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Die KAVO (Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung) regelt die Arbeitsbedingungen und Vergütung von Mitarbeitenden in kirchlichen Einrichtungen. Sie legt fest, wie Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltgruppen, Entgeltstufen und Jahressonderzahlungen gestaltet werden. Dabei berücksichtigt sie sowohl allgemeine tarifliche Standards als auch spezielle Anforderungen, beispielsweise im Sozial- und Erziehungsdienst. Ziel der KAVO ist es, ein transparentes und gerechtes System für alle Mitarbeitenden zu schaffen, das klare Regeln für Aufstieg, Vergütung und Zusatzleistungen enthält. In diesem Artikel werden die wichtigsten Regelungen der KAVO, ihre Eingruppierungen, Entgelttabellen und weiteren Bestimmungen anschaulich erklärt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die KAVO?
Die KAVO ist eine kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung. Sie regelt die Arbeitsbedingungen und die Gehälter von Mitarbeitenden in bestimmten Arbeitsverhältnissen. Dazu gehören Beschäftigte im Dienst der katholischen Kirche sowie ihrer Einrichtungen und Verbände, unabhängig von ihrer Rechtsform. Außerdem gilt sie für Mitarbeitende der evangelischen Kirche und ihrer Einrichtungen und Verbände sowie für Beschäftigte bei sonstigen öffentlich-rechtlichen Dienstgebern.
Die KAVO orientiert sich in vielen Punkten am TVöD-VKA. Dadurch sind Regelungen zu Arbeitszeit, Urlaub, Entgelt und Zuschlägen vergleichbar aufgebaut. Gleichzeitig enthält die KAVO besondere Regelungen, die auf den kirchlichen Dienst zugeschnitten sind. Für Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst gelten zusätzlich spezielle Sonderregelungen, die auf die Anforderungen dieser Arbeitsbereiche eingehen.
Eingruppierungen in der KAVO
Die Eingruppierung in der KAVO erfolgt über Entgeltgruppen und Entgeltstufen. Beide haben unterschiedliche Kriterien und erfüllen verschiedene Aufgaben. Die Entgeltgruppe richtet sich vor allem nach der Tätigkeit, der Verantwortung und der Qualifikation. Die Entgeltstufe hängt dagegen meist von der Berufserfahrung und der Dauer der Beschäftigung ab.
Das Entgelt wird auf Grundlage dieser beiden Faktoren ausgezahlt. Je höher die Entgeltgruppe und je weiter die Entgeltstufe, desto höher ist das monatliche Gehalt. Dadurch entsteht ein transparentes und nachvollziehbares System, das die Bezahlung klar an Aufgabe und Erfahrung koppelt.
Entgeltgruppen
In der KAVO gibt es Entgeltgruppen von 1 bis 15. Die Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der jeweiligen Stelle. Dabei ist besonders wichtig, welche Aufgaben mindestens zur Hälfte der Arbeitszeit ausgeübt werden. Diese Tätigkeiten bestimmen, welcher Entgeltgruppe eine Person zugeordnet wird.
Ein Aufstieg in eine höhere Entgeltgruppe ist möglich, wenn dauerhaft höherwertige Tätigkeiten übernommen werden. Umgekehrt kann es auch zu einem Abstieg kommen, wenn überwiegend niedrigere Tätigkeiten ausgeführt werden.
