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In der KW 41 vom 5. bis 11. Oktober 2026 rückten Arbeitsgesundheit und Verwaltungsmodernisierung in den Mittelpunkt. Neue Krankenkassendaten zeigen auffällig viele psychisch bedingte Fehlzeiten in mehreren Sozialberufen. Eine bundesweite Roadmap soll Sozialleistungen leichter digital zugänglich machen. Außerdem beschloss das Bundeskabinett Änderungen zum Schutz von Gewaltbetroffenen in familiengerichtlichen Verfahren.
Das Wichtigste der KW 41 in Kürze
- Psychisch bedingte Fehlzeiten stiegen bei AOK-versicherten Beschäftigten binnen zehn Jahren um knapp 42 Prozent.
- Haus- und Familienpflege, Altenpflege, Heilerziehungspflege und Kinderbetreuung gehören zu den besonders betroffenen Berufsgruppen.
- Ein zentrales Sozialportal soll Anträge und Datenaustausch künftig stärker bündeln.
- Familiengerichte sollen Gewaltbetroffene besser schützen und beteiligte Fachkräfte schneller zusammenarbeiten.
- Die Mindestausbildungsvergütung steigt 2027 im ersten Ausbildungsjahr auf 764 Euro.
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Psychische Erkrankungen verursachen viele Ausfälle in Sozialberufen
Psychisch bedingte Fehlzeiten sind unter den AOK-versicherten Beschäftigten von 284 Arbeitsunfähigkeitstagen je 100 Mitglieder im Jahr 2016 auf 403 Tage im Jahr 2025 gestiegen. Das entspricht einem Zuwachs um knapp 42 Prozent. Nach dem am 8. Oktober veröffentlichten Fehlzeiten-Report 2026 dauerte eine Krankschreibung wegen einer psychischen Erkrankung durchschnittlich 28,5 Tage.
Mehrere Sozialberufe weisen besonders hohe Fallzahlen auf. In der Haus- und Familienpflege registrierte das Wissenschaftliche Institut der AOK 25,6 psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeitsfälle je 100 Mitglieder. In der Altenpflege waren es 24,9 Fälle, in Heilerziehungspflege und Sonderpädagogik 24,6 sowie in Kinderbetreuung und Erziehung 23,0 Fälle.
Die Daten erfassen Krankschreibungen von AOK-Mitgliedern und sind nicht mit der Häufigkeit psychischer Erkrankungen in der gesamten Bevölkerung gleichzusetzen. Auch eine verbesserte Erfassung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beeinflusst die Zeitreihe. Aus den Zahlen lässt sich zudem nicht ableiten, dass die berufliche Tätigkeit allein für eine Erkrankung verantwortlich ist.
Für Arbeitgeber zeigen die Unterschiede dennoch konkreten Handlungsbedarf. Bei Altenpflegern und Heilerziehungspflegern treffen emotionale Anforderungen häufig auf Personalmangel, Zeitdruck und Verantwortung für vulnerable Menschen.
Gefährdungsbeurteilungen sollten deshalb auch psychische Belastungen, Dienstplangestaltung, Vertretungsreserven und soziale Unterstützung im Team berücksichtigen. Nach längeren Erkrankungen gewinnt außerdem das betriebliche Eingliederungsmanagement an Bedeutung.
Sozialverwaltung soll über ein zentrales Portal zusammenwachsen
Ein Expertengremium von Bund, Ländern, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit hat am 8. Oktober eine Roadmap zur Digitalisierung der Arbeits- und Sozialverwaltung vorgelegt. Nach den Plänen des Bundesarbeitsministeriums sollen Bürger Sozialleistungen einfacher beantragen und Nachweise seltener mehrfach einreichen müssen.
Die bestehende Sozialplattform soll dafür schrittweise zu einem zentralen Sozialportal ausgebaut werden. Geplant sind ein breiteres Leistungsangebot, einheitliche Daten- und Schnittstellenstandards sowie ein rechtssicherer Austausch zwischen Sozialbehörden. Das sogenannte Once-Only-Prinzip soll ermöglichen, bereits übermittelte Daten innerhalb der rechtlichen Grenzen erneut zu verwenden. Auch Anwendungsfälle für künstliche Intelligenz sollen geprüft werden.
Die Roadmap ist ein Handlungsrahmen mit einem fortzuschreibenden Zeitplan. Sie schafft weder neue Leistungsansprüche noch unmittelbar verbindliche digitale Verfahren. Das zuständige Expertengremium tagt bis Ende 2027 monatlich und begleitet die weitere Umsetzung.
