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Sozial-Karriere Magazin Verbeamtung als Lehrer

Wie gelingt die Verbeamtung als Lehrer?

Wie gelingt die Verbeamtung als Lehrer?

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet die Verbeamtung im Lehrberuf?
  2. Voraussetzungen
  3. Ablauf
  4. Quer- und Seiteneinstieg
  5. Änderungen durch die Verbeamtung
  6. Passende Jobs

Die Verbeamtung gilt für viele Lehrkräfte in Deutschland als erstrebenswertes Ziel. Sie steht für ein besonders sicheres Dienstverhältnis, eine planbare Einkommensentwicklung und eine langfristige Absicherung. Gleichzeitig ist der Weg zur Verbeamtung an klare Voraussetzungen und ein formalisiertes Verfahren gebunden, das je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein kann. Der folgende Beitrag erklärt, was die Verbeamtung im Lehrberuf bedeutet, welche Voraussetzungen gelten und wie der Ablauf in der Praxis aussieht.

Das Wichtigste auf einen Blick

Die Verbeamtung ist für Lehrkräfte in Deutschland weiterhin ein gängiger Weg in ein besonders sicheres öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis.

  • Status: Lehrer werden in vielen Bundesländern weiterhin verbeamtet.
  • Voraussetzungen: Lehramtsausbildung, persönliche Eignung, rechtliche und gesundheitliche Voraussetzungen.
  • Ablauf: Verbeamtung auf Probe mit späterer Übernahme auf Lebenszeit.
  • Besoldung: Bezahlung nach Besoldungstabellen statt Tarifvertrag.
  • Absicherung: Beihilfe, private Krankenversicherung und staatliche Pension.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet die Verbeamtung im Lehrberuf?
  2. Voraussetzungen
  3. Ablauf
  4. Quer- und Seiteneinstieg
  5. Änderungen durch die Verbeamtung
  6. Passende Jobs

Was bedeutet die Verbeamtung im Lehrberuf?

Die Verbeamtung beschreibt ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zwischen dem Staat und der Lehrkraft. Verbeamtete Lehrer stehen nicht in einem klassischen Arbeitsverhältnis, sondern in einem Beamtenverhältnis mit besonderen Rechten und Pflichten. Dazu zählen unter Anderem eine hohe Arbeitsplatzsicherheit, ein eigenständiges Besoldungssystem, sowie besondere Regelungen zur Kranken- und Altersversorgung. In Deutschland ist die Verbeamtung von Lehrkräften weiterhin üblich, insbesondere im Schuldienst der Bundesländer. Sie erfolgt in der Regel zunächst auf Probe und kann nach erfolgreicher Bewährungszeit in eine Verbeamtung auf Lebenszeit übergehen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Verbeamtung als Lehrer?

Die Voraussetzungen für eine Verbeamtung sind bundesweit ähnlich geregelt, können jedoch im Detail von Bundesland zu Bundesland variieren. Grundsätzlich lassen sich fachliche, persönliche und rechtliche Voraussetzungen unterscheiden.

Die zentrale fachliche Voraussetzung ist eine anerkannte Lehramtsausbildung. Diese umfasst in der Regel ein abgeschlossenes Lehramtsstudium mit anschließendem Vorbereitungsdienst (Referendariat) und erfolgreich abgelegtem Zweitem Staatsexamen. Erst nach einer Einstellung in den Schuldienst ist eine Verbeamtung möglich. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Schulform und Bundesland ab.

Neben der fachlichen Eignung wird auch die persönliche Eignung geprüft. Dazu zählen unter Anderem pädagogische Fähigkeiten, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsstärke, sowie die Bereitschaft, die besonderen Pflichten des Beamtenstatus zu erfüllen. Diese Aspekte werden während der Ausbildung, im Referendariat und in der Probezeit beurteilt.

Rechtlich erforderlich sind unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, sowie die gesundheitliche Eignung. Zudem gelten in vielen Bundesländern Altersgrenzen für die Verbeamtung, die je nach Land unterschiedlich ausfallen können.

Wie läuft die Verbeamtung als Lehrer in Deutschland ab?

Der Einstieg in den Schuldienst erfolgt häufig zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe. In dieser Phase wird geprüft, ob sich die Lehrkraft im schulischen Alltag bewährt. Die Dauer der Probezeit beträgt je nach Bundesland in der Regel zwei bis drei Jahre.

Nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit kann die Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgen. Voraussetzung ist eine positive dienstliche Beurteilung, sowie das Vorliegen aller rechtlichen und gesundheitlichen Anforderungen. Erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit gilt der Beamtenstatus als dauerhaft gesichert. Zusätzlich sind Fort- und Weiterbildungen fester Bestandteil des Lehrerberufs. Sie dienen nicht nur der fachlichen Weiterentwicklung, sondern sind auch Teil der laufenden dienstlichen Anforderungen im Beamtenverhältnis.