| Entgeltgruppe | Tätigkeitsmerkmal |
| Einfachste Tätigkeiten | |
| Entgeltgruppe 1 | Mitarbeiter mit einfachsten Tätigkeiten |
| Handwerkliche Tätigkeiten | |
| Entgeltgruppe 2 | Mitarbeiter mit einfachen Tätigkeiten. |
| Entgeltgruppe 3 | Mitarbeiter, mit eingehender fachlicher Einarbeitung. |
| Entgeltgruppe 4 | Mitarbeiter mit abgeschlossener Ausbildung mit einer Ausbildungsdauer von weniger als drei Jahren |
| Entgeltgruppe 5 | Mitarbeiter mit abgeschlossener Ausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren |
| Entgeltgruppe 6 | Mitarbeiter der Entgeltgruppe 5, die hochwertige Arbeiten verrichten. |
| Entgeltgruppe 7 | Mitarbeiter der Entgeltgruppe 5, die besonders hochwertige Arbeiten verrichten. |
| Büro-, Buchhaltungs-, sonstiger Innen- und Außendienst | |
| Entgeltgruppe 2 | Mitarbeiter mit einfachen Tätigkeiten. |
| Entgeltgruppe 3 | Mitarbeiter, mit eingehender fachlicher Einarbeitung. |
| Entgeltgruppe 4 | Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 3 heraushebt, dass sie mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordert. |
| Entgeltgruppe 5 | Mitarbeiter mit abgeschlossener Ausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren |
| Entgeltgruppe 6 | Mitarbeiter der Entgeltgruppe 5 mit gründlichen und vielseitigen Kenntnissen |
| Entgeltgruppe 7 | Mitarbeiter der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert. |
| Entgeltgruppe 8 | Mitarbeiter der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbständige Leistungen erfordert. |
| Entgeltgruppe 9a | Mitarbeiter der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbständige Leistungen erfordert. |
| Entgeltgruppe 9b | Mitarbeiter mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit |
| Entgeltgruppe 9c | Mitarbeiter der Entgeltgruppe 9b mit besonderer Verantwortung. |
| Entgeltgruppe 10 | Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt |
| Entgeltgruppe 11 | Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt. |
| Entgeltgruppe 12 | Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt. |
| Entgeltgruppe 13 | Mitarbeiter mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit |
| Entgeltgruppe 14 | Mitarbeiter der Entgeltgruppe 13 mit besonders schwieriger oder bedeutender Tätigkeit. |
| Entgeltgruppe 15 | Mitarbeiter der Entgeltgruppe 13 mit besonders schwieriger und bedeutender Tätigkeit. |
Für den Sozial- und Erziehungsdienst gelten besondere Regelungen. In diesem Bereich gibt es eigene Entgeltgruppen von S2 bis S18, die speziell auf die Anforderungen dieser Berufe abgestimmt sind.
Entgeltstufen
Jede Entgeltgruppe ist in Stufen unterteilt. In der Regel gibt es sechs Entgeltstufen je Gruppe, nur in Entgeltgruppe 1 sind es fünf Stufen. Die Entgeltstufen berücksichtigen vor allem die Berufserfahrung und die Dauer der Beschäftigung.
Bei der Einstellung erfolgt der Einstieg grundsätzlich in Stufe 1, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Der Aufstieg in die nächste Stufe erfolgt nach festgelegten Zeiten:
- Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1
- Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2
- Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3
- Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4
- Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5
In Entgeltgruppe 1 erfolgt der Einstieg direkt in Stufe 2. Außerdem beträgt dort die Zeit für den nächsten Stufenaufstieg jeweils vier Jahre.
Bei den Leistungen der Mitarbeitenden gibt es zusätzliche Regelungen. Liegen die Leistungen erheblich über dem Durchschnitt, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden. Liegen die Leistungen erheblich unter dem Durchschnitt, kann sich die Zeit für das Erreichen dieser Stufen entsprechend verlängern.
Einrichtungen in der KAVO
Die KAVO gilt für eine Vielzahl kirchlicher Einrichtungen und Rechtsträger. Dazu gehören zunächst die (Erz-)Bistümer selbst sowie die Kirchengemeinden und Pfarreien. Ebenso fallen Verbände von Kirchengemeinden unter den Geltungsbereich der KAVO.
Darüber hinaus gilt die KAVO für die Diözesancaritasverbände und deren Gliederungen, soweit sie öffentliche juristische Personen des kanonischen Rechts sind. Auch sonstige öffentliche juristische Personen des kanonischen Rechts, die dem Diözesanbischof unterstellt sind, werden einbezogen.
Außerdem findet die KAVO Anwendung auf weitere kirchliche Rechtsträger, unabhängig von ihrer Rechtsform, sofern sie der bischöflichen Gesetzgebungsgewalt unterliegen. Dadurch wird sichergestellt, dass einheitliche Arbeits- und Vergütungsregelungen in vielen Bereichen des kirchlichen Dienstes gelten.
KAVO – Entgelttabelle
Die Entgelttabelle der KAVO zeigt übersichtlich, wie hoch das monatliche Entgelt in den einzelnen Entgeltgruppen und Entgeltstufen ist. Sie bildet damit die Grundlage für die Gehaltsberechnung aller Mitarbeitenden, die unter die KAVO fallen. Das konkrete Entgelt ergibt sich jeweils aus der Kombination von Entgeltgruppe und Entgeltstufe.
