
Inhaltsverzeichnis
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Was ist das Sozialamt?
Sozialamt ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Sozialhilfeträger, also die Behörde, die für die Umsetzung der Sozialhilfe zuständig ist. Im Konkreten handelt es sich hierbei um die Kommunalbehörden der Städte, Kreise, Landschaftsverbände und Bezirke sowie die Landessozialämter. Es ist für all diejenige Menschen zuständig, die weder durch eigenes Einkommen oder Vermögen noch durch Leistungen anderer Sozialversicherungsträger ausreichend finanziell abgesichert sind. Dabei geht es nicht ausschließlich um Geldleistungen. Auch Beratungen, Hilfen zur Teilhabe und Unterstützung in akuten Lebenskrisen gehören zum Auftrag.Wie ist das Sozialamt organisiert?
Oft wird das Sozialamt mit dem Jobcenter verwechselt. Doch hier lohnt sich ein genauer Blick: Für das Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) ist das Jobcenter zuständig. Es richtet sich an Menschen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, also arbeiten könnten selbst wenn sie aktuell keine Stelle haben. Das Sozialamt hingegen ist Ansprechpartner für Personen, die nicht erwerbsfähig sind oder sich in besonderen Lebenslagen befinden, etwa im Alter, bei chronischer Krankheit, schwerer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Rein rechtlich betrachtet ist nicht das Sozialamt selbst der „Träger der Sozialhilfe“, sondern die dahinterstehende Körperschaft, was zum Beispiel die kreisfreie Stadt oder der Landkreis sein kann. Das Sozialamt ist eine Verwaltungseinheit innerhalb dieser Körperschaft, welcher die praktische Durchführung der Sozialhilfe obliegt. In vielen Fällen übernimmt es dabei allerdings noch weitere Aufgaben, beispielsweise im Bereich des Wohngelds, beim BaföG oder in der Eingliederungshilfe. Für die meisten Leistungen der Sozialhilfe sind die örtlichen Träger, also die Landkreise oder kreisfreien Städte, zuständig. Daneben gibt es auch überörtliche Träger der Sozialhilfe, die in bestimmten Bereichen zuständig sind. Dazu gehören zum Beispiel die Hilfe zur Pflege, Leistungen bei besonderen sozialen Schwierigkeiten oder die Blindenhilfe. Ihre konkrete Zuständigkeit kann je nach Bundesland variieren. Informationen dazu bietet unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS). Durch das Bundesteilhabegesetz wurde ein Teil der bisherigen Sozialhilfeleistungen – insbesondere die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen – herausgelöst und einem eigenen Trägerkreis zugeordnet. Dennoch werden diese Aufgaben vielerorts weiterhin vom Sozialamt bearbeitet, da es neben seiner Funktion als Ausführungsorgan der Sozialhilfe häufig auch für die Eingliederungshilfe zuständig ist.Stellenangebote
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Leistungen des Sozialamts
Das Sozialamt übernimmt im Rahmen der Selbstverwaltung von Städten und Gemeinden sowohl freiwillige als auch verpflichtende Aufgaben. Zu den sogenannten Pflichtaufgaben zählt unter anderem die Umsetzung sozialer Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch. Dazu gehören folgende Leistungen:- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
Aufgaben des Sozialamts
Das Sozialamt hat gemäß SGB XII die Aufgabe zu prüfen, ob ein Antragsteller die Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialleistungen erfüllt. Dabei werden folgende Leistungen abgedeckt.Grundsicherung und Lebensunterhalt
Wer dauerhaft erwerbsgemindert ist oder das Rentenalter erreicht hat und nicht über genügend Einkommen verfügt, kann Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten. Für Menschen, die vorübergehend nicht arbeiten können und kein Bürgergeld beziehen, gibt es Hilfe zum Lebensunterhalt.Hilfe zur Pflege
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, etwa bei Heimunterbringung oder ambulanter Pflege, kann das Sozialamt zusätzlich unterstützen, indem es beispielsweise ungedeckte Kosten oder die Finanzierung von Hilfsmitteln übernimmt.Eingliederungshilfe
Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung haben Anspruch auf vielfältige Unterstützungsleistungen. Diese reichen von Assistenz im Alltag über heilpädagogische Maßnahmen bis hin zu speziellen Wohnformen. Die Eingliederungshilfe soll gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und Selbstbestimmung fördern.Unterstützung in besonderen Lebenslagen
Auch in akuten Krisen springt das Sozialamt ein. Dazu gehört beispielsweise der drohende Wohnungsverlust, bei Mittellosigkeit im Todesfall (Bestattungskostenhilfe) oder bei psychosozialen Notlagen. In vielen Städten gibt es hierfür spezialisierte Fachstellen.Stellenangebote
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Sozialamt: Wer ist wofür zuständig?
Je nach Anliegen sind unterschiedliche Fachbereiche innerhalb des Sozialamts zuständig. Allerdings kann dies zwischen verschiedenen Kommunen stark variieren. Als Beispiel für die interne Organisation eines Sozialamts zeigt das Bezirksamt Pankow in Berlin. Hier ist für alle Sozialleistungen der Fachbereich Sozialhilfe zuständig. Dieser Gliedert sich weiter in vier verschiedene Arbeitsgruppen mit eigenem Zusatändigkeitsgebiet auf.- Arbeitsgruppe Pflege - Hilfe zur Pflege
- Arbeitsgruppe für Wohnungslose, Asylbewerber und Wohnraumsicherung
- Arbeitsgruppe für Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Bestattungskosten und Landespflegegeld
- Arbeitsgruppe Sozialdienst/ Fachstelle soziale Wohnhilfe
Zwischen Beratung und Behörde: Das Sozialamt als Lotse
Das Sozialamt beschränkt sich nicht auf die Bearbeitung von Anträgen, es ist häufig auch beratend tätig. Oftmals beginnt der Kontakt mit einer unklaren Situation: Reicht meine Rente? Was passiert, wenn meine Eltern pflegebedürftig werden? Wer hilft mir, wenn ich meine Wohnung verliere? Gerade dann ist es hilfreich, frühzeitig das Gespräch mit dem Sozialamt zu suchen. Viele Sachbearbeitende kennen nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch das regionale Netzwerk aus sozialen Diensten, Wohlfahrtsverbänden und Gesundheitsämtern. So wird die Behörde häufig zur Schnittstelle im sozialen Sicherungssystem. Übrigens: Hier erfährst du, was das Sozialamt nicht darf.Passende Jobs im Sozialwesen
Wer sich für eine Tätigkeit im Sozialwesen interessiert, findet passende Jobs auf Sozial-Karriere. Hier gibt es Jobs als Sozialarbeiter, Jobs als Sozialberater, Jobs als Sozialbetreuer und viele mehr.Quellen
- Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/... (Abrufdatum: 03.09.2025)
- Bundeszentrale für politische Bildung: Sozialamt, https://www.bpb.de/... (Abrufdatum: 03.09.2025)