesetzentwurf zur Pflegefachassistenz bietet klare Lösungen. Er schafft ein bundeseinheitliches Berufsprofil mit einer 18-monatigen Ausbildung, die Theorie und Praxis verbindet und auch in Teilzeit absolviert werden kann. Berufserfahrene Pflegekräfte können die Ausbildung verkürzt durchlaufen, während Quereinsteiger und ausländische Fachkräfte einen erleichterten Einstieg erhalten. Die garantierte Vergütung macht die Ausbildung attraktiver, und die praxisnahen Inhalte helfen Pflegefachassistenten, Pflegefachkräfte gezielt zu entlasten. Die Ausbildung eröffnet zudem Anschlussmöglichkeiten zur Pflegefachkraftausbildung, und bisher abgebrochene Ausbildungen lassen sich anrechnen. Das Gesetz soll die Pflegeausbildung attraktiver gestalten, den Fachkräftemangel verringern und eine bundesweit einheitliche, qualifizierte Versorgung sichern.

Passende Jobs

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Quellen
  1. Bundesministerium für Gesundheit, Kabinett beschließt Einführung eines neuen Berufsbildes Pflegefachassistenz, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum: 17.09.2025)
  2. Bundesministerium für Gesundheit, Gesetzentwurf, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum: 17.09.2025)
Redaktion
Florentina Blakaj
Florentina Blakaj
Autorin
Zuletzt aktualisiert: 17.09.2025

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