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In der KW 38 vom 14. bis 20. September 2026 prägten finanzielle Notlagen, digitaler Kinderschutz und berufliche Orientierung die Nachrichtenlage. Neue Daten verdeutlichen den Beratungsbedarf bei Energie- und Wohnkosten. Auf EU-Ebene könnten neue Altersgrenzen die medienpädagogische Arbeit verändern. Der Bundesfreiwilligendienst bleibt zugleich ein bedeutender Einstieg in soziale Tätigkeitsfelder.
Das Wichtigste der KW 38 in Kürze
- 3,8 Millionen Menschen lebten 2025 in Haushalten mit Zahlungsrückständen bei Versorgungsbetrieben.
- Die EU-Kommission schlägt ein Mindestalter von 15 Jahren für eigenständige Social-Media-Konten vor.
- Rund 650.000 Menschen haben seit 2011 einen Bundesfreiwilligendienst geleistet.
- Der Deutsche Pflegerat fordert mehr eigenständige Befugnisse für Pflegefachkräfte.
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Energieschulden bleiben ein wichtiges Thema der Sozialberatung
Rund 3,8 Millionen Menschen lebten 2025 nach eigenen Angaben in Haushalten, die Rechnungen von Versorgungsbetrieben wie Strom- oder Gasanbietern nicht fristgerecht bezahlen konnten. Das entsprach 4,6 Prozent der Bevölkerung, wie das Statistische Bundesamt am 14. September mitteilte. Im Vorjahr hatte der Anteil bei 5,0 Prozent gelegen.
Mieter waren mit 5,8 Prozent häufiger betroffen als Menschen aus Eigentümerhaushalten mit 3,3 Prozent. Die Wohnungsnebenkosten lagen im August 2026 um 3,1 Prozent über dem Vorjahresniveau und stiegen damit etwas stärker als die Verbraucherpreise insgesamt. Haushaltsenergie verbilligte sich zwar um 0,7 Prozent, blieb nach Angaben der Behörde aber auf einem hohen Preisniveau.
Die Ergebnisse stammen aus der europäischen Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen, EU-SILC. Sie beruhen auf Selbsteinschätzungen der Haushalte und sind keine administrative Zählung von Mahnungen, Energiesperren oder überschuldeten Personen. Auch die Höhe der jeweiligen Rückstände wird daraus nicht ersichtlich.
Für Sozialarbeiter und Mitarbeiter im Sozialen Dienst bleiben Energie- und Nebenkostenschulden dennoch ein relevanter Teil der Existenzsicherung. Beratungsstellen müssen häufig Ansprüche auf Sozialleistungen, Ratenvereinbarungen und weitere Schulden gemeinsam prüfen. Träger sollten dafür klare Verweisungswege zwischen allgemeiner Sozialberatung, Schuldnerberatung, Wohnraumsicherung und Energieversorgern vorhalten.
EU-Kommission schlägt Altersgrenzen für soziale Medien vor
Die Europäische Kommission hat am 17. September den Entwurf eines EU-KIDS-Acts vorgelegt. Danach sollen Kinder unter 13 Jahren keine sozialen Medien nutzen können. Zwischen 13 und 14 Jahren wären lediglich eingeschränkte, von einem Erziehungsberechtigten verwaltete Konten mit höchstens einer Stunde Nutzungszeit täglich vorgesehen. Ein eigenständig verwaltetes Social-Media-Konto soll erst ab 15 Jahren möglich sein.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission erfasst neben sozialen Netzwerken auch Videoportale, Onlinespiele sowie KI-Begleiter und Chatbots. Profile Minderjähriger sollen grundsätzlich privat sein. Unaufgeforderte Kontakte fremder Personen wären zu unterbinden. Funktionen wie endloses Scrollen, Belohnungsmechanismen und nächtliche Mitteilungen sollen begrenzt werden. KI-Begleiter müssten für Minderjährige zunächst deaktiviert sein.
Der Entwurf sieht außerdem Altersprüfungen bei der Kontoeröffnung vor. Anbieter sehr großer Plattformen sollen nachweisen müssen, dass ihre Dienste kindgerecht und sicher gestaltet sind. Noch gelten diese Vorgaben nicht: Europäisches Parlament und Rat müssen den Text beraten und können ihn verändern.