Die genauen Beträge in der Entgelttabelle können je nach Region variieren. Im Folgenden wird die aktuelle Entgelttabelle der Region Nord-West dargestellt:
| Entgelt-gruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
| 15 | 5.669,12 € | 6.039,84 € | 6.453,36 € | 7.017,89 € | 7.598,61 € | 7.980,65 € |
| 14 | 5.153,96 € | 5.489,64 € | 5.928,03 € | 6.414,51 € | 6.956,78 € | 7.346,09 € |
| 13 | 4.767,62 € | 5.135,53 € | 5.554,35 € | 6.009,06 € | 6.544,14 € | 6.834,50 € |
| 12 | 4.295,43 € | 4.718,78 € | 5.213,52 € | 5.762,47 € | 6.406,61 € | 6.712,24 € |
| 11 | 4.153,35 € | 4.542,72 € | 4.908,59 € | 5.305,54 € | 5.848,79 € | 6.154,45 € |
| 10 | 4.012,19 € | 4.317,28 € | 4.664,10 € | 5.040,24 € | 5.459,10 € | 5.596,64 € |
| 9c | 3.901,48 € | 4.173,64 € | 4.469,61 € | 4.788,53 € | 5.131,37 € | 5.377,14 € |
| 9b | 3.676,89 € | 3.929,00 € | 4.089,07 € | 4.562,79 € | 4.843,49 € | 5.168,65 € |
| 9a | 3.558,96 € | 3.772,32 € | 3.986,06 € | 4.461,84 € | 4.569,48 € | 4.844,33 € |
| 8 | 3.391,44 € | 3.596,59 € | 3.738,68 € | 3.883,66 € | 4.040,37 € | 4.115,73 € |
| 7 | 3.205,23 € | 3.441,58 € | 3.582,38 € | 3.724,47 € | 3.860,94 € | 3.935,06 € |
| 6 | 3.152,04 € | 3.346,55 € | 3.482,94 € | 3.617,92 € | 3.750,49 € | 3.819,26 € |
| 5 | 3.038,99 € | 3.227,67 € | 3.355,11 € | 3.490,06 € | 3.615,47 € | 3.680,28 € |
| 4 | 2.912,62 € | 3.103,55 € | 3.263,75 € | 3.363,48 € | 3.463,20 € | 3.521,60 € |
| 3 | 2.872,69 € | 3.078,02 € | 3.127,99 € | 3.242,21 € | 3.327,92 € | 3.406,43 € |
| 2 | 2.692,16 € | 2.894,28 € | 2.944,67 € | 3.016,58 € | 3.174,63 € | 3.339,97 € |
| 1 | - | 2.465,52 € | 2.498,86 € | 2.540,55 € | 2.579,42 € | 2.679,47 € |
Gültig von 01.04.2025 bis 30.04.2026
Quelle: Regional KODA NW
Außerdem ist hier die Entgelttabelle ab Mai 2026 dargestellt. So lassen sich die derzeitigen Vergütungen und die künftigen Anpassungen direkt vergleichen.
| Entgelt-gruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
| 15 | 5.827,86 € | 6.208,96 € | 6.634,05 € | 7.214,39 € | 7.811,37 € | 8.204,11 € |
| 14 | 5.298,27 € | 5.643,35 € | 6.094,01 € | 6.594,12 € | 7.151,57 € | 7.551,78 € |
| 13 | 4.901,11 € | 5.279,32 € | 5.709,87 € | 6.177,31 € | 6.727,38 € | 7.025,87 € |
| 12 | 4.415,70 € | 4.850,91 € | 5.359,50 € | 5.923,82 € | 6.586,00 € | 6.900,18 € |
| 11 | 4.269,64 € | 4.669,92 € | 5.046,03 € | 5.454,10 € | 6.012,56 € | 6.326,77 € |
| 10 | 4.124,53 € | 4.438,16 € | 4.794,69 € | 5.181,37 € | 5.611,95 € | 5.753,35 € |
| 9c | 4.010,72 € | 4.290,50 € | 4.594,76 € | 4.922,61 € | 5.275,05 € | 5.527,70 € |
| 9b | 3.779,84 € | 4.039,01 € | 4.203,56 € | 4.690,55 € | 4.979,11 € | 5.313,37 € |
| 9a | 3.658,61 € | 3.877,94 € | 4.097,67 € | 4.586,77 € | 4.697,43 € | 4.979,97 € |
| 8 | 3.486,40 € | 3.697,29 € | 3.843,36 € | 3.992,40 € | 4.153,50 € | 4.230,97 € |
| 7 | 3.294,98 € | 3.537,94 € | 3.682,69 € | 3.828,76 € | 3.969,05 € | 4.045,24 € |
| 6 | 3.240,30 € | 3.440,25 € | 3.580,46 € | 3.719,22 € | 3.855,50 € | 3.926,20 € |
| 5 | 3.124,08 € | 3.318,04 € | 3.449,05 € | 3.587,78 € | 3.716,70 € | 3.783,33 € |
| 4 | 2.994,17 € | 3.190,45 € | 3.355,14 € | 3.457,66 € | 3.560,17 € | 3.620,20 € |
| 3 | 2.953,13 € | 3.164,20 € | 3.215,57 € | 3.332,99 € | 3.421,10 € | 3.501,81 € |
| 2 | 2.767,54 € | 2.975,32 € | 3.027,12 € | 3.101,04 € | 3.263,52 € | 3.433,49 € |
| 1 | - | 2.534,55 € | 2.568,83 € | 2.611,69 € | 2.651,64 € | 2.754,50 € |
Gültig von 01.05.2026
Quelle: Regional KODA NW
Zusätzlich ist eine gesonderte Entgelttabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst aufgeführt, da für diesen Bereich besondere Regelungen und eigene Entgeltgruppen gelten.
