
Inhaltsverzeichnis
Der AWO-Tarifvertrag regelt Gehalt und Arbeitsbedingungen für Beschäftigte der Arbeiterwohlfahrt. Anders als beim TVöD gibt es jedoch keinen einheitlichen Tarifvertrag, der bundesweit für alle AWO-Einrichtungen gilt. Stattdessen bestehen je nach Bundesland, Region oder Träger unterschiedliche Tarifwerke mit eigenen Entgelttabellen. Dadurch können sich Gehalt, Eingruppierung, Arbeitszeit, Sonderzahlungen und Zulagen je nach Tarifgebiet unterscheiden. Dieser Artikel zeigt, welche AWO-Tarifverträge es gibt, wie die Entgelttabellen aufgebaut sind und worauf Beschäftigte bei der Eingruppierung achten sollten.
Das Wichtigste zum AWO Tarifvertrag in Kürze
- Bei der AWO gibt es keinen einheitlichen bundesweiten Tarifvertrag für alle Beschäftigten.
- Je nach Bundesland, Region, Träger und Einrichtung können unterschiedliche Tarifverträge gelten.
- Die Entgelttabellen unterscheiden sich teilweise nach allgemeinem Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst, Pflege oder weiteren Berufsgruppen.
- Das Gehalt richtet sich nach Entgeltgruppe, Erfahrungsstufe, Wochenarbeitszeit und möglichen Zulagen.
- Auch Regelungen zu Urlaub, Jahressonderzahlung und Zuschlägen können je nach Tarifgebiet abweichen.
- Maßgeblich ist immer, ob der Arbeitgeber einen eigenen Tarifvertrag in Anlehnung an das AWO-Tarifwerk anwendet oder der AWO Tarifvertrag selbst unmittelbar gilt.
Inhaltsverzeichnis
AWO Tarifvertrag – Entgelttabellen
Anders als beim TVöD oder TVöD-P gibt es bei der AWO keinen einheitlichen bundesweiten Tarifvertrag. Stattdessen bestehen verschiedene Verträge für einzelne Bundesländer, Regionen oder Arbeitgeberverbände. Für Beschäftigte bedeutet dies, dass das Gehalt bei der AWO je nach Tarifgebiet unterschiedlich ausfallen kann, auch wenn die Tätigkeit ähnlich ist.
Wichtig hierbei: Es gibt Einrichtungen, bei denen der entsprechende AWO-Tarifvertrag unmittelbar und direkt gilt. Eine Vielzahl an Arbeitgebern nutzt jedoch einzelne Bestandteile des AWO-Tarifvertrag im hauseigenen Arbeitsvertrag. Entscheidend ist immer der Tarifvertrag, der im Arbeitsvertrag genannt wird.
Auch die Entgelttabellen sind je nach AWO-Tarifvertrag unterschiedlich festgelegt. Im Folgenden wird beispielhaft die allgemeine Entgelttabelle des TV AWO Hamburg dargestellt. Dieser gilt für Beschäftigte des AWO Landesverbandes Hamburg e. V. Für Pflegeeinrichtungen, Tochtergesellschaften oder andere AWO-Träger können eigene Tarifverträge und Tabellen gelten.
