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Sozial-Karriere Magazin Sozialamt

Sozialamt: Aufbau und Aufgaben

Sozialamt: Aufbau und Aufgaben

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist das Sozialamt?
  2. Wie ist das Sozialamt organisiert?
  3. Leistungen des Sozialamts
  4. Aufgaben des Sozialamts
  5. Wer ist wofür zuständig?
  6. Zwischen Beratung und Behörde
  7. Passende Jobs
Ob finanzielle Notlage, Pflegebedürftigkeit oder drohende Obdachlosigkeit – das Sozialamt ist in Deutschland die zentrale Anlaufstelle, wenn Menschen staatliche Unterstützung brauchen, weil sie sich in einer schwierigen Lebenslage befinden. Doch wie genau ist das Sozialamt eigentlich organisiert? Welche Aufgaben übernimmt es konkret? Und an wen wendet man sich mit welchem Anliegen? Der folgende Beitrag klärt auf.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist das Sozialamt?
  2. Wie ist das Sozialamt organisiert?
  3. Leistungen des Sozialamts
  4. Aufgaben des Sozialamts
  5. Wer ist wofür zuständig?
  6. Zwischen Beratung und Behörde
  7. Passende Jobs

Was ist das Sozialamt?

Sozialamt ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Sozialhilfeträger, also die Behörde, die für die Umsetzung der Sozialhilfe zuständig ist. Im Konkreten handelt es sich hierbei um die Kommunalbehörden der Städte, Kreise, Landschaftsverbände und Bezirke sowie die Landessozialämter. Es ist für all diejenige Menschen zuständig, die weder durch eigenes Einkommen oder Vermögen noch durch Leistungen anderer Sozialversicherungsträger ausreichend finanziell abgesichert sind. Dabei geht es nicht ausschließlich um Geldleistungen. Auch Beratungen, Hilfen zur Teilhabe und Unterstützung in akuten Lebenskrisen gehören zum Auftrag.

Wie ist das Sozialamt organisiert?

Oft wird das Sozialamt mit dem Jobcenter verwechselt. Doch hier lohnt sich ein genauer Blick: Für das Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) ist das Jobcenter zuständig. Es richtet sich an Menschen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, also arbeiten könnten selbst wenn sie aktuell keine Stelle haben. Das Sozialamt hingegen ist Ansprechpartner für Personen, die nicht erwerbsfähig sind oder sich in besonderen Lebenslagen befinden, etwa im Alter, bei chronischer Krankheit, schwerer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Rein rechtlich betrachtet ist nicht das Sozialamt selbst der „Träger der Sozialhilfe“, sondern die dahinterstehende Körperschaft, was zum Beispiel die kreisfreie Stadt oder der Landkreis sein kann. Das Sozialamt ist eine Verwaltungseinheit innerhalb dieser Körperschaft, welcher die praktische Durchführung der Sozialhilfe obliegt. In vielen Fällen übernimmt es dabei allerdings noch weitere Aufgaben, beispielsweise im Bereich des Wohngelds, beim BaföG oder in der Eingliederungshilfe. Für die meisten Leistungen der Sozialhilfe sind die örtlichen Träger, also die Landkreise oder kreisfreien Städte, zuständig. Daneben gibt es auch überörtliche Träger der Sozialhilfe, die in bestimmten Bereichen zuständig sind. Dazu gehören zum Beispiel die Hilfe zur Pflege, Leistungen bei besonderen sozialen Schwierigkeiten oder die Blindenhilfe. Ihre konkrete Zuständigkeit kann je nach Bundesland variieren. Informationen dazu bietet unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS). Durch das Bundesteilhabegesetz wurde ein Teil der bisherigen Sozialhilfeleistungen – insbesondere die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen – herausgelöst und einem eigenen Trägerkreis zugeordnet. Dennoch werden diese Aufgaben vielerorts weiterhin vom Sozialamt bearbeitet, da es neben seiner Funktion als Ausführungsorgan der Sozialhilfe häufig auch für die Eingliederungshilfe zuständig ist.

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Leistungen des Sozialamts

Das Sozialamt übernimmt im Rahmen der Selbstverwaltung von Städten und Gemeinden sowohl freiwillige als auch verpflichtende Aufgaben. Zu den sogenannten Pflichtaufgaben zählt unter anderem die Umsetzung sozialer Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch. Dazu gehören folgende Leistungen:
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen übernehmen viele Sozialämter auch freiwillige Aufgaben. Dazu zählen zum Beispiel die Unterstützung sozialer Projekte wie Tafeln oder Begegnungsstätten, Präventionsangebote gegen Wohnungslosigkeit oder besondere Hilfen in Härtefällen. Auch Ermäßigungen für Kultur- und Freizeitangebote („Sozialpässe“) oder die Förderung ehrenamtlichen Engagements gehören in vielen Städten dazu. Ein Rechtsanspruch besteht hier allerdings nicht, da die Kommune im Rahmen ihres Ermessens entscheidet. Dass Organisation und Aufgabenvergabe an das Sozialamt auf kommunaler Ebene angesiedelt sind, hat einen klaren Grund: Vor Ort ist der direkte Kontakt zu den Menschen möglich mit Nähe zur Lebensrealität, kurzen Wegen und dem Wissen um regionale Gegebenheiten. So können bedarfsgerechte Entscheidungen im Sinne der Betroffenen getroffen werden. Dabei geht es nicht ausschließlich um Geldleistungen. Auch Beratungen, Hilfen zur Teilhabe und Unterstützung in akuten Lebenskrisen gehören zum Auftrag.

