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In der KW 39 vom 21. bis 27. September 2026 wurden wichtige Weichen für soziale Beratungs- und Hilfesysteme gestellt. Bund und Länder einigten sich auf neue Regeln für Schuldnerberatungsdienste. Aktuelle Wohngelddaten verdeutlichen zugleich den Unterstützungsbedarf einkommensschwacher Familien und Rentner. In der Kinder- und Jugendhilfe fordert der Bundesrat erhebliche Änderungen am Reformkurs der Bundesregierung.
Das Wichtigste der KW 39 in Kürze
- Bundestag und Bundesrat haben dem Kompromiss zum Schuldnerberatungsdienstegesetz zugestimmt.
- Ende 2025 bezogen rund 1,3 Millionen Haushalte Wohngeld – 7,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
- Der Bundesrat verlangt Änderungen am Zeitplan und Verfahren der inklusiven Jugendhilfereform.
- Eine neue App soll Angehörige suchtgefährdeter und suchtkranker junger Menschen zu Hilfen führen.
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Schuldnerberatung erhält einen neuen gesetzlichen Rahmen
Bundestag und Bundesrat haben am 25. September dem Vermittlungsergebnis zum Schuldnerberatungsdienstegesetz zugestimmt. Vorausgegangen war eine Einigung des Vermittlungsausschusses am 23. September. Damit ist der politische Konflikt beendet, der nach der zunächst verweigerten Zustimmung des Bundesrates entstanden war. Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes standen zum Ende der Berichtswoche noch aus.
Nach der vom Deutschen Bundestag veröffentlichten Einigung müssen die Länder die Verfügbarkeit unabhängiger Schuldnerberatungsdienste sicherstellen. Zugang erhalten sollen Verbraucher, die ihre finanziellen Verpflichtungen bereits nicht mehr erfüllen können oder bei denen entsprechende Schwierigkeiten drohen. Damit wird eine Vorgabe der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie umgesetzt.
Der Kompromiss erlaubt Beratungsstellen, Entgelte für einzelne Beratungen zu erheben. Diese dürfen Verbraucher nicht unangemessen belasten und nicht der Gewinnerzielung dienen. Ratsuchende müssen vorab erfahren, welche Kosten entstehen. Das Bundesjustizministerium soll der EU-Kommission jährlich über die verfügbaren Beratungsstellen berichten und die tatsächlichen sowie finanziellen Folgen des Gesetzes evaluieren.
Für Fachkräfte in der Schuldnerberatung und für Sozialberater entsteht damit ein neuer verbindlicher Rahmen. Einrichtungen müssen insbesondere ihre Entgeltregelungen, Vorabinformationen und Dokumentationsabläufe prüfen. Noch offen ist, wie die Länder den flächendeckenden Zugang finanzieren und wann ein Entgelt als unangemessene Belastung gilt. Durchschnittswerte oder einheitliche Gebührengrenzen nennt der Beschluss nicht.
Zahl der Wohngeldhaushalte erreicht neuen Höchststand
Ende 2025 bezogen rund 1,3 Millionen Haushalte Wohngeld. Das waren 90.000 beziehungsweise 7,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Der Anteil an allen privaten Haushalten stieg von drei auf 3,2 Prozent. Seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2005 wurden weder eine höhere Empfängerzahl noch höhere Ausgaben erfasst.
Die staatlichen Wohngeldausgaben erhöhten sich nach den am 25. September korrigiert veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes um 6,4 Prozent auf 4,992 Milliarden Euro. Der durchschnittliche monatliche Anspruch stieg um 3,1 Prozent auf 296 Euro. Destatis führt die Entwicklung unter anderem auf die gesetzlich vorgesehene Anpassung an Preis- und Mietsteigerungen zurück.
Rentner und Pensionäre stellten in 51 Prozent der Wohngeldhaushalte die Haupteinkommensperson. Von diesen 682.000 Haushalten bestanden 581.000 aus alleinstehenden Personen. Weitere 519.000 Wohngeldhaushalte beziehungsweise 39 Prozent lebten mit Kindern unter 25 Jahren.
