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Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD-VKA) regelt die Arbeits- und Vergütungsbedingungen für Beschäftigte bei kommunalen Arbeitgebern in Deutschland. Besonders relevant sind dabei die Entgelttabellen, die eine transparente und bundesweit einheitliche Bezahlung vorsehen. Der folgende Beitrag gibt einen strukturierten Überblick über den TVöD-VKA, seine Entgeltgruppen, die aktuellen Tabellen sowie weitere zentrale Regelungen.
Das Wichtigste in Kürze
Die Entgelttabellen bestehen im TVöD VKA aus 15 Entgeltgruppen à je sechs Stufen. Nach dem Einstieg in Stufe 1 steigen Fachkräfte im Folgejahr in Stufe 2 auf. Im vierten Jahr erfolgt ein Aufstieg in Stufe 3, im siebten ein Aufstieg in Stufe 4, im elften ein Aufstieg in Stufe 5 und im sechzehnten ein Aufstieg in Stufe 6. Die Verdienstmöglichkeiten reichen von mindestens 2.465,52 Euro bis maximal 7.980,65 Euro. Regelungen zu Urlaub, Wochenarbeitszeit, Jahressonderzahlungen und Zulagen sind weiterer Bestandteil des Tarifvertrags.
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Was ist der TVöD-VKA?
Der TVöD-VKA ist ein Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, der zwischen Gewerkschaften (wie ver.di) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände abgeschlossen wird. Er gilt für kommunale Arbeitgeber wie Städte, Gemeinden, Landkreise, sowie kommunale Einrichtungen und Betriebe. Ziel des Tarifvertrags ist es, einheitliche Standards für Vergütung, Arbeitszeit und weitere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Damit unterscheidet sich der TVöD-VKA vom TVöD-Bund, der für Bundesbehörden gilt, sowie von den Tarifverträgen der Länder (TV-L).
Entgelttabellen für die kommunalen Angestellten
Die Vergütung im TVöD-VKA ist in Entgelttabellen geregelt. Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es mehrere Entgeltstufen, die die zunehmende Berufserfahrung berücksichtigen.
Stufenlaufzeiten im TVöD-VKA
Innerhalb jeder Entgeltgruppe erfolgt der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe grundsätzlich zeitabhängig. Nach einem Jahr in Stufe 1 wird in der Regel die Stufe 2 erreicht. Der Übergang von Stufe 2 in Stufe 3 erfolgt nach weiteren zwei Jahren. Anschließend steigt das Entgelt nach drei Jahren in Stufe 3 in die Stufe 4. Der Wechsel von Stufe 4 zu Stufe 5 ist nach vier Jahren vorgesehen. Der letzte reguläre Stufenaufstieg von Stufe 5 in Stufe 6 erfolgt nach einer weiteren Laufzeit von fünf Jahren. Auf diese Weise honoriert der TVöD-VKA die kontinuierliche Berufserfahrung und die langfristige Tätigkeit im kommunalen Dienst.
Entgelttabelle TVöD-VKA
Ein Überblick über die aktuelle Entgelttabelle TVöD-VKA gemäß Anlage A zu § 15 TVöD. Diese Werte beruhen auf der neuesten veröffentlichten Tarifentgelttabelle und spiegeln die Monatsentgelte in Euro brutto wider. Sie gelten seit dem 01.04.2025 bis zum 30.04.2026.
| Entgeltgruppe | Grundentgelt | Entwicklungsstufen | ||||
| Stufe 1 (1. Jahr) | Stufe 2 (2. Jahr) | Stufe 3 (4. Jahr) | Stufe 4 (7. Jahr) | Stufe 5 (11. Jahr) | Stufe 6 (16. Jahr) | |
| 15 | 5.669,12 | 6.039,84 | 6.453,36 | 7.017,89 | 7.598,61 | 7.980,65 |
| 14 | 5.153,96 | 5.489,64 | 5.928,03 | 6.414,51 | 6.956,78 | 7.346,09 |
| 13 | 4.767,62 | 5.135,53 | 5.554,35 | 6.009,06 | 6.544,14 | 6.834,50 |
| 12 | 4.295,43 | 4.718,78 | 5.213,52 | 5.762,47 | 6.406,61 | 6.712,24 |
| 11 | 4.153,35 | 4.542,72 | 4.908,59 | 5.305,54 | 5.848,79 | 6.154,45 |
| 10 | 4.012,19 | 4.317,28 | 4.664,10 | 5.040,24 | 5.459,10 | 5.596,64 |
| 9c | 3.901,48 | 4.173,64 | 4.469,61 | 4.788,53 | 5.131,37 | 5.377,14 |
| 9b | 3.676,89 | 3.929,00 | 4.089,07 | 4.562,79 | 4.843,49 | 5.168,65 |
| 9a | 3.558,96 | 3.772,32 | 3.986,06 | 4.461,84 | 4.569,48 | 4.844,33 |