Für Sozialberater können durchgängige Verfahren Nachfragen, Papiernachweise und Medienbrüche verringern. Kurzfristig ist jedoch mit einem Nebeneinander unterschiedlicher Systeme zu rechnen. Beratungsstellen benötigen daher weiterhin analoge und persönliche Zugänge für Klienten ohne geeignete Endgeräte, ausreichende Sprachkenntnisse oder digitale Erfahrung. Sozialmanager müssen zusätzlich Datenschutz, Zugriffsrechte, Fehlerkorrekturen und die menschliche Kontrolle automatisierter Vorgänge einplanen.
Familiengerichte sollen Gewaltbetroffene besser schützen
Das Bundeskabinett beschloss am 7. Oktober einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren. Vorgesehen ist unter anderem ein Wahlgerichtsstand. Ein gewaltbetroffener Elternteil soll dadurch ein zuständiges Gericht wählen können, ohne den aktuellen Aufenthaltsort offenlegen zu müssen.
Gerichte sollen nach den Angaben der Bundesregierung außerdem nicht auf eine einvernehmliche Lösung hinwirken, wenn zwischen den Beteiligten ein Gewaltverhältnis besteht. Richter in Familiensachen sollen belegbare familienrechtliche Kenntnisse sowie Grundkenntnisse über kindliche Entwicklung, häusliche Gewaltdynamiken und die Kommunikation mit Kindern besitzen. Die Zusammenarbeit der an Gewaltschutz- und Kindschaftssachen beteiligten Fachkräfte soll beschleunigt werden.
Der Entwurf muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Beratungsstellen, Jugendämter und freie Träger müssen ihre Abläufe daher noch nicht umstellen. Für Familienhelfer und Fachkräfte in der Familienberatung zeichnet sich aber eine engere Abstimmung mit Familiengerichten und anderen Verfahrensbeteiligten ab.
Praktisch relevant sind eine sorgfältige Dokumentation von Gefährdungshinweisen, sichere Kommunikationswege und der Schutz vertraulicher Aufenthaltsdaten. Fachkräfte müssen zugleich ihre Rolle wahren: Gefährdungseinschätzung, psychosoziale Begleitung und gerichtliche Beweiswürdigung bleiben unterschiedliche Aufgaben.
Mindestausbildungsvergütung steigt ab Januar 2027
Für Ausbildungsverhältnisse, die 2027 beginnen und unter das Berufsbildungsgesetz oder die Handwerksordnung fallen, steigt die gesetzliche Untergrenze. Nach der am 7. Oktober veröffentlichten Berechnung des Bundesinstituts für Berufsbildung gelten monatlich mindestens 764 Euro im ersten, 902 Euro im zweiten, 1.031 Euro im dritten und 1.070 Euro im vierten Ausbildungsjahr.
Die Erhöhung im ersten Ausbildungsjahr beträgt gegenüber 2026 knapp 5,6 Prozent. Nicht tarifgebundene Betriebe dürfen den einschlägigen regionalen und branchenbezogenen Tarifwert außerdem grundsätzlich um höchstens 20 Prozent unterschreiten. Für tarifgebundene Ausbildungsbetriebe gelten die tarifvertraglichen Regelungen.
Die Untergrenze betrifft nur duale Ausbildungen nach den genannten Gesetzen. Viele Qualifizierungen im Sozialwesen, darunter schulisch geregelte Erzieher- und Assistenzberufe sowie die Pflegeausbildung, fallen nicht automatisch darunter. Die neuen Beträge sind deshalb keine allgemeine Mindestvergütung für sämtliche sozialen Ausbildungen.
Unmittelbar relevant sind sie für soziale Träger, die beispielsweise kaufmännische, verwaltungsbezogene oder technische Ausbildungsplätze anbieten. Diese Arbeitgeber müssen Budgets und Vertragsunterlagen für Ausbildungsstarts ab Januar 2027 prüfen. Für Bewerber bleiben die konkrete Ausbildungsform und die jeweils geltende Vergütungsregelung entscheidend.
Orientierung bieten die Hinweise zur Bewerbung um eine Ausbildung und zur Bewerbung für ein duales Studium.
- AOK-Bundesverband und Wissenschaftliches Institut der AOK, „Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen in zehn Jahren um 42 Prozent gestiegen“, 08.10.2026 (letzter Zugriff am 12.10.2026).
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales, „Digitalisierung der Arbeits- und Sozialverwaltung: Roadmap für die nächsten Schritte steht“, 08.10.2026 (letzter Zugriff am 12.10.2026).
- Bundesregierung, „Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt“, 07.10.2026 (letzter Zugriff am 12.10.2026).
- Bundesinstitut für Berufsbildung, „Mindestausbildungsvergütung steigt 2027 auf 764 Euro“, 07.10.2026 (letzter Zugriff am 12.10.2026).