| EG | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
| 15 | 5.827,86 € | 6.208,96 € | 6.634,05 € | 7.214,39 € | 7.811,36 € | 8.035,57 € |
| 14 | 5.298,27 € | 5.643,35 € | 6.094,01 € | 6.594,12 € | 7.151,57 € | 7.363,89 € |
| 13 | 4.901,11 € | 5.279,32 € | 5.709,87 € | 6.177,31 € | 6.727,37 € | 6.919,54 € |
| 12 | 4.415,70 € | 4.850,91 € | 5.359,49 € | 5.923,82 € | 6.586,00 € | 6.773,99 € |
| 11 | 4.269,64 € | 4.669,92 € | 5.046,03 € | 5.454,10 € | 6.012,56 € | 6.183,59 € |
| 10 | 4.124,53 € | 4.438,17 € | 4.794,69 € | 5.181,36 € | 5.611,97 € | 5.753,35 € |
| 9 | 3.603,09 € | 3.941,42 € | 4.123,13 € | 4.619,68 € | 5.015,05 € | 5.139,41 € |
| 8 | 3.486,40 € | 3.697,29 € | 3.843,36 € | 3.992,40 € | 4.153,50 € | 4.230,97 € |
| 7 | 3.294,98 € | 3.537,94 € | 3.682,69 € | 3.828,76 € | 3.969,05 € | 4.045,24 € |
| 6 | 3.240,30 € | 3.440,25 € | 3.580,46 € | 3.719,22 € | 3.855,50 € | 3.926,20 € |
| 5 | 3.124,08 € | 3.318,04 € | 3.449,05 € | 3.587,78 € | 3.716,70 € | 3.783,33 € |
| 4 | 2.994,17 € | 3.190,45 € | 3.355,14 € | 3.457,66 € | 3.560,17 € | 3.620,20 € |
| 3 | 2.953,13 € | 3.164,20 € | 3.215,57 € | 3.332,99 € | 3.421,10 € | 3.501,81 € |
| 2Ü | 2.787,52 € | 3.028,30 € | 3.116,51 € | 3.234,12 € | 3.314,92 € | 3.375,24 € |
| 2 | 2.767,54 € | 2.975,32 € | 3.027,12 € | 3.101,04 € | 3.263,52 € | 3.433,49 € |
| 1 | - | 2.534,55 € | 2.568,83 € | 2.611,69 € | 2.651,64 € | 2.754,50 € |
Gültig von 01.05.2026
Quelle: TV AWO Hamburg
EG 2Ü gilt nur für Beschäftigte, auf deren Arbeitsverhältnis § 18 TV-Ü AWO Hamburg Anwendung findet.
Nur für den Sozial- und Erziehungsdienst (ohne Kindertagesstätten und ohne Zuwendungsbereich) gelten folgende Vergütungen gemäß Anlage D des Hamburger Tarifvertrags:
| Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
| S18 | 4.720,52 € | 4.840,79 € | 5.436,63 € | 5.883,46 € | 6.553,73 € | 6.740,64 € |
| S17 | 4.352,39 € | 4.654,62 € | 5.138,69 € | 5.436,63 € | 6.032,40 € | 6.203,91 € |
| S16Ü | 4.263,29 € | 4.557,82 € | 5.056,70 € | 5.585,46 € | 5.913,15 € | - |
| S16 | 4.263,29 € | 4.557,82 € | 4.885,50 € | 5.287,63 € | 5.734,48 € | 5.897,22 € |
| S15 | 4.112,68 € | 4.393,94 € | 4.691,87 € | 5.034,44 € | 5.585,57 € | 5.743,88 € |
| S14 | 4.073,39 € | 4.351,16 € | 4.682,23 € | 5.019,00 € | 5.391,41 € | 5.544,01 € |
| S13Ü | 4.039,26 € | 4.309,52 € | 4.680,87 € | 4.978,78 € | 5.351,15 € | 5.502,66 € |
| S12 | 3.967,57 € | 4.237,49 € | 4.590,75 € | 4.903,53 € | 5.290,81 € | 5.440,44 € |
| S11b | 3.915,12 € | 4.181,19 € | 4.368,14 € | 4.844,78 € | 5.217,14 € | 5.364,62 € |
| S9 | 3.648,68 € | 3.887,42 € | 4.166,69 € | 4.580,02 € | 4.970,99 € | 5.272,60 € |
| S8b | 3.578,87 € | 3.812,64 € | 4.091,94 € | 4.503,48 € | 4.892,59 € | 5.190,90 € |
| S8a | 3.509,44 € | 3.738,13 € | 3.976,82 € | 4.207,08 € | 4.432,16 € | 4.668,85 € |
| S7 | 3.426,93 € | 3.649,60 € | 3.871,14 € | 4.098,95 € | 4.270,11 € | 4.528,02 € |
| S4 | 3.291,46 € | 3.504,21 € | 3.698,06 € | 3.829,61 € | 3.956,37 € | 4.156,33 € |
| S3 | 3.119,87 € | 3.320,05 € | 3.506,28 € | 3.677,28 € | 3.755,52 € | 3.848,98 € |
| S2 | 2.908,36 € | 3.030,97 € | 3.121,67 € | 3.220,16 € | 3.330,92 € | 3.441,69 € |
Gültig von 01.05.2026
Quelle: TV AWO Hamburg
Die Überleitungsgruppen S 13Ü und S 16Ü gelten nur für Beschäftigte, die nach den Übergangsregelungen des TV-Ü AWO Hamburg übergeleitet wurden. Die Entgeltgruppen S13, S11a, S10, S6 und S5 sind nicht besetzt.
