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Sozial-Karriere Magazin Verbeamtung trotz Psychotherapie

Verbeamtung trotz Psychotherapie: Geht das?

Verbeamtung trotz Psychotherapie: Geht das?

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum wird die Gesundheit geprüft?
  2. Rolle von psychischen Erkrankungen
  3. Führt Psychotherapie zum Ausschluss?
  4. Was muss ich angeben? Und was nicht?
  5. Handlungsmöglichkeiten bei negativer Prognose
  6. Chance auf Verbeamtung erhöhen
  7. Passende Jobs

Eine Verbeamtung trotz Psychotherapie scheint vielen der Beamtenanwärter unwahrscheinlich. Dabei leidet jeder Dritte in Deutschland innerhalb eines Jahres unter einer psychischen Erkrankung. Beamte sind davon keine Ausnahme, dennoch stellt das Thema ein Tabu dar. Seit einem Urteil im Jahr 2013 liegt allerdings die Beweislast für die Ablehnung beim Dienstherrn. Grundlegend gilt seitdem: Eine Psychotherapie stellt prinzipiell kein Hindernis für eine Verbeamtung dar. Es bleibt jedoch immer eine Einzelfallentscheidung. Alle wichtigen Fragen zum Thema behandelt der nachfolgende Artikel.

Eidgenössische Prüfungen

Psychotherapie ist kein automatisches Ausschlusskriterium für Deine Verbeamtung. Seit 2013 entscheidet allein die zukünftige Dienstfähigkeit – nicht die Vergangenheit. Der Dienstherrr muss nachweisen, dass Du wahrscheinlich regelmäßig ausfallen wirst. Tatsächlich sehen Amtsärzte abgeschlossene Therapien oft positiv. Wichtig: Gib alles ehrlich an, brich laufende Behandlungen nicht ab und zeige Eigenverantwortung für Deine Gesundheit.

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum wird die Gesundheit geprüft?
  2. Rolle von psychischen Erkrankungen
  3. Führt Psychotherapie zum Ausschluss?
  4. Was muss ich angeben? Und was nicht?
  5. Handlungsmöglichkeiten bei negativer Prognose
  6. Chance auf Verbeamtung erhöhen
  7. Passende Jobs

Warum wird die Gesundheit vor der Verbeamtung geprüft?

Paragraph neun des Beamtenstatusgesetzes legt die Kriterien der Ernennung fest. Er bestimmt, dass Ernennungen zum Beamten auf Lebenszeit nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen. Die amtsärztliche Untersuchung stellt sicher, dass die Eignung gegeben ist.

Oberstes Ziel ist dabei eine verringerte Wahrscheinlichkeit der Dienstunfähigkeit des Beamten. Der Amtsarzt beantwortet hierfür die Frage, ob der Dienstherr mit höherer Wahrscheinlichkeit mit einer Dienstunfähigkeit oder einem langen Ausfall vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder vor der Pension rechnen muss. Der Dienstherr beruft den Beamten auf Lebenszeit und muss ihn damit auch so lange finanziell absichern. Gleichzeitig dient die Untersuchung der Überprüfung, ob der Bewerber für den Dienstposten geeignet ist. Hier erkennen Amtsärzte mögliche Einschränkungen, die eine ordnungsgemäße Dienstausübung verhindern könnten.

Das passiert bei der amtsärztlichen Untersuchung

Nach Erscheinen zum Termin muss man einen Fragebogen ausfüllen. Zum Termin mitzubringen sind der Personalausweis, eventuelle Brillen und eventuelle relevante Befunde. Nach dem Fragebogen können eine Reihe von Untersuchungen durchgeführt werden. Nicht immer sind jedoch alle notwendig. Dazu zählen:

  • Blut- und Urintest
  • Seh- und Hörtest
  • Ermittlung des BMI (Wiegen)
  • Puls- und Blutdruckmessung
  • Ruhe-EKG
  • Lungenfunktionstest

Es folgt eine gesamtkörperliche Untersuchung mit Gleichgewichts- und Beweglichkeitprüfungen sowie weiteren körperlichen Untersuchungen. Zum Schluss bespricht der Arzt mit dem Anwärter den Fragebogen und führt eine Belehrung über Impfschutz, Sport und gesunde Ernährung durch. Insgesamt dauert die Untersuchung etwa eine Stunde.

Welche Rolle spielen psychische Erkrankungen bei Verbeamtungen?

Ein Bestandteil der Gesundheitsprüfung ist das Gespräch über mögliche psychische Erkrankungen. Besonders dieser Teil ist mit vielen Stigmata behaftet, die Unsicherheit bei Betroffenen auslösen. Denn niemand möchte wegen psychischer Belastung die Verbeamtung riskieren.

An dieser Stelle ist Entwarnung angesagt. Psychische Erkrankungen sind kein automatisches Ausschlusskriterium für die Verbeamtung. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am 30.10.2013 im Urteil BVerwG 2 C 16.12. Der Fokus liegt seitdem auf der Frage, ob die Person trotz der psychischen Erkrankung voraussichtlich dauerhaft dienstfähig bleibt. Die Beweislast hierfür liegt dafür bei dem Dienstherrn und dem Amtsarzt. Diese müssen stichhaltige Nachweise bringen, welche die wahrscheinliche Dienstunfähigkeit erklären.