| 8 | 3.391,44 | 3.596,59 | 3.738,68 | 3.883,66 | 4.040,37 | 4.115,73 |
| 7 | 3.205,23 | 3.441,58 | 3.582,38 | 3.724,47 | 3.860,94 | 3.935,06 |
| 6 | 3.152,04 | 3.346,55 | 3.482,94 | 3.617,92 | 3.750,49 | 3.819,26 |
| 5 | 3.038,99 | 3.227,67 | 3.355,11 | 3.490,06 | 3.615,47 | 3.680,28 |
| 4 | 2.912,62 | 3.103,55 | 3.263,75 | 3.363,48 | 3.463,20 | 3.521,60 |
| 3 | 2.872,69 | 3.078,02 | 3.127,99 | 3.242,21 | 3.327,92 | 3.406,43 |
| 2 | 2.692,16 | 2.894,28 | 2.944,67 | 3.016,58 | 3.174,63 | 3.339,97 |
| 1 | 2.465,52 | 2.498,86 | 2.540,55 | 2.579,42 | 2.679,47 | |
Gültig von 01.04.2024 bis 30.04.2026
Entgeltgruppen im TVöD-VKA
Die Entgeltgruppen im TVöD-VKA regeln die Eingruppierung und Vergütung von Beschäftigten bei kommunalen Arbeitgebern. Die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe erfolgt auf Grundlage klar definierter tariflicher Kriterien. Maßgeblich ist dabei die auszuübende Tätigkeit, nicht allein die formale Qualifikation oder die individuelle Berufsbezeichnung. Bei der Eingruppierung in die TVöD-VKA Entgeltgruppen werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:
- Tätigkeitsmerkmale und Aufgabeninhalte
- fachliche Anforderungen und Qualifikation
- erforderliche Berufserfahrung
- Maß an Verantwortung
- Grad der Selbstständigkeit
- Komplexität der Arbeitsanforderungen
Auf Basis dieser Kriterien werden Beschäftigte einer Entgeltgruppe im TVöD-VKA sowie einer Entgeltstufe innerhalb dieser Gruppe zugeordnet. Insgesamt umfasst der Tarifvertrag 15 Entgeltgruppen (EG 1 bis EG 15), wobei mit steigender Entgeltgruppe regelmäßig höhere Anforderungen, größere Verantwortung oder komplexere Aufgaben verbunden sind.
Entscheidend für die Eingruppierung in die jeweilige Entgeltgruppe ist eine Gesamtbetrachtung der dauerhaft übertragenen Tätigkeit. Kurzfristige oder vorübergehende Änderungen des Aufgabenbereichs führen in der Regel nicht automatisch zu einer neuen Eingruppierung. Wird jedoch über einen Zeitraum von mehr als einem Monat eine höherwertige Tätigkeit ausgeübt, kann nach tariflichen Regelungen das Entgelt der entsprechenden höheren Entgeltgruppe gezahlt werden, auch ohne formale Umgruppierung. Je nach konkreter Tätigkeit können Beschäftigte mit vergleichbarer Qualifikation in unterschiedlichen TVöD-VKA Entgeltgruppen eingestuft sein.
Eine Übersicht der Entgeltgruppen mit Beschreibungen und konkreten Berufen, die in die jeweilige Entgeltgruppe fallen, gibt folgende Tabelle:
| Entgeltgruppe | Beschreibung | Beispielberufe |
| EG 1 | Grundlegende unterstützende Tätigkeiten mit kurzer Einarbeitungszeit | Botendienste, Hilfstätigkeiten |
| EG 2 | Unterstützende Tätigkeiten mit einfachen fachlichen Anforderungen | Service- und Unterstützungstätigkeiten |
| EG 3 | Tätigkeiten mit klar definierten Aufgaben | Reinigungskräfte |
| EG 4 | Tätigkeiten mit erweiterten Kenntnissen | Bürohilfskräfte |
| EG 5 | Fachlich qualifizierte Tätigkeiten nach Ausbildung | Verwaltungsfachangestellte |
| EG 6 | Qualifizierte Fachaufgaben | Medizinische Fachangestellte |
| EG 7 | Fachaufgaben mit vertieften Kenntnissen | Technische Angestellte |
| EG 8 | Anspruchsvolle Fachaufgaben | Erzieherinnen und Erzieher |
| EG 9a–9c | Tätigkeiten mit hoher fachlicher Komplexität | Sozialarbeiter, Ingenieure |
| EG 10–15 | Hochqualifizierte bis leitende Tätigkeiten | Fach- und Führungskräfte |
TVöD VKA – Weitere Regelungen
Neben den TVöD-VKA Entgeltgruppen und Entgelttabellen umfasst der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst auf kommunaler Ebene auch umfangreiche Regelungen zu Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Sonderzahlungen und weiteren Arbeitsbedingungen. Diese tariflichen Vorgaben sind im sogenannten Manteltarifvertrag geregelt und schaffen verbindliche Standards für Beschäftigte bei kommunalen Arbeitgebern.