Detaillierte Informationen zu Voraussetzungen und Ablauf der Verbeamtung findest Du hier:

  • Verbeamtung: Voraussetzungen und Ablauf
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    Was gilt für Quer- und Seiteneinsteiger?

    Quereinsteiger und Seiteneinsteiger spielen im deutschen Schulsystem eine zunehmend wichtige Rolle, insbesondere in Mangelfächern. Eine Verbeamtung ist nach dem Quereinstieg als Lehrer jedoch oft nur eingeschränkt oder erst nach Nachqualifizierung möglich. In vielen Fällen erfolgt der Einstieg zunächst im Angestelltenverhältnis. Ob und unter welchen Bedingungen später eine Verbeamtung möglich ist, hängt vom jeweiligen Bundesland und der individuellen Qualifikation ab.

    Weitere Infos über die Laufbahn als Beamter findest Du hier:

    • Beamtenlaufbahn: Der Weg zur Verbeamtung

    Was ändert sich durch die Verbeamtung als Lehrer?

    Mit der Verbeamtung gehen mehrere Änderungen einher, die sich vor allem auf Einkommen, Absicherung und soziale Sicherungssysteme beziehen.

    Finanzielle Auswirkungen der Verbeamtung als Lehrer

    Verbeamtete Lehrkräfte erhalten eine Besoldung nach festen Besoldungstabellen, die sich nach Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen richten. Das Einkommen steigt in der Regel automatisch mit zunehmender Dienstzeit. Im Vergleich zu angestellten Lehrkräften entfällt zudem die Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, was sich auf das monatliche Nettoeinkommen auswirken kann.

    Krankenversicherung und Beihilfe für verbeamtete Lehrer

    Ein zentrales Merkmal des Beamtenstatus ist der Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall. Der Dienstherr übernimmt einen Teil der anfallenden Krankheitskosten, während der verbleibende Anteil häufig über eine private Krankenversicherung abgesichert wird. Alternativ ist in einigen Bundesländern auch eine Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, allerdings mit abweichenden Kostenstrukturen.

    Absicherung und Altersversorgung im Beamtenstatus

    Verbeamtete Lehrer erwerben einen Anspruch auf eine staatliche Pension. Diese unterscheidet sich grundlegend von der gesetzlichen Rentenversicherung und ist an die Dauer der Dienstzeit gekoppelt. Zusätzlich genießen Beamte einen besonderen Kündigungsschutz, der zu einer hohen beruflichen Sicherheit beiträgt.

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    Häufige Fragen

    1. Werden Lehrer in Deutschland noch verbeamtet?
    2. Ja. In Deutschland ist die Verbeamtung von Lehrkräften weiterhin üblich, insbesondere im Schuldienst der Bundesländer. Die konkrete Praxis unterscheidet sich jedoch je nach Bundesland, Schulform und Fächerkombination.

    3. Gibt es Altersgrenzen für die Verbeamtung?
    4. In vielen Bundesländern gelten Altersgrenzen für die erstmalige Verbeamtung, häufig zwischen 40 und 45 Jahren. Diese Grenzen können durch Kindererziehungszeiten oder andere anerkannte Gründe angehoben werden.

    5. Ist die Verbeamtung auch für Quereinsteiger möglich?
    6. Grundsätzlich ja, allerdings meist nur unter bestimmten Voraussetzungen. Quereinsteiger werden häufig zunächst im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Eine spätere Verbeamtung ist abhängig vom Bundesland, der Nachqualifizierung und dem individuellen Bedarf.

    7. Was passiert, wenn die gesundheitliche Eignung nicht vorliegt?
    8. Liegt die gesundheitliche Eignung für eine Verbeamtung nicht vor, kann dennoch eine Einstellung als angestellte Lehrkraft erfolgen. Die Tätigkeit im Schuldienst ist damit weiterhin möglich, allerdings ohne Beamtenstatus.

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    Quellen
    1. Bundesinnenministerium, “Überblick zum Beamtenrecht”, https://www.bmi.bund.de/... (Abrufdatum: 05.03.2026)
    2. dbb Beamtenbund, “Lexikon zu Lehrkräften und Beamtenstatus”, https://www.dbb.de/... (Abrufdatum: 05.03.2026)
    3. Bundesjustizministerium, “Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten”, https://www.gesetze-im-internet.de/... (Abrufdatum: 05.03.2026)
    Medizinische und Rechtliche Hinweise
    Wichtiger rechtlicher Hinweis für diesen Artikel
    Redaktion
    Judith Ehresmann
    Judith Ehresmann
    Fachredakteurin
    Veröffentlicht am: 05.03.2026

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