Für Schulsozialarbeiter und Sozialpädagogen könnte ein später beschlossenes Gesetz die Medienberatung von Kindern und Eltern deutlich beeinflussen. Jugendhilfeträger müssten ihre eigenen digitalen Angebote, Kommunikationskanäle und Schutzkonzepte überprüfen. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sollten Fachkräfte jedoch klar zwischen den vorgeschlagenen Regeln und dem derzeit geltenden Recht unterscheiden.
Bundesfreiwilligendienst erreicht seit 2011 rund 650.000 Menschen
Seit seiner Einführung am 1. Juli 2011 haben rund 650.000 Menschen einen Bundesfreiwilligendienst, kurz BFD, absolviert. Jährlich engagieren sich etwa 35.000 Freiwillige in sozialen, ökologischen und kulturellen Einrichtungen, im Sport, in der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. Das teilte das Bundesfamilienministerium anlässlich des 15-jährigen Bestehens mit.
Der Dienst steht Menschen aller Altersgruppen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen. Er dauert zwischen sechs und 18 Monaten und kann in Voll- oder Teilzeit geleistet werden. Zum Konzept gehört eine pädagogische Begleitung, die auf den Einsatz vorbereitet und soziale, kulturelle sowie interkulturelle Kompetenzen vermitteln soll.
Mit dem Jubiläum ist keine neue gesetzliche Regelung verbunden. Für Berufseinsteiger bleibt der BFD aber eine Möglichkeit, Arbeitsfelder und Belastungen im Sozialwesen praktisch kennenzulernen. Hinweise zur Bewerbung für einen Freiwilligendienst können den Übergang in eine geeignete Einsatzstelle erleichtern.
Soziale Träger profitieren von zusätzlichen Mitarbeitern und können Nachwuchs für Ausbildung oder Studium gewinnen. Freiwillige dürfen reguläre Fachkräfte jedoch nicht ersetzen. Erforderlich sind begrenzte Aufgaben, verlässliche Anleitung, feste Ansprechpartner und ausreichend Zeit für die vorgeschriebene Bildungsbegleitung.
Pflegerat fordert mehr Autonomie in der Versorgung
Der Deutsche Pflegerat hat am 17. September eine stärkere eigenständige Rolle von Pflegefachkräften bei der Versorgung chronisch erkrankter Menschen gefordert. Nach Vorstellung des Verbandes sollen Pflegefachkräfte den pflegerischen Erstkontakt übernehmen, den Versorgungsbedarf beurteilen und die weitere Betreuung innerhalb ihrer Qualifikation koordinieren können.
Dazu verlangt der Pflegerat klar definierte Befugnisse sowie Vergütungs- und Abrechnungswege. Pflegefachkräfte sollen bestimmte Leistungen eigenständig verordnen, erbringen und abrechnen dürfen. Der Verband begründet dies mit Risiken an den Übergängen zwischen ambulanter, stationärer und therapeutischer Versorgung.
Dabei handelt es sich um eine berufsständische Forderung, nicht um eine bereits beschlossene Kompetenz- oder Vergütungsreform. Einrichtungen können daher keine erweiterten Befugnisse vorwegnehmen. Die geltenden rechtlichen Zuständigkeiten bleiben maßgeblich.
Für Altenpfleger und Fachkräfte im Gesundheitsmanagement ist die Debatte dennoch relevant. Mehr Eigenverantwortung würde Qualifizierung, Haftungsfragen, Dokumentation und die Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten verändern. Leitungskräfte sollten deshalb weitere Reformschritte beobachten und bereits bestehende Schnittstellen in der Versorgung chronisch kranker Klienten eindeutig regeln.
- Statistisches Bundesamt, „3,8 Millionen Menschen leben in Haushalten mit Zahlungsrückständen bei Versorgungsbetrieben“, 14.09.2026 (letzter Zugriff am 21.09.2026).
- Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikation, „EU KIDS Act: helping children navigate a safer online world“, 17.09.2026 (letzter Zugriff am 21.09.2026).
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, „15 Jahre Bundesfreiwilligendienst“, 17.09.2026 (letzter Zugriff am 21.09.2026).
- Deutscher Pflegerat, „Welttag der Patientensicherheit: Chronisch erkrankte Menschen brauchen Pflegefachpersonen als erste Anlaufstelle“, 17.09.2026 (letzter Zugriff am 21.09.2026).



