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Die Berichtspflicht gewinnt im Sozialwesen zunehmend an Bedeutung – sowohl aus rechtlicher Sicht als auch im Hinblick auf Transparenz und Vertrauen. Arbeitgeber stehen vor der Aufgabe, nicht nur die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch Erwartungen von Mitarbeitenden, Partnern und Öffentlichkeit zu berücksichtigen. Was genau aktuell gilt und worauf sich Arbeitgeber im Sozialwesen einstellen sollten, zeigt der folgende Beitrag.
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Berichtspflicht nach Betriebsverfassungsgesetz
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht eine klare jährliche Berichtspflicht vor. Arbeitgeber müssen in der Betriebsversammlung umfassend informieren – insbesondere zu Personalplanung, Qualifikation, Gleichstellung, Integration, sowie zu betrieblichen Sozialleistungen. Hinzu kommen Berichte über die wirtschaftliche Lage, Investitionen, Umweltschutz und weitere zentrale Unternehmenskennzahlen. Diese Pflicht dient der Transparenz gegenüber dem Betriebsrat und den Beschäftigten. Sie stellt sicher, dass Mitarbeitende über Entwicklungen im Unternehmen informiert sind, wodurch eine Grundlage für Mitbestimmung und Dialog entsteht.
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ESG-Berichtspflicht: neue Anforderungen für die Sozialwirtschaft
Über die betriebsinterne Berichterstattung hinaus rückt zunehmend die sogenannte ESG-Berichtspflicht in den Fokus. ESG steht für Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance). Die europäische Gesetzgebung sieht vor, dass künftig auch Unternehmen der Sozialwirtschaft verpflichtet werden, Nachhaltigkeitsberichte vorzulegen. Gerade für soziale Einrichtungen bedeutet dies, dass Aspekte wie Klimaschutz, soziale Verantwortung und eine gute Unternehmensführung systematisch dokumentiert und veröffentlicht werden müssen. Das Ziel ist es, die Verantwortung der Sozialwirtschaft transparent zu machen und ihre Wirkung nach innen und außen sichtbar zu gestalten.
Eine Herausforderung besteht darin, die Vielzahl an Kennzahlen und Indikatoren so aufzubereiten, dass sie für unterschiedliche Zielgruppen – von Mitarbeitenden über Aufsichtsgremien bis hin zur Öffentlichkeit – verständlich sind. Hierbei gilt es, Standards einzuhalten, welche Vergleiche zwischen verschiedenen Organisationen ermöglichen. Der Diskurs zeigt bereits: Auch wenn die rechtlichen Anforderungen noch nicht flächendeckend greifen, wächst der Druck seitens Fördermittelgebern, Banken und Partnern, belastbare Nachhaltigkeitsdaten vorzulegen.
Berichtspflicht im Rahmen des Lieferkettengesetzes
Ein weiterer relevanter Aspekt betrifft das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das in Deutschland seit dem Jahr 2023 gilt und zukünftig ausgeweitet wird. Auch Einrichtungen im Sozialwesen können betroffen sein, sofern sie bestimmte Größenkriterien erfüllen. Die Berichtspflicht umfasst unter anderem Angaben zu den Bereichen Risikomanagement, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, sowie zur Wirksamkeitskontrolle. Dadurch soll sichergestellt werden, dass menschenrechtliche Standards in den globalen Lieferketten eingehalten werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht Leitlinien, FAQs und Musterberichte, um Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen.
Für Träger im Sozialwesen bedeutet das: Auch wenn viele Einrichtungen auf den ersten Blick nicht direkt in internationale Lieferketten eingebunden sind, können bestimmte Bereiche wie Beschaffung von medizinischen Geräten, Lebensmitteln oder Textilien unter die Regelungen fallen. Wer frühzeitig prüft, welche Zulieferer betroffen sind, erfüllt seine Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden und Öffentlichkeit.
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Fazit und Ausblick
Die Berichtspflicht im Sozialwesen wird vielschichtiger: Neben den klassischen Vorgaben aus dem Betriebsverfassungsgesetz treten mit der ESG-Berichtspflicht und dem Lieferkettengesetz neue, anspruchsvolle Anforderungen hinzu. Für Arbeitgeber bedeutet das:
- Rechtliche Grundlagen kennen und sicherstellen, dass interne Pflichten wie die jährliche Betriebsversammlung erfüllt werden.
- Frühzeitig Strukturen für ESG-Berichte aufbauen, auch wenn die gesetzliche Pflicht noch nicht für alle Einrichtungen gilt.
- Lieferketten kritisch prüfen, um Risiken bei der Beschaffung zu vermeiden und Verantwortung nachzuweisen.
Ein proaktiver Umgang mit den Berichtspflichten schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern stärkt auch die Glaubwürdigkeit sozialer Einrichtungen. Gerade in einem Bereich, in dem Vertrauen eine zentrale Rolle spielt, kann die professionelle Erfüllung der Berichtspflicht ein wichtiges Plus sein – sei es bei der Gewinnung von Fachkräften, im Dialog mit Geldgebern oder gegenüber der Öffentlichkeit. Wer heute beginnt, sich auf die neuen Pflichten einzustellen, wird morgen im Wettbewerb um Ressourcen, Reputation und Vertrauen deutlich besser aufgestellt sein können.
Passende Jobs im Sozialwesen
Passende Jobs im Sozialwesen findet man bei Sozial-Karriere. Hier gibt es Jobs als Erzieher, Jobs als Sozialarbeiter, Stellen als Sozialassistent und viele mehr.
- betriebsrat.de, „Berichtspflicht des Arbeitgebers“,
https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/berichtspflicht-des-arbeitgebers-unternehmers (letzter Zugriff am 21.08.2025). - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Berichtspflicht, https://www.bafa.de/... (letzter Zugriff am 16.09.2025)
-
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), „Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“,
https://www.bafa.de/... (letzter Zugriff am 21.08.2025). - socialnet, „ESG-Reporting in der Sozialwirtschaft – Verantwortung transparent machen“,
https://www.socialnet.de/editorials/esg-reporting-in-der-sozialwirtschaft-verantwortung-transparent-machen.html (letzter Zugriff am 21.08.2025).