Generell gilt: Das tatsächliche Bruttoentgelt beinhaltet neben den Werten aus den Entgelttabellen oft auch tarifliche Zulagen, Zuschläge und Jahressonderzahlungen. Gerade in Berufen mit Schichtdiensten kann das Tabellenentgelt erheblich vom tatsächlichen Monatsverdienst abweichen.
Für die Beschäftigung in Kitas gilt eine eigene Anlage D-KiTas. Dort sind die Entgeltgruppen S 5 bis S 8a, S 11a und S 14 nicht besetzt.
AWO Tarifvertrag – Entgeltgruppen und Eingruppierung
Die Eingruppierung entscheidet darüber, nach welcher Entgeltgruppe Beschäftigte bei der AWO bezahlt werden. Maßgeblich sind dabei vor allem die tatsächliche Tätigkeit, die erforderliche Qualifikation, die Verantwortung und mögliche Leitungsaufgaben.
Viele AWO-Tarifverträge sind ähnlich aufgebaut: Es gibt Entgeltgruppen, Stufen und je nach Berufsbereich unterschiedliche Tabellen oder Anlagen. Häufig wird zwischen allgemeinem Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst, Pflege, Auszubildenden und Praktikanten unterschieden. Die genaue Bezeichnung der Entgeltgruppen und die Höhe der Tabellenwerte können jedoch je nach Bundesland oder Tarifgebiet abweichen.
Beispiel Hamburg
Im Tarifwerk AWO Hamburg gilt für viele Beschäftigte die allgemeine Entgelttabelle. Für den Sozial- und Erziehungsdienst gibt es eigene Anlagen, unter anderem für Kitas. Erzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit in Kindertagesstätten werden in Hamburg beispielsweise im Kita-Bereich der Entgeltgruppe S 8b zugeordnet.
Außerhalb von Kindertagesstätten werden entsprechende Tätigkeiten laut der Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst in die Gruppe S 8a gelegt. Höhere Gruppen kommen infrage, wenn zusätzliche Aufgaben wie Koordination, Vertretung oder Leitung übernommen werden.
Ohne einschlägige Berufserfahrung werden Beschäftigte in Stufe 1 eingruppiert. Mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung erfolgt die Eingruppierung in Stufe 2, bei mindestens drei Jahren in Stufe 3.
Das Beispiel zeigt: Die Grundlogik der Eingruppierung ist bei vielen AWO-Tarifverträgen vergleichbar. Entscheidend bleibt aber immer die passende Entgeltordnung des jeweiligen Tarifvertrags.
Welche Berufe gibt es bei der AWO?
Der AWO angehörig sind zahlreiche Träger im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, in der Pflege und Seniorenarbeit, sowie Beratungs- und Gesundheitseinrichtungen. Typische Berufsfelder finden sich in der Betreuung in Kitas, Schulen und Jugendzentren sowie in der ambulanten und stationären Altenpflege. Aber auch Träger, die Migranten, Wohnungslose, Suchterkrankte, Schuldner und Menschen in anderen Notlagen betreuen können der AWO anhängig sein - ebenso wie Kliniken, Reha-Einrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Weitere Regelungen im AWO-Tarifvertrag
Neben dem Tabellenentgelt regeln die AWO-Tarifverträge auch weitere Arbeitsbedingungen. Dazu gehören unter anderem Urlaub, Arbeitszeit, Sonderzahlungen, Zuschläge und zusätzliche Leistungen. Die konkreten Regelungen können je nach Bundesland, Tarifgebiet oder AWO-Träger unterschiedlich ausfallen.
Die Grundstruktur dieser Regelungen ist in vielen AWO-Tarifverträgen vergleichbar; Unterschiede gibt es jedoch vor allem bei der Höhe der Jahressonderzahlung, einzelnen Zulagen sowie zusätzlichen Leistungen wie Regenerationstagen, Jobrad- oder Fahrradleasing-Regelungen. Im Folgenden wird der Aufbau beispielhaft am Tarifwerk AWO Hamburg erklärt.
Urlaub
Der Urlaubsanspruch ist in den AWO-Tarifverträgen tariflich geregelt. Im Tarifwerk AWO Hamburg haben Beschäftigte bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage pro Woche Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr. Ab 1. Januar 2027 ist in der Lesefassung ein Urlaubsanspruch von 31 Arbeitstagen vorgesehen. Bei einer anderen Verteilung der Arbeitszeit wird der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst.