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Führt bei der Verbeamtung Psychotherapie zum Ausschluss?

Jede Entscheidung, ob eine Verbeamtung aufgrund einer Psychotherapie ausgeschlossen wird, unterliegt dem Einzelfall. Grundsätzlich gilt jedoch, dass für die Eignung nur die Zukunft gelten darf. Alles, was in der Vergangenheit gesundheitlich abgeschlossen wurde, darf keine Verwendung in der Begründung für die Eignung finden. Wichtig ist die Frage der zukünftigen Dienstfähigkeit.

Die bloße Tatsache, dass eine Psychotherapie stattgefunden hat oder stattfindet, reicht deshalb nicht für eine Ablehnung aus. Der Dienstherr muss nachweisen, dass Anwärter sehr wahrscheinlich regelmäßig ausfallen oder dienstunfähig werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass psychische Probleme überhaupt keine Auswirkungen mehr haben.

Nicht alle psychischen Erkrankungen sind gleich

Früher galt die Annahme, dass eine psychische Erkrankung auch in Zukunft Beschwerden auslösen wird, was die Arbeitskraft mindert. Das resultierte in einer häufigen Ablehnung von Anwärtern. Nach dem Urteil muss deshalb die Untersuchung beim Amtsarzt deutlich umfangreicher ausfallen, damit der Dienstherr eine aussagekräftige Grundlage für seine Entscheidung hat. Denn nicht jede psychische Erkrankung, etwa Suchterkrankungen, führen nach abgeschlossener Behandlung noch immer zu Problemen.

Tatsächlich ordnen viele Amtsärzte eine abgeschlossene Psychotherapie als etwas Positives ein. Das zeigt, dass dem Bewerber seine Gesundheit wichtig ist und er bereit ist, seine Erkrankungen behandeln zu lassen. Wer also aufgrund der Sorge vor einer Ablehnung auf eine notwendige Therapie verzichtet, steht im Endeffekt vielleicht schlechter dar.

Grundlegend gilt: Ein Ausschluss erfolgt auf der Basis der zu Grunde liegenden psychischem Erkrankung, nicht aufgrund von einer absolvierten Psychotherapie. Liegt allerdings ein Klinikaufenthalt oder eine Therapie nicht allzu lange zurück, kann der Amtsarzt eine Verlängerung der Verbeamtung auf Probe empfehlen.

Auch interessant: Der Weg zur Verbeamtung

Verbeamtung trotz Psychotherapie: Was muss ich angeben? Und was nicht?

Bewerber für eine Verbeamtung auf Lebenszeit müssen zwingend wahrheitsgemäße Angaben zu ihrem Gesundheitszustand, ihrer Vorgeschichte und ihren bisherigen und laufenden Behandlungen machen. Auch Medikamente musst Du offenlegen.

Nicht alle Details zu jeder körperlichen oder psychischen Erkrankung sind ausschlaggebend. Der Amtsarzt interessiert sich viel eher für die Art, Dauer und Häufigkeit der Krankheiten. Wichtig ist, dass Du Dich im Gespräch offen zeigst und niemals eine psychotherapeutische Behandlung verschweigst. Das zählt auch für privat bezahlte Therapien.

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Welche Handlungsmöglichkeiten habe ich bei negativer Prognose?

Der Dienstherr kann bei fehlender Bestätigung der Eignung die Probezeit so lange verlängern, bis alle medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, die eine gesundheitliche Eignung des Bewerbers feststellen können. Du musst also immer über ein Gutachten Deine zukünftige Gesundheit nachweisen.

Sollte der Amtsarzt eine negative Prognose stellen und der Dienstherr daraufhin die Verbeamtung ablehnen, kannst Du Widerspruch einlegen und ein Gegengutachten vorlegen. Bei Ablehnung des Widerspruches kannst Du weitere Rechtswege in Anspruch nehmen. Das Gegengutachten kann vom eigenen behandelnden Arzt ausgestellt werden. Es wird oft höher gewichtet als das Gutachten des Amtsarztes. Rechtlicher Rat ist in jedem Fall hilfreich, um eine individuelle Lösung zu finden.

Ist nach all diesen Schritten dennoch keine Verbeamtung möglich, bestehen oft gute Möglichkeiten, die gewünschte Tätigkeit im Angestelltenverhältnis auszuüben.

Auch interessant: Welche Vor- und Nachteile hat eine Verbeamtung?

So erhöhe ich meine Chance auf Verbeamtung

Der wichtigste Schritt ist, eine laufende Behandlung nicht abzubrechen. Das kann sich negativ auswirken, genauso wie eine Verweigerung der Behandlung und eine Ablehnung der Therapie. Bewerber fallen positiv auf, wenn sie ihre Gesundheit, körperlich und psychisch, priorisieren und Maßnahmen zur Gesunderhaltung ergreifen. Darunter fällt auch die Psychotherapie.