Für Sozialarbeiter und Mitarbeiter im Sozialen Dienst unterstreichen die Zahlen die Bedeutung der Wohnkostenberatung für ältere Alleinstehende und Familien. Die Statistik erfasst allerdings nur bewilligte Leistungen. Sie zeigt weder, wie viele Berechtigte keinen Antrag stellen, noch ob die Leistung im Einzelfall die tatsächliche Wohnkostenbelastung deckt. Aus dem Anstieg lässt sich daher nicht unmittelbar eine gleich hohe Zunahme von Wohnungsnot ableiten.
Bundesrat fordert neuen Zeitplan für inklusive Jugendhilfe
Der Bundesrat hat am 25. September seine Stellungnahme zur geplanten Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Das 26 Seiten umfassende Dokument enthält 27 Änderungs- und Prüfbitten. Es handelt sich um die erste Beratung des Regierungsentwurfs, nicht um einen Gesetzesbeschluss.
Besonders bedeutsam ist die weitere Zusammenführung von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe. Nach der Bundesratsstellungnahme zum Reformgesetz soll die Entwicklung einer Gesamtzuständigkeit nicht nur in einzelnen Modellkommunen erprobt werden. Stattdessen verlangt die Länderkammer ein vom Bund finanziertes, bundesweites Modellprogramm. Über die weitere gesetzliche Ausgestaltung soll bis Ende 2028 entschieden werden; die neuen Zuständigkeiten sollen spätestens 2032 wirksam werden können.
Der Bundesrat möchte den Verfahrenslotsen, der Familien durch Jugend- und Eingliederungshilfe begleitet, entsprechend bis Ende 2031 erhalten. Außerdem fordert er eine bessere Finanzierung der Frühen Hilfen und Nachbesserungen unter anderem bei Bildungsassistenz, Pflegekinderhilfe, Einrichtungsaufsicht und Meldedaten.
Für Mitarbeiter im Jugendamt sowie für Heilerziehungspfleger ändert sich zunächst nichts. Ob die Forderungen übernommen werden, entscheidet sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Jugendämter, Eingliederungshilfeträger und freie Einrichtungen müssen daher weiterhin mit mehreren möglichen Umsetzungswegen rechnen. Eine organisatorische oder personelle Umstellung allein aufgrund der Bundesratsstellungnahme wäre verfrüht.
Neue App bündelt Hilfen für Angehörige suchtkranker Jugendlicher
Der Bundesverband der Elternkreise hat mit dem schrittweisen Rollout einer kostenlosen App für Angehörige suchtgefährdeter und suchtkranker Kinder und Jugendlicher begonnen. Das am 21. September vorgestellte Angebot soll den Einstieg in das Hilfesystem erleichtern.
Nach der Fachinformation des Paritätischen Gesamtverbandes enthält die App Informationen über Suchterkrankungen, Hilfesysteme und typische Situationen im Familienalltag. Nutzer können nach örtlichen Elternkreisen, Onlineangeboten und weiteren Selbsthilfeangeboten suchen. Vorgesehen sind zudem Inhalte für Geschwister und Großeltern sowie ein digitales Schwarzes Brett für Angebote und Hilfegesuche.
Für Suchtberater und Fachkräfte in der Familienberatung kann die App als ergänzendes Orientierungsmittel dienen. Sie ersetzt nach Angaben der Herausgeber weder persönliche Beratung noch Selbsthilfe. Da sich das Angebot noch im schrittweisen Ausbau befindet, sollten Fachkräfte die Aktualität regionaler Einträge prüfen und bei akuten Krisen weiterhin auf bestehende Notfall- und Weiterleitungswege zurückgreifen.
- Deutscher Bundestag, „Vermittlungsergebnis zum Schuldnerberatungsdienstegesetz zugestimmt“, 25.09.2026 (letzter Zugriff am 28.09.2026).
- Statistisches Bundesamt, „KORREKTUR: 1,3 Millionen Wohngeldhaushalte im Jahr 2025“, 25.09.2026 (letzter Zugriff am 28.09.2026).
- Bundesrat, „Stellungnahme zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe“, Drucksache 441/26 (Beschluss), 25.09.2026 (letzter Zugriff am 28.09.2026).
- Der Paritätische Gesamtverband, „Kostenlose App: Hilfen für suchtkranke Kinder und Jugendliche“, 21.09.2026 (letzter Zugriff am 28.09.2026).