Wochenarbeitszeit
In Hamburg beträgt die regelmäßige durchschnittliche Wochenarbeitszeit 38,5 Stunden. Für Beschäftigte im Zuwendungsbereich gilt abweichend eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 39 Stunden. Je nach AWO-Tarifgebiet können die wöchentlichen Arbeitszeiten abweichen.
Jahressonderzahlung
Viele AWO-Tarifverträge sehen eine Jahressonderzahlung vor. Im Tarifwerk AWO Hamburg haben Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Die Höhe richtet sich nach der Entgeltgruppe: In den Entgeltgruppen 1 bis 8 beträgt sie 90 Prozent, in den Entgeltgruppen 9 bis 12 80 Prozent und in den Entgeltgruppen 13 bis 15 60 Prozent des maßgeblichen durchschnittlichen Monatsentgelts. In anderen Tarifgebieten kann die Höhe anders geregelt sein: Im TV AWO Bayern beträgt die Jahressonderzahlung seit 2026 85 Prozent.
Zulagen und Zuschläge
Zusätzlich zum Tabellenentgelt können Zuschläge oder Zulagen hinzukommen. Im Tarifwerk AWO Hamburg gibt es zum Beispiel Zeitzuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit sowie Arbeit am 24. und 31. Dezember. Für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst sind außerdem monatliche SuE-Zulagen vorgesehen. Die Art der Zuschläge ist in vielen AWO-Tarifverträgen ähnlich, die Höhe kann aber abweichen: Während der Nachtarbeitszuschlag in Hamburg 1,30 Euro pro Stunde beträgt, sieht der TV AWO Bayern 20 Prozent des Stundenanteils (seit 01.07.2026, davor 2,50 Euro) pro Stunde vor.
Weitere Leistungen
Je nach Tarifvertrag können weitere Leistungen geregelt sein. Im Tarifwerk AWO Hamburg zählen dazu unter anderem vermögenswirksame Leistungen, Jubiläumszuwendungen, Sterbegeld, betriebliche Altersversorgung und ein eigener Tarifvertrag zum Fahrradleasing. Außerdem gibt es für bestimmte Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst sogenannte Regenerationstage.
AWO-Tarifvertrag – Geltungsbereich nach Bundesland und Tarifgebiet
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten AWO-Tarifwerke und Tarifgebiete nach Bundesland:
| Bundesland | AWO-Tarifverträge |
| Baden-Württemberg | TV AWO Baden-Württemberg; TV SR Karlsruhe |
| Bayern | TV AWO Bayern; Anwendungsregelung Niederbayern-Oberpfalz |
| Berlin | TV AWO Berlin; TV AWO pro:mensch |
| Brandenburg | Kein landesweites Tarifwerk, trägerbezogene Regelungen |
| Bremen | TV AWO Bremen; TV AWO Bremen Pflege |
| Hamburg | TV AWO Hamburg; TV Pflege AWO Hamburg |
| Hessen | Kein landesweites Tarifwerk, trägerbezogene Regelungen |
| Mecklenburg-Vorpommern | TV AWO Mecklenburg-Vorpommern; regionale Sonderregelungen, z. B. Bad Doberan, Demmin, Ludwigslust, Müritz |
| Niedersachsen | Regionale Tarifwerke, eine kurze Auswahl: AWO Braunschweig, Hannover, Region Hannover, Osnabrück, Weser-Ems, Norden |
| Nordrhein-Westfalen | TV AWO NRW; TV SR AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe |
| Rheinland-Pfalz | TV AWO Pfalz; TV AWO Rheinland-Pfalz |
| Saarland | TV AWO Saarland |
| Sachsen | TV AWO Sachsen |
| Sachsen-Anhalt | TV AWO Sachsen-Anhalt; TV AWO fair.leben; Tarifwerke für Erziehungshilfe Halle, KITAWO Magdeburg, Kreisverband Magdeburg, Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser; TV AWO KJF Naumburg |
| Schleswig-Holstein | TV AWO SD für die AWO Neue Welten gGmbH |
| Thüringen | TV AWO Thüringen; Tarifwerke für Lehrkräfte und Regionalverband Mitte-West-Thüringen |
Wichtig: Auch innerhalb eines Bundeslandes können unterschiedliche Regional- oder Haustarifverträge gelten.
Welcher AWO-Tarifvertrag gilt für mich?