Urlaub
Der TVöD-VKA regelt den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub für kommunale Angestellte. Bei einer regelmäßigen Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage pro Woche beträgt der Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Bei einer abweichenden Verteilung der Wochenarbeitszeit wird der Urlaubsanspruch entsprechend umgerechnet.
Zusätzlich zum regulären Erholungsurlaub kann unter bestimmten Voraussetzungen Sonderurlaub gewährt werden, etwa bei familiären Ereignissen wie Eheschließung, Geburt eines Kindes oder Todesfällen im engsten Angehörigenkreis. Auch für persönliche oder gesetzlich geregelte Anlässe sind Freistellungen möglich. Ziel der Urlaubsregelungen ist es, die Erholung der Beschäftigten sicherzustellen und ihre Leistungsfähigkeit langfristig zu erhalten.
Wochenarbeitszeit
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit im TVöD-VKA beträgt durchschnittlich 39 Stunden. Diese gilt für die Mehrheit der kommunalen Beschäftigten und stellt die tarifliche Vollzeit dar. In bestimmten Bereichen, etwa bei Schicht- oder Wechselschichtarbeit, gelten besondere Regelungen, die die tatsächliche Arbeitsbelastung berücksichtigen können.
In der Regel verteilt sich die Wochenarbeitszeit auf fünf Arbeitstage. Abhängig von der Einrichtung, dem Tätigkeitsbereich oder betrieblichen Erfordernissen kann sie jedoch auch auf sechs Tage verteilt werden. Abweichungen ergeben sich aus tariflichen Sonderregelungen, Dienstvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen. Darüber hinaus ermöglicht der TVöD-VKA verschiedene Teilzeitmodelle. Beschäftigte können ihre Arbeitszeit reduzieren oder flexibel gestalten.
Jahressonderzahlungen
Beschäftigte im kommunalen Dienst erhalten nach TVöD-VKA eine Jahressonderzahlung, die umgangssprachlich häufig als Weihnachtsgeld bezeichnet wird. Diese stellt eine zusätzliche Vergütung neben dem regulären Monatsentgelt dar und wird in der Regel mit dem Novembergehalt ausgezahlt.Voraussetzung für den Anspruch ist, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember des jeweiligen Jahres besteht.
Die Höhe der Jahressonderzahlung richtet sich nach der Entgeltgruppe und wird auf Grundlage des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli bis September berechnet. Je nach Entgeltgruppe gelten dabei unterschiedliche Prozentsätze. Beginnt das Arbeitsverhältnis nach dem 30. September, wird die Sonderzahlung auf Basis des ersten vollen Beschäftigungsmonats ermittelt. Bei Zeiten der Elternzeit ist der letzte Monat vor Beginn der Elternzeit maßgeblich.
Zulagen und weitere Leistungen
Ergänzend zum Grundentgelt sieht der TVöD-VKA verschiedene Zulagen und Zusatzleistungen vor. Dazu zählen unter anderem Schicht- und Wechselschichtzulagen, Funktionszulagen sowie leistungsbezogene Entgeltbestandteile. Diese sollen besondere Belastungen, zusätzliche Verantwortung oder besondere Einsatzzeiten finanziell ausgleichen.
Passende Jobs im Sozialwesen
Passende Jobs mit Tarifvertrag-Vergütung finden sich bei Sozial-Karriere. Hier gibt es Jobs als Verwaltungsangestellter, Stellen als Sozialarbeiter, Stellenangebote als Pädagoge und viele mehr.
Häufige Fragen
- Wann kommt die nächste Erhöhung im TVöD-VKA
- Was ist der Unterschied zwischen TVöD-VKA, TVöD-Bund und TV-L?
- Wie viele Stunden pro Woche arbeiten Beschäftigte mit TVöD-VKA?
Die TVöD-Entgelte steigen zum 1. Mai 2026 um 2,8 Prozent. Damit wird die zweite Erhöhung nach dem letzten Tarifabschluss ausgezahlt.
Das Gehalt im öffentlichen Dienst ist im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) vereinbart. Der TVöD Bund gilt für Beschäftigte des Bundes, der TVöD VKA für Beschäftigte von Kommunen, also Städten und Gemeinden. Beschäftigte der Länder haben ihr Gehalt im TV-L geregelt.
Für die Mehrheit der Beschäftigten mit TVöD-VKA gilt eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 39 Stunden.
- Öffentlicher-Dienst.info, “TVöD-VKA Entgelttabelle”, https://oeffentlicher-dienst.info/... (Abrufdatum: 27.01.2026)
- Haufe, “Öffentlicher Dienst: Entgelttabelle TVöD/VKA (Anlage A zu § 15 TVöD)”, https://www.haufe.de/... (Abrufdatum: 27.01.2026)
- Kommunalforum, “TVöD VKA”, https://www.kommunalforum.de/... (Abrufdatum: 27.01.2026)