Wahrheitsgemäßes Antworten ist unerlässlich. Falschaussagen können später zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen. Offenheit im Gespräch mit dem Amtsarzt signalisiert Verlässlichkeit und fördert das Vertrauen.

Auch interessant: Welche Voraussetzungen muss ich für eine Verbeamtung erfüllen?

Passende Jobs mit Verbeamtung

Auf der Suche nach einem Job im Sozialwesen mit Verbeamtung? Bei Sozial-Karriere gibt es zahlreiche Jobs als Sachbearbeiter, Stellenangebote für Pädagogen, Stellen für Sozialarbeiter und viele mehr.

Häufige Fragen

  1. Führt eine Psychotherapie zur Ablehnung meiner Verbeamtung?
  2. Nein. Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (2013) ist eine Psychotherapie allein kein Ausschlusskriterium. Entscheidend ist, ob Du trotz der psychischen Erkrankung dauerhaft dienstfähig bleibst. Der Amtsarzt und Dienstherrr müssen nachweisen, dass eine wahrscheinliche Dienstunfähigkeit vorliegt – nicht umgekehrt. Eine abgeschlossene Therapie wird oft als positives Zeichen interpretiert: Du kümmerst Dich um Deine Gesundheit.

  3. Was muss ich bei der amtsärztlichen Untersuchung über psychische Erkrankungen angeben?
  4. Du musst wahrheitsgemäß angeben, ob Du psychotherapeutische Behandlungen (auch private) erhältst oder erhalten hast – sowie alle Medikamente. Kleine Details zu jeder Erkrankung sind nicht erforderlich. Der Amtsarzt interessiert sich für Art, Dauer und Häufigkeit. Entscheidend: Sei offen und verschweige niemals eine Therapie. Falschaussagen haben schwerwiegende rechtliche Konsequenzen.

  5. Kann der Amtsarzt wegen psychischer Erkrankungen eine längere Probezeit anordnen?
  6. Ja, das ist möglich. Liegt ein Klinikaufenthalt oder eine Therapie nicht lange zurück, kann der Amtsarzt eine verlängerte Probezeit empfehlen. Der Dienstherrr kann diese Probezeit so lange verlängern, bis alle medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, um Deine zukünftige Eignung nachzuweisen. Du musst dann über Gutachten zeigen, dass Du gesundheitlich geeignet bleibst.

  7. Was kann ich tun, wenn der Amtsarzt eine negative Prognose stellt?
  8. Du kannst Widerspruch einlegen und ein Gegengutachten einreichen – idealerweise von Deinem behandelnden Arzt. Dieses wird oft höher gewichtet als das Gutachten des Amtsarztes. Danach stehen Dir weitere Rechtswege offen. Rechtliche Beratung ist sinnvoll. Falls Verbeamtung nicht möglich ist, kannst Du die Tätigkeit oft im Angestelltenverhältnis ausüben.

  9. Wie erhöhe ich meine Chancen auf Verbeamtung mit psychischer Erkrankung?
  10. Drei Dinge sind entscheidend: (1) Brich laufende Therapien nicht ab – das wirkt sich negativ aus. (2) Beantworte alle Fragen wahrheitsgemäß und sei offen im Gespräch mit dem Amtsarzt – das signalisiert Verlässlichkeit. (3) Zeige Eigenverantwortung für Deine Gesundheit, körperlich und psychisch. Amtsärzte sehen Menschen positiv, die aktiv an ihrer Gesundheit arbeiten.

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Quellen
  1. Beihilfe, “Verbeamtung trotz Psychotherapie”, https://info-beihilfe.de/...  (Abrufdatum: 28.04.2026)
  2. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, “Wer eine Psychotherapie macht, kann nicht mehr verbeamtet werden”, https://www.gew-bw.de/...  (Abrufdatum: 28.04.2026)
  3. Taz, “Angst vor Nachteilen”, https://taz.de/... (Abrufdatum: 28.04.2026)
  4. Universität Hannover, “Psychotherapie und spätere Verbeamtung”, https://www.ptb.uni-hannover.de/...  (Abrufdatum: 28.04.2026)
  5. Morgenpost, “Psychotherapie: Wann das Ihre Verbeamtung gefährden kann”, https://www.morgenpost.de/...  (Abrufdatum: 28.04.2026)
  6. Fair Beamtet, “Amtsärztliche Untersuchung”, https://www.fairbeamtet.de/...  (Abrufdatum: 28.04.2026)
  7. Bundesverwaltungsgericht, “Urteil vom 30.10.2013”, https://www.bverwg.de/...  (Abrufdatum: 28.04.2026)
  8. Bundesamt für Justiz, “§9 BeamtStG”, https://www.gesetze-im-internet.de/...  (Abrufdatum: 28.04.2026)
Medizinische und Rechtliche Hinweise
Wichtiger rechtlicher Hinweis für diesen Artikel
Redaktion
Vivien Hornawsky
Vivien Hornawsky
Autorin
Zuletzt aktualisiert: 28.04.2026

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