Welcher AWO-Tarifvertrag für Dich gilt, hängt nicht nur vom Bundesland ab. Entscheidend ist vor allem, bei welchem Träger oder welcher Gesellschaft Du beschäftigt bist. Viele AWO-Tarifverträge gelten nur für bestimmte Landesverbände, Bezirksverbände, Kreisverbände, Tochtergesellschaften oder einzelne Einrichtungen.
Prüfe deshalb zuerst Deinen Arbeitsvertrag. Dort steht, ob ein bestimmter Tarifvertrag angewendet wird oder ein regionaler Haustarifvertrag gilt. Wichtig ist dabei die Unterscheidung, ob der Tarifvertrag direkt gilt oder ob im hauseigenen Arbeitsvertrag nur auf einzelne Regelungen des Tarifvertrags Bezug genommen wird.
Wenn Dir unsere Artikel gefallen und Du keine neue Veröffentlichung verpassen möchtest, dann kannst Du hier mit nur einem Klick sozial-karriere.de zu Deinen präferierten Quellen bei Google hinzufügen.
Häufige Fragen zum AWO-Tarifvertrag
- Gibt es einen bundesweiten AWO-Tarifvertrag?
- Zahlt die AWO nach TVöD?
- Wie wird das Gehalt bei der AWO berechnet?
- Welche Entgeltgruppen gibt es bei der AWO?
- Wie viel verdienen Erzieher bei der AWO?
- Gibt es Zulagen und eine Jahressonderzahlung bei der AWO?
Nein, bei der AWO gibt es keinen einheitlichen Tarifvertrag, der automatisch bundesweit für alle Beschäftigten gilt. Stattdessen bestehen verschiedene Tarifverträge nach Bundesland, Region, Träger oder Einrichtung. Deshalb kann sich das Gehalt je nach AWO-Tarifgebiet unterscheiden.
Die AWO zahlt nicht automatisch nach TVöD. Einige AWO-Tarifverträge können sich zwar am öffentlichen Dienst orientieren, sind aber eigenständige Tarifwerke. Maßgeblich ist immer der Tarifvertrag des jeweiligen AWO-Arbeitgebers.
Das Gehalt ergibt sich aus der passenden Entgelttabelle. Entscheidend sind die Entgeltgruppe, die Erfahrungsstufe, die regelmäßige Wochenarbeitszeit und mögliche Zulagen oder Zuschläge. Auch Sonderzahlungen können das Jahresgehalt beeinflussen.
Die Entgeltgruppen unterscheiden sich je nach Tarifvertrag und Berufsbereich. Häufig gibt es allgemeine Entgeltgruppen sowie spezielle S-Entgeltgruppen für den Sozial- und Erziehungsdienst. In einigen Tarifgebieten bestehen außerdem eigene Regelungen für Pflege, Auszubildende, Praktikanten oder Ärzte.
Das Gehalt von Erziehern hängt vom jeweiligen AWO-Tarifvertrag ab. Entscheidend sind die Eingruppierung, die Erfahrungsstufe und das Tarifgebiet. Im Tarifwerk AWO Hamburg werden Erzieher in Kindertagesstätten beispielsweise der Entgeltgruppe S 8b zugeordnet, wo sie zwischen 3.578,87 € und 5.190,90 € verdienen. Hinzu kommt eine tarifliche SuE-Zulage von monatlich 130 Euro.
Je nach Tarifvertrag können zusätzlich zum Tabellenentgelt Zulagen und Zuschläge gezahlt werden. Dazu gehören zum Beispiel Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Überstunden. In bestimmten Bereichen können außerdem besondere Zulagen vorgesehen sein. Auch sehen viele AWO-Verträge eine Jahressonderzahlung vor.
- AGV AWO, “Tarifverträge nach Tarifgebieten”, https://www.agv-awo.de/... (letzter Zugriff am 11.08.2026)
- AWO Hamburg, “Tarifvertrag und Entgelttabellen”, https://www.awo-hamburg.de/... (letzter Zugriff am 11.08.2026)
- AWO Rostock, “Tarifvertrag”, https://awo-rostock.de/... (letzter Zugriff am 11.08.2026)
- AWO Schleswig-Holstein, “Tarifvertrag”, https://www.awo-sh.de/... (letzter Zugriff am 11.08.2026)
- AWO Bayern, “Tarifvertrag”, https://awo-bayern.de/... (letzter Zugriff am 11.08.2026)