| Entgelt-gruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
| S18 | 4.591,95 € | 4.708,94 € | 5.288,55 € | 5.723,21 € | 6.375,22 € | 6.773,65 € |
| S17 | 4.233,84 € | 4.527,84 € | 4.998,73 € | 5.288,55 € | 5.868,09 € | 6.208,58 € |
| S16 | 4.147,17 € | 4.433,68 € | 4.752,42 € | 5.143,62 € | 5.578,29 € | 5.839,11 € |
| S15 | 4.000,66 € | 4.274,25 € | 4.564,08 € | 4.897,32 € | 5.433,43 € | 5.665,23 € |
| S14 | 3.962,44 € | 4.232,66 € | 4.554,71 € | 4.882,30 € | 5.244,56 € | 5.498,11 € |
| S13 | 3.869,68 € | 4.132,98 € | 4.491,62 € | 4.781,38 € | 5.143,62 € | 5.324,74 € |
| S12 | 3.859,50 € | 4.122,07 € | 4.465,71 € | 4.769,97 € | 5.146,70 € | 5.306,08 € |
| S11b | 3.808,48 € | 4.067,31 € | 4.249,15 € | 4.712,82 € | 5.075,04 € | 5.292,38 € |
| S11a | 3.741,49 € | 3.994,28 € | 4.174,59 € | 4.636,51 € | 4.998,73 € | 5.216,07 € |
| S9 | 3.549,30 € | 3.781,54 € | 4.053,20 € | 4.455,27 € | 4.835,59 € | 5.128,99 € |
| S8b | 3.481,39 € | 3.708,79 € | 3.980,49 € | 4.380,82 € | 4.759,33 € | 5.049,51 € |
| S8a | 3.413,85 € | 3.636,31 € | 3.868,50 € | 4.092,49 € | 4.311,44 € | 4.541,67 € |
| S7 | 3.333,59 € | 3.550,19 € | 3.765,70 € | 3.987,31 € | 4.153,80 € | 4.404,69 € |
| S4 | 3.201,81 € | 3.408,76 € | 3.597,33 € | 3.725,30 € | 3.848,61 € | 4.043,12 € |
| S3 | 3.034,89 € | 3.229,62 € | 3.410,78 € | 3.577,12 € | 3.653,23 € | 3.744,14 € |
| S2 | 2.829,14 € | 2.948,41 € | 3.036,64 € | 3.132,45 € | 3.240,19 € | 3.347,95 € |
Gültig von 01.04.2025 bis 30.04.2026
KAVO – Weitere Regelungen
Neben der Eingruppierung und der Vergütung regelt die KAVO viele weitere wichtige Bereiche des Arbeitsverhältnisses. Dazu gehören unter anderem die Arbeitszeit, Urlaubsansprüche, Sonderzahlungen, Zuschläge sowie Regelungen zu Krankheit und Arbeitsbefreiung. Außerdem enthält die KAVO Vorgaben zu Kündigungsfristen, Befristungen und zur Weiterentwicklung von Mitarbeitenden. Damit schafft sie klare und verlässliche Rahmenbedingungen für den kirchlichen Dienstalltag.
Urlaub
Der Urlaubsanspruch kann grundsätzlich erst nach Ablauf von sechs Monaten nach der Einstellung geltend gemacht werden. Scheidet der Mitarbeiter jedoch vorher aus dem Arbeitsverhältnis aus, besteht der Anspruch bereits vorher anteilig. Der Erholungsurlaub kann auch in Teilen genommen werden. Grundsätzlich soll der Urlaub zusammenhängend gewährt werden. Dabei ist anzustreben, dass ein Urlaubsteil mindestens zwei Wochen umfasst, um eine ausreichende Erholung zu ermöglichen. Bei einer Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.
Mitarbeiter, die ständig Wechselschicht oder ständig Schichtarbeit leisten, erhalten zusätzlich einen Anspruch auf Zusatzurlaub. Dieser beträgt:
- bei Wechselschichtarbeit für je zwei zusammenhängende Monate und
- bei Schichtarbeit für je vier zusammenhängende Monate
jeweils einen Arbeitstag Zusatzurlaub.
Wochenarbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt, ausschließlich der Pausen, durchschnittlich 39 Stunden pro Woche. Bei Wechselschichtarbeit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen in die Arbeitszeit eingerechnet. Die regelmäßige Arbeitszeit wird in der Regel auf fünf Tage verteilt. Aus notwendigen dienstlichen oder betrieblichen Gründen kann sie jedoch auch auf sechs Tage in der Woche verteilt werden.
Jahressonderzahlungen
Die KAVO sieht eine Jahressonderzahlung in Form von Weihnachtsgeld vor. Ein Anspruch darauf besteht, wenn der Mitarbeiter am 1. Dezember in einem bestehenden Arbeitsverhältnis steht.
Die Höhe der Weihnachtszuwendung richtet sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe und beträgt
- in den Entgeltgruppen 1 bis 8: 84,51 Prozent
- in den Entgeltgruppen 9a bis 12: 70,69 Prozent
- in den Entgeltgruppen 13 bis 15: 68,09 Prozent
eines Monatsentgelts.
Grundlage für die Berechnung ist das Entgelt des Monats September. Beginnt das Arbeitsverhältnis jedoch später als am 1. September, gilt für die Berechnung stattdessen der erste volle Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses. Die Auszahlung der Jahressonderzahlung soll spätestens am 1. Dezember erfolgen.
Passende Jobs
Passende Jobs gibt es bei Sozial-Karriere. Hier gibt es Jobs als Diakon, Stellenangebote als Pastoralreferent und Erzieher-Jobs.
Häufige Fragen
- Was ist die KAVO?
- Wie hoch sind die Entgeltstufen in der KAVO?
- Wann kommt eine Tariferhöhung bei der KAVO?
Die KAVO (Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung) regelt Arbeitsbedingungen, Gehälter und weitere Arbeitsrechte für Mitarbeitende in kirchlichen Einrichtungen. Sie orientiert sich an TVöD-VKA, enthält aber kirchenspezifische Sonderregelungen.
Die Entgeltstufen richten sich nach der Dauer der Beschäftigung und reichen in der Regel von Stufe 1 bis 6. Höhere Stufen erhöhen das Gehalt und können bei besonders guten Leistungen schneller erreicht werden.
Tariferhöhungen werden regelmäßig vereinbart, zuletzt gilt eine aktuelle Entgelttabelle, und ab Mai 2026 treten die nächsten Anpassungen in Kraft. Sie gelten für alle Entgeltgruppen und Stufen, einschließlich der Sonderregelungen im Sozial- und Erziehungsdienst.
- Regional KODA NW, “Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO)”, https://regional-koda-nw.de/... (Abrufdatum: 17.12.2025)
- Regional KODA NW, “Anlagen zur KAVO”, https://regional-koda-nw.de/... (Abrufdatum: 17.12.2025)
- Regional KODA NW, “Übernahme der Tarifeinigung im TVöD-VKA in die KAVO”, https://www.regional-koda-nw.de/... (Abrufdatum: 17.12.2025)
- KODA Nordost, “Ordnung”, https://www.koda-no.de/... (Abrufdatum: 17.12.2025)
- Oeffentlichen-Dienst, “KAVO EKD-Ost öffentlicher Dienst: Entgelttabelle & Eingruppierung 2025”, https://www.oeffentlichen-dienst.de/... (Abrufdatum: 17.12.2025)