Aufgaben des Sozialamts

Das Sozialamt hat gemäß SGB XII die Aufgabe zu prüfen, ob ein Antragsteller die Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialleistungen erfüllt. Dabei werden folgende Leistungen abgedeckt.

Grundsicherung und Lebensunterhalt

Wer dauerhaft erwerbsgemindert ist oder das Rentenalter erreicht hat und nicht über genügend Einkommen verfügt, kann Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten. Für Menschen, die vorübergehend nicht arbeiten können und kein Bürgergeld beziehen, gibt es Hilfe zum Lebensunterhalt.

Hilfe zur Pflege

Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, etwa bei Heimunterbringung oder ambulanter Pflege, kann das Sozialamt zusätzlich unterstützen, indem es beispielsweise ungedeckte Kosten oder die Finanzierung von Hilfsmitteln übernimmt.

Eingliederungshilfe

Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung haben Anspruch auf vielfältige Unterstützungsleistungen. Diese reichen von Assistenz im Alltag über heilpädagogische Maßnahmen bis hin zu speziellen Wohnformen. Die Eingliederungshilfe soll gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und Selbstbestimmung fördern.

Unterstützung in besonderen Lebenslagen

Auch in akuten Krisen springt das Sozialamt ein. Dazu gehört beispielsweise der drohende Wohnungsverlust, bei Mittellosigkeit im Todesfall (Bestattungskostenhilfe) oder bei psychosozialen Notlagen. In vielen Städten gibt es hierfür spezialisierte Fachstellen.

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Sozialamt: Wer ist wofür zuständig?

Je nach Anliegen sind unterschiedliche Fachbereiche innerhalb des Sozialamts zuständig. Allerdings kann dies zwischen verschiedenen Kommunen stark variieren. Als Beispiel für die interne Organisation eines Sozialamts zeigt das Bezirksamt Pankow in Berlin. Hier ist für alle Sozialleistungen der Fachbereich Sozialhilfe zuständig. Dieser Gliedert sich weiter in vier verschiedene Arbeitsgruppen mit eigenem Zusatändigkeitsgebiet auf.
  1. Arbeitsgruppe Pflege - Hilfe zur Pflege
  2. Arbeitsgruppe für Wohnungslose, Asylbewerber und Wohnraumsicherung
  3. Arbeitsgruppe für Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Bestattungskosten und Landespflegegeld
  4. Arbeitsgruppe Sozialdienst/ Fachstelle soziale Wohnhilfe

Zwischen Beratung und Behörde: Das Sozialamt als Lotse

Das Sozialamt beschränkt sich nicht auf die Bearbeitung von Anträgen, es ist häufig auch beratend tätig. Oftmals beginnt der Kontakt mit einer unklaren Situation: Reicht meine Rente? Was passiert, wenn meine Eltern pflegebedürftig werden? Wer hilft mir, wenn ich meine Wohnung verliere? Gerade dann ist es hilfreich, frühzeitig das Gespräch mit dem Sozialamt zu suchen. Viele Sachbearbeitende kennen nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch das regionale Netzwerk aus sozialen Diensten, Wohlfahrtsverbänden und Gesundheitsämtern. So wird die Behörde häufig zur Schnittstelle im sozialen Sicherungssystem. Übrigens: Hier erfährst du, was das Sozialamt nicht darf.

Passende Jobs im Sozialwesen

Wer sich für eine Tätigkeit im Sozialwesen interessiert, findet passende Jobs auf Sozial-Karriere. Hier gibt es Jobs als Sozialarbeiter, Jobs als Sozialberater, Jobs als Sozialbetreuer und viele mehr.

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Quellen
  1. Bundesregierung: Bürgergeld und Sozialhilfe – welche Hilfen gibt es für Menschen in Not? https://www.bundesregierung.de/... (Abrufdatum: 03.09.2025)
  2. Bundeszentrale für politische Bildung: Sozialamt, https://www.bpb.de/... (Abrufdatum: 03.09.2025)
Autor
Susann Stollberg
Susann Stollberg
Ärztin
Veröffentlicht am: 05.09.2025
Themen: Alle Themengebiete, News und Politik, Sozialarbeit und Sozialpflege